Schulbibliotheken in Berlin 2017: Nur leichte Entwicklung, etwas gerechter. Erfahrungen nach 10 Jahren Recherche

Seit jetzt zehn Jahren wird hier in diesem Blog – erhoben nach immer der gleich Methodik – die Anzahl der Schulbibliotheken, die sich in Berlin über die Homepages aller Schulen (Quelle: offizielles Schulverzeichnis) finden lassen, berichtet. Erhoben werden diese Zahlen immer im April, d.h. zu einer Zeit, in welcher der Schulalltag für das jeweilige Schuljahr schon etabliert ist und auch zu erwarten ist, dass die Homepages mindestens für das Schuljahr aktualisiert worden sind.

Die Grenzen und Potentiale dieser Erhebung sind in den letzten Jahren schon dargestellt worden; grundsätzlich aber gilt, dass es bislang keine andere Form der systematischen Erhebung dieser Zahl gibt. Die Daten sind als ungefähre Angaben zu verstehen, da die Homepages der Schulen als Präsentation dieser an die Öffentlichkeit, aber nicht immer als vollständig mit der Schulrealität übereinstimmend zu verstehen sind. Es ist möglich, dass Bibliotheken in Schulen existieren, die im Schulalltag aber so wenig Relevanz haben, dass sie nicht nach außen präsentiert werden. Ebenso ist es möglich, dass Bibliotheken geschlossen sind, aber noch auf der Homepage einer Bibliothek auftauchen (die bei dieser langjährigen Recherche angesammelte Erfahrung zeigt, dass eine ganze Anzahl von Schulen in Berlin ihre Homepage nur langsam updaten).

Am Beginn dieser Recherche (2008) wurden Thesen und Fragen über die Entwicklung der Schulbibliotheken in Berlin aufgestellt, die nun überprüft beziehungsweise besser beantwortet werden können. Ein Publikation dazu ist in Vorbereitung. In diesem Beitrag hier sollen kurz, zur Informationen, die Daten für dieses Jahr präsentiert werden.

Kaum Entwicklung

Die reinen Zahlen über die vorhandenen Schulbibliotheken in Berlin zeigen seit einigen Jahren ein ganz leichtes Wachstum und nur leichte Veränderungen bei der Verteilung nach Schultypen. Während die Veränderungen von 2008 bis 2012 massiv waren, scheint sich die Zahl seit damals zwar langsam zu erhöhen, aber bei der Verteilung ungefähr gleich zu bleiben. Auffällig ist, dass sich diese praktisch parallel zu den Veränderungen im Berliner Schulsystem entwickeln. Während die Reformen des letztens Jahrzehnts die Schullandschaft in Berlin massiv veränderten (tendenzieller Abbau reiner Schulen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Inklusion – d.h. oft Umwandlung in inklusive Schulen –, die Schaffung der neuen Schulform „Integrierte Sekundarschule“, in die Haupt-, Real- und Gesamtschulen zusammengeführt wurden, was oft mit einem Zusammenlegen von Haupt- und Realschulen umgesetzt wurde, die Schaffung von Gemeinschaftsschulen, die durchgängig von der ersten Klasse bis zur Sekundarstufe geführt werden und die Etablierung von gemeinsamen JüL-Klassen für die Jahrgangsstufen eins bis drei als Normalfall in Grundschulen), veränderte sich z.B. die Zahl der Schulen in den letzten Jahren kaum noch. Die wenigen Änderungen lassen sich eher mit Schulneubauten oder den normalen Schwankungen aufgrund sich verändernder demographischer Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den Berliner Kiezen (mehr oder weniger Kinder und Jugendliche im Schulalter) erklären. Eine ähnliche Entwicklung scheint sich auch bei den Schulbibliotheken zu zeigen (was der These, dass diese eher von den Schulen und weniger von bibliothekarischen Vorstellungen abhängen, zu entsprechen scheint), mit einem massiven Wachstum zur Zeiten der konkreten Änderungen in der Schullandschaft bis 2011, 2012 und einer langsamen Entwicklung danach.

Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung, die im April 2017 vorgefunden wurde.

(Für eine besser Bildqualität der Tabellen siehe die PDF-Datei am Ende des Beitrags.)

Weiterhin finden sich in den meisten Schulen in Berlin keine Schulbibliotheken, aber in einer großen Minderheit schon. Die Zahl der Grundschulen, welche eine Schulbibliothek führen, hat sich leicht erhöht, dies gilt auch für die Integrierten Sekundarschulen und die Schulen mit Förderschwerpunkten (jene, die nicht zu inklusiven Schulen umgebaut wurden), nachgelassen hat sie leicht in den Gymnasien und den Freien Walddorfschulen (wobei sie hier von drei auf zwei zurückging, was nur wegen der wenigen Schulen eine Relevanz hat). Grundsätzlich hat sich die Verteilung über die Schultypen hinweg nicht geändert.

Immer noch ist die Wahrscheinlichkeit, eine Schulbibliothek vorzufinden, in Grundschulen (d.h. den Klassen eins bis sechs) wahrscheinlicher, als in den anderen Schulen. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium besuchen, haben mit höherer Wahrscheinlichkeit die Chance, eine Schulbibliothek zu nutzen als in den anderen Schultypen mit Sekundarstufe. In diesem Zusammenhang fand allerdings die größte Änderung zum Vorjahr statt: Die Differenz zwischen Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit Schulbibliotheken, die sich in den letzten Jahren wieder – entgegen dem Anspruch der Schulreform, mit der neuen Schulform zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen – vergrößert hatte, ist in diesem Jahr kleiner geworden. (In der folgenden Graphik, welche die Prozente der Schulen mit Schulbibliothek angibt, in schwarz dargestellt.)

Überblickt man die Entwicklung der letzten zehn Jahre in Prozenten (folgende Graphik) und konkreten Zahlen (darauffolgende Graphik) zeigt sich, wie schon gesagt, eine langsame Aufwärtsentwicklung in den Gesamtzahlen.

 

In den letzten Jahren wurde hier in diesem Blog postuliert, dass mit 30% bis 35% der Schulen in Berlin, die eine Schulbibliothek unterhalten, vielleicht eine Sättigung eingetreten sei. In diesem Jahr stiegt die Zahl leicht über 35%, insoweit wäre die These zu revidieren auf einen Korridor von 30% bis 40%. Trotzdem scheint kein massives Wachstum und auch kein massiver Rückgang der Zahl der Schulbibliotheken bevorzustehen.

Zu den konkreten Schulbibliotheken

Auffällig sind die konkreten Schulbibliotheken selber. Weiterhin sind die Angaben zu den meisten dieser Einrichtungen sehr knapp gehalten, teilweise werden sie auf den Homepages nur unter „Ausstattung“ oder im Schulprogramm einfach einmal erwähnt, ohne das klar würde, was genau mit „Bibliothek“ gemeint ist. Immer wieder finden sich auch Einrichtungen, die als „Bücherei“ bezeichnet werden, aber offensichtlich die Schulbuchsammlungen meinen. (Diese werden nicht gezählt.)

Bei den Schulbibliotheken, die ausführlicher dargestellt werden, finden sich sehr unterschiedliche Typen. „Leseecken“, die offenbar der reinen Freizeitunterhaltung dienen ebenso wie ausgebaute Bibliotheken, die sich am Modell Öffentlicher Bibliotheken orientieren. Es finden sich Bibliotheken, die in den Unterricht – vor allem als Leseorte, z.B. zum Freien Lesen – eingebaut sind, ebenso wie Einrichtungen, die nur einmal in der Woche geöffnet haben. Die Betreuung der Schulbibliotheken wird weiterhin vor allem von den Schulen selber und von Ehrenamtlichen getragen. Schulische Arbeitsgemeinschaften, bei denen Schülerinnen und Schüler die Bibliothek betreiben, scheinen sich hingegen zu den Vorjahren kaum noch zu finden. Von einer direkten Trägerschaft von Öffentlichen Bibliotheken ist nirgends mehr die Rede, in den Bezirken Spandau und Reinickendorf finden sich Bibliotheken, die in Zusammenarbeit mit Öffentlichen Bibliotheken betrieben werden. Grundsätzlich scheinen die Formen der Schulbibliotheken weiterhin sehr gemischt zu sein.

Auffällig sind einige Veränderungen in konkreten Schulen selber. So werden einige Schulbibliotheken, die in den letzten Jahren beständig gefunden wurden, nicht mehr erwähnt (und scheinen geschlossen), in einem Fall (Trelleborg Grundschule) wird sogar explizit angegeben, dass die Schulbibliothek aktuell geschlossen sei. Die zwei Bibliotheken des Canisius-Kolleges, die in den letzten Jahren extensiv auf der Homepage der Schule dargestellt wurden, sind jetzt in der Außendarstellung reduziert worden auf Orte, die im Zusammenhang mit der Hausaufgabenbetreuung genannt werden. Offenbar verändert sich mit der Zeit die Haltung zu den Bibliotheken in den Schulen selber. Das Vorhandensein einer Schulbibliothek überzeugt die Schulen nicht durchgängig, diese auch kontinuierlich zu unterhalten.

Gleichzeitig gab es eine ganze Reihe von Neugründungen, beispielsweise (relativ gut dokumentiert) in der Spartacus-Grundschule, die im März 2016 den Plan verkündete, eine Bibliothek zu gründen und im Januar 2017 schon die Eröffnung derselben feierte. Die Gesamtzahl der Schulbibliotheken, die eine so klare Entwicklung zu nehmen scheint, setzt sich also aus sehr unterschiedlichen Situationen zusammen, bei denen Neugründungen (oder auch Wiedereröffnungen) die Schließungen „ausgleichen“. (Eine Datenbank mit Berliner Schulen, die in den letzten zehn Jahren mindestens einmal eine Schulbibliothek auf ihrer Homepage angaben, welche im Rahmen der hier dargestellten Recherche geführt wird, hat aktuell immerhin 532 Datensätze (einer je Schule), bei jetzt etwas mehr als 700 Schulen in Berlin; allerdings enthält die Datenbank auch Schulen, die heute geschlossen oder mit anderen zusammengeführt sind. Die Zahl zeigt aber doch, dass eine große Zahl an Berliner Schulen Erfahrungen mit Schulbibliotheken gesammelt hat, diese Erfahrung aber oft auch dazu führt, dass die Bibliotheken wieder geschlossen werden.)

Überprüft man, wie viele Schulen in den letzten Jahren kontinuierlich eine Schulbibliothek betrieben haben (wobei bei der Auszählung davon ausgegangen wurde, dass die einmalige Nichterwähnung einer Schulbibliothek heißt, dass sie wohl doch existierte, aber nicht dargestellt wurde, die zweimalige Nichterwähnung, dass sie wohl geschlossen war; gleichzeitig, das eine „kontinuierlich betriebene“ Schulbibliothek an mindestens drei aufeinander folgenden Jahren nachgewiesen sein muss), kommt man auf folgende Zahlen.


Anders ausgedrückt: von den 260 Schulbibliotheken, die sich 2017 in Berlin nachweisen lassen, werden 141 (54,3%) schon seit mindestens drei Jahren betrieben, wobei in den letzten Jahren eher weniger dieser „kontinuierlichen“ Schulbibliotheken gegründet wurden. Es kristallisiert sich also eine Anzahl von langfristig etablierten Schulbibliotheken heraus, denen eine ganze Anzahl von kurzfristig (nur einige Jahren lang) betriebenen Schulbibliotheken gegenüberstehen. Nicht sichtbar ist in dieser Recherche, warum Schulbibliotheken wieder geschlossen werden. (Nur bei einigen finden sich öffentlich verbreitete oder in Protokollen z.B. von Elternvertretung oder Fördervereinen dokumentierte Hilferufe nach neuem oder mehr Personal, die nicht immer erfolgreich zu sein scheinen.)

Dies ist relevant, nicht nur in Bezug darauf, wie verankert oder projekthaft die Schulbibliotheken in den Schulen sind. Es hat auch eine Auswirkung darauf, ob die Schulbibliotheken, also das jeweilige Team, welche sie betreiben, genügend Zeit hat, eigene Alltagspraktiken zu entwickeln, die sich aus Erfahrungen speisen können, oder ob sie im Projektstatus, also dem ersten Ausprobieren, verbleiben. (Es heißt auch, dass sich in vielen Schulen in Berlin Räume finden, in denen einst eine Schulbibliothek vorhanden war, teilweise wohl noch mit den alten, nicht mehr weiter betreuten Beständen.)

Insoweit zeichnet sich die Schulbibliothekslandschaft in Berlin – obwohl es offenbar nicht ganz richtig ist, von einer Landschaft, also einem System von Einrichtungen, die sich aufeinander beziehen, zu sprechen – durch einen ständigen Wandel, mit einigen festen Punkten, aus. Das ständige Neu- und Wiedergründen von Schulbibliotheken lässt aber auch daran zweifeln, ob ein Wissenstransfer zwischen diesen stattfindet oder überhaupt stattfinden kann. Sicherlich gäbe es einige Einrichtungen, die ihre Erfahrungen berichten könnten. Die Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg bietet dafür auch eine Infrastruktur. Aber die Wandelbarkeit deutet eher darauf hin – positiv gedeutet –. dass immer wieder neu Menschen in Berlin auf die Idee kommen, einen Schulbibliothek zu gründen, insbesondere Lehrpersonen und Schulen, dabei aber oft auch eigenen Vorstellungen folgen.1 Dies zeigt aber auch, dass bibliothekarische Vorstellungen von Schulbibliotheken, die von Zeit zu Zeit publiziert werden, offenbar wenig Einfluss auf den Schulalltag in Berlin haben.

Dateien

Beiträge zur Anzahl der Schulbibliotheken in Berlin aus den letzten Jahren

Fußnote

1 Die GutsMuth-Grundschule schreibt zum Beispiel zu ihrer Bibliothek: „Die Idee [der Schulbibliothek, KS] ist angelehnt an eine Bibliothek, aber es soll mehr sein, als nur ein Ort zum Lesen.“ (http://www.gutsmuths-grundschule.de/content/unterricht/sprachfoerderung/index.html) Diese Aussage deutet auf ein Bild von Öffentlichen Bibliotheken hin, das diese von sich selber gar nicht (mehr) haben. Die Abgrenzung ist eigentlich unnötig, zeigt aber, wie sehr Lehrpersonen von ihren eigenen Vorstellungen – und eben nicht von bibliothekarischer Literatur, die darüber aufklären würde, dass Bibliotheken heute soziale Orte sein wollen und dass auch Schulbibliotheken das sein sollen – ausgehen.

Der Blick der Politik auf Schulbibliotheken: Der Schulbibliotheksartikel des Volksschulgesetzes St. Gallen im Rahmen der Totalrevision, 1976-1983

[Vorbemerkung: Dieser Artikel war der Zeitschrift, für die er gedacht war, zu speziell. Ich finde ihn spannend genug, um ihn nicht „in der Schublade“ zu lassen.]

Artikel 25 des Volksschulgesetzes des schweizerischen Kantons St. Gallen beschäftigt sich explizit mit Bibliotheken:

“Art. 25 Bibliothek
1 Die Schulgemeinde unterhält eine Bibliothek für Schülerinnen und Schüler sowie eine Bibliothek für Lehrpersonen.
2 Die Bibliothek für Schülerinnen und Schüler kann zusammen mit anderen Institutionen geführt werden.”1

Seit der Einführung des Gesetzes 1983 ist dieser Artikel – im Gegensatz zu zahlreichen anderen – nicht verändert worden, insoweit regt er im Kanton offenbar nicht zu Widersprüchen an. Ein solcher Artikel ist für die Schweiz allerdings auch nicht ungewöhnlich. In Schulgesetzen von 20 Kantonen sowie zusätzlich in Bibliotheksgesetzen zwei weiterer Kantone werden Schulbibliotheken erwähnt. Weiterhin verfügen drei Kantone über spezielle Erlasse zu Schulbibliotheken. In den Kantonen St. Gallen und Luzern erwähnen sowohl Schul- als auch Bibliotheksgesetze Schulbibliotheken. Nur vier der 26 Kantone regeln das Vorhandensein von Schulbibliotheken nicht rechtlich.2

Zum Artikel im St. Galler Volksschulgesetz haben sich zudem im Staatsarchiv St. Gallen (StaatsA SG) Unterlagen aus den Diskussionen, die zum Gesetz führten, erhalten. Anhand dieser Unterlagen lässt sich insbesondere für die Jahre 1976 bis 1978 nachvollziehen, wie sich die Diskussionen um diesen Artikel gestaltete. Sie bieten einen seltenen Einblick in die unterschiedlichen Zugänge politischer Akteurinnen und Akteure zu Schulbibliotheken im deutschsprachigen Raum. Der vorliegende Text zeichnet diese anhand der in den Unterlagen vorhandenen Vorschlägen für den jetzigen Artikel 25 nach und versucht, die Wahrnehmung von Schulbibliotheken darzustellen.

1. Das Volksschulgesetz von 1983 und die Vernehmlassung als Prinzip der schweizerischen Gesetzgebungsverfahren

1952 wurde im Kanton St. Gallen ein Erziehungsgesetz erlassen, welches versuchte, im damals noch stark von konfessionellen Differenzen sowie den Unterschieden von Stadt und Land geprägten Kanton einheitlich alle Fragen des Erziehungswesens zu regeln. Dieses Gesetz war selbstverständlich ein Kompromiss, welches insbesondere die unterschiedlichen Interessen der damals bestimmenden Parteien des Kantons sowie der durch sie vertretenen Bevölkerungsgruppen zu beachten hatte. Bis zum Ende der 1970er Jahre hatte sich die politische und gesellschaftliche Struktur im Kanton, genauso wie in der gesamten Schweiz und Westeuropa, grundlegend geändert. Konfessionelle Unterschiede hatten viel weniger Bedeutung, die Bindung der Milieus an einzelne Parteien war zurückgegangen, gleichzeitig waren neue Parteien und Bewegungen entstanden. Vor allem aber bestimmte die Überzeugung den öffentlichen Diskurs, dass die Gesellschaft, und damit auch das Bildungswesen, grundlegend reformiert werden müsste. Trotz radikaleren Vorbildern in anderen Kantonen und dem Ausland3 geschah diese Reform in St. Gallen eher spät, am Ende der 1970er Jahre, und in einem kompromissfördernden Prozess.

Im Jahr 1976 unternahm das Erziehungsdepartement (EZD) die ersten Vorstösse, das Erziehungsgesetz, welches in den vorhergehenden Jahren von weiteren Gesetzen und Reglementen ergänzt worden war, einer Totalrevision zu unterziehen.4 Schon zu Beginn dieses Prozesses scheint die Idee gestanden zu haben, das Erziehungsgesetz in drei Gesetze zu unterteilen: das Volksschulgesetz (welches damals die erste bis zehnte Klasse, inklusive der sechsjährige Primarschule umfasste, dann im Laufe der Diskussion noch um den heute zweijährigen Kindergarten ergänzt wurde), das Mittelschulgesetz (elfte bis dreizehnte Klasse) sowie das Gesetz über die Pädagogische Hochschule. Im Folgenden wird sich mit dem Volksschulgesetz auseinandergesetzt, zu dessen Entstehungsprozess im Rahmen eines grösseren Projektes zu den Schulbibliotheken des Kantons St. Gallen Unterlagen ausgewertet werden konnten.

Gesetze und andere weiterreichende Bestimmung werden in der Schweiz gemeinhin in einem “Vernehmlassung” genannten Verfahren vorbereitet. Dieses Verfahren soll die Einbindung möglichst aller betroffenen Gruppen und Institutionen bewerkstelligen und einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen ermöglichen. Vorversionen von Gesetzestexten oder ähnlichen Regelungen werden an alle möglicherweise interessierten Gruppierungen verschickt. Wenn es sich um gewichtige Gesetze handelt, kann auch versucht werden, eine repräsentative Auswahl von Einzelpersonen anzuschreiben.5 Die so in die Vernehmlassung Einbezogenen haben dann die Möglichkeit, Rückmeldungen zu geben, Änderungen vorzuschlagen beziehungsweise einzufordern oder auch Ablehung zu formulieren. Diese Rückmeldungen werden in eine weitere Version des Gesetzestextes eingearbeitet. Erst diese wird schliesslich zur Abstimmung gestellt. Grundsätzlich können alle Gruppen und Personen auch ohne Einladung an einer Vernehmlassung teilnehmen, solange sie über die Existenz des jeweiligen Vernehmlassungsverfahrens informiert sind. Im Falle der Totalrevision des Erziehungsgesetzes veranstaltete die Kantonsregierung eine öffentliche Veranstaltung und publizierte die dort gehaltenen Vorträge sowie den Entwurf der drei neuen Gesetze.6 Dies ist allerdings selten der Fall. Schwachstelle des Verfahrens ist, dass die Auswahl der potentiell beteiligten Gruppen intransparent ist. Gleichzeitig ist das Verfahren eingespielt, weithin akzeptiert und der Gesetzgeber im Allgemeinen bemüht, einen Ausgleich zu schaffen und beispielsweise wirklich alle relevanten Parteien und Organisationen zur Vernehmlassung einzuladen.

Im Fall des Volksschulgesetzes existierte damals eine Kantonale Kommission für Schulbibliotheken (KKS), die vom EZD beauftragt war, Schulbibliotheken bei der Bestandsauswahl anzuleiten.7 Die Kommission war 1906 als „Jugendschriftenkommission“ mit dem Ziel gegründet worden, damals als gefährlich angesehener Literatur durch die Förderung von Schulbibliotheken mit subventionierter „guter Literatur“ entgegenzuwirken.8 Im Laufe der Geschichte änderte sich Name, Kompetenzbereich und Aufgabenbeschreibung der Kommission, obwohl sie grundsätzlich immer eine Liste empfohlener Jugendliteratur für Schulbibliotheken publizierte. In den 1960er und 1970er Jahren nahm sie auch explizit Beratungsaufgaben für Schulbibliotheken wahr.9 Die Protokolle der Kommission sind im StaatsA SG erhalten.10 1983 ging die Kommission in der Kantonalen Kommission für Schul- und Gemeindebibliotheken (KKSG) auf, wo sie eine eigene Fachgruppe bildet, welche bis 2012 bestand.11 Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Kommission als Experteninstitution angeschrieben und äusserte sich auch umfangreich zum Schulbibliotheksartikel.12 Gleichzeitig war ihr Status nicht unangefochten. Ihre Vorschläge und Einwürfe wurden in der Ausgestaltung des Gesetzes nicht gesondert beachtet, zugleich äusserten sich unabhängig davon auch andere Gruppierungen und Personen zu diesem Artikel.

2. Archivbestand

Vernehmlassungen bringen, insbesondere bei umstrittenen Gesetzesentwürfen, eine ganze Anzahl von Aktivitäten und damit auch zahlreiche Dokumente hervor. Beispielsweise beauftragt die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) des Kantons für die Fragen der Totalrevision des Erziehungsgesetzes einen eigenen Ausschuss, welcher zudem noch einen Unterausschuss „Primarschule/Kindergarten“ bildete und im Laufe der Vernehmlassung eigene Texte produzierte. Ein Teil dieser Dokumente aus der Diskussion um das Volksschulgesetz liegt heute im StaatsA SG als Teil des Aktenbestandes des EZD.13

Dabei sticht eine als Entscheidungshilfe erstellte Übersicht – “Verarbeitung der Vernehmlassungen Dezember 1978” – zu den eingereichten Vernehmlassungen hervor.14 Erstellt im Sekretariat des EZD, werden in dieser der Reihenfolge im ersten Entwurfs des Gesetzes folgend die Hauptaussagen der einzelnen Vernehmlassungen zu jedem Artikel versammelt. Vorangestellt ist dem je die Entwurfsversion des Artikels. Die Zusammenfassungen sind teilweise mehrere Dutzend Seiten lang, bei unumstrittenen Artikel bestehen sie zum Teil nur aus einem Blatt. An den Schluss der jeweiligen Zusammenfassung ist zum Teil eine neue Version des Artikels gestellt, der auf die eingeforderten oder vorgeschlagenen Änderungen reagiert. Oft ist dieser Platz aber auch freigelassen. Diese Zusammenfassung gibt die damalige Diskussion kondensiert wieder.

Die Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Schulbibliotheksartikel wurden auf insgesamt zwei Blättern zusammengefasst, was eine leicht unterdurchschnittliche Anzahl darstellt. Verwiesen wird darin unter anderem auf den konkreten Vernehmlassungsbeitrag der KKS, der im Original den Vorschlag eines Reglements für Schulbibliotheken von fünf Seiten enthielt.15 Im Vergleich mit den anderen Artikeln hat der Schulbibliotheksartikel zwar zu einigen Anmerkungen geführt, war also nicht gänzlich unumstritten; diese Anmerkungen widersprechen sich aber nicht, sondern ergänzen einander. Im Gegensatz dazu waren die Anmerkungen zu den ersten Artikeln des vorgeschlagenen Gesetzes, den “Zweckartikeln”, weit umfangreicher. In diesen wurde über die grundsätzlichen Aspekte der Schulbildung, der Stellung von Staat, Gemeinde und Familie informiert, ebenso über die christlichen Grundsätze deVolksschule in St. Gallen. Diese Punkte führten zu intensiven Diskussionen, die auch noch nach dem Erlass des Gesetzes weitergeführt wurden und bei denen sich grundsätzliche Positionen gegenüberstanden. Im Vergleich dazu scheint allen an der Vernehmlassung beteiligten Gruppen eine Regelung zu Schulbibliotheken im Gesetz in der vorgeschlagenen Form im Prinzip akzeptabel erschienen zu sein.

Die einzelnen Vernehmlassungsbeiträge sind nur in Ausnahmefällen erhalten. Eine Reihe von Briefen, insbesondere von Parteien, existiert; aber andere Einlassungen, deren Existenz in der “Verarbeitung der Vernehmlassungen” angezeigt wird, sind nicht im Archiv vorhanden. Teilweise finden sie sich in anderen Akten, beispielsweise den Parteiarchiven, oder aber im Falle der KKS, in den erhaltenen Sitzungsprotokollen.

Im Konvolut zur Vernehmlassung finden sich weiter Zeitungsausschnitte zur Diskussion sowie die schon genannte Broschüre, welche die bei einer öffentlichen Veranstaltung zur geplanten Totalrevison des Erziehungsgesetzes 1978 gehaltenen Vorträgen dokumentiert.16

Weiter erhalten hat sich im Amtsblatt des Kantons St. Gallen die offizielle Botschaft des zuständigen Regierungsrates über das Gesetz, in welcher er dem Grossen Rat – dem Kantonsparlament (heute Kantonsrat) – abschliessend über das Gesetz und das Verfahren, dass zu ihm führte, informierte.17

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Aktenlage zur Diskussion des Schulbibliotheksartikels des Volksschulgesetzes relativ gut und breit ist, aber auch nicht vollständig. Einige Einlassung zum Thema Schulbibliotheken – welches in der gesamten Diskussion eher ein wenig umstrittenes Nebenthema darstellte – sind gewiss nicht mehr erhalten. Gleichzeitig lässt sich eine gewisse Übersicht erstellen: Insgesamt fanden sich neun Fassungen des Schulgesetzartikels, die vor der endgültigen Version als Vorschläge unterbreitet wurden. Die Überlegungen, welche zu diesen unterschiedlichen Fassungen führten, sind allerdings nicht überliefert und müssen interpretiert werden. Einzig für die KKS finden sich in deren Protokollen einige Andeutungen.

3. Vorschläge für den Schulgesetzartikel im Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen

Im folgenden werden die unterschiedlichen Versionen des Schulgesetzartikels für das damals gänzlich neu entworfene Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen vorgestellt und diskutiert, da sich in diesen die meisten Hinweise darauf finden, wie unterschiedliche Institutionen Schulbibliotheken bewerteten.

3.1 Grundsätzliches

Festgestellt werden kann, dass ein Artikel zu Schulbibliotheken schon im ersten Entwurf des Gesetzes vorhanden war. Es fanden sich keine Beiträge, die eine Streichung desselben vorschlugen, sondern nur solche, die ihn leicht ändern wollten. Zuvor war die Frage der Schulbibliotheken in der kantonalen Schulordnung vom 08. Juli 1952,18 im Reglement über die Führung und Förderung von Schulbibliotheken von 196219 sowie im Lehrerbesoldungsgesetz vom 5. Januar 1947 und deren Fortschreibungen geregelt.20 Ersteres dekretierte, dass die Schulgemeinden für die Schülerinnen und Schüler Bibliotheken zu führen hätten, die vorrangig dem Sprachunterricht zu Gute kommen sollten, sowie Bibliotheken für Lehrpersonen; die beiden anderen legten fest, dass die Schulen für verschiedene Aufgaben eine finanzielle Unterstützung des Kantons erhalten würden. Dabei wurden Schulbibliotheken als ein Föderbereich von mehreren aufgeführt, allerdings blieb den Schulen überlassen, wie sie die Zuschüsse zwischen den einzelnen Bereichen verteilten.

Grundsätzlich postulierte das EZD, dass die Totalrevision die Aufgabe hätte, alle Bereiche der Schulen zu prüfen und neu zu bestimmen. Insoweit ist es relevant für die Bedeutung, die den Schulbibliotheken von verschiedenen Seiten zugeschrieben wurde, dass nicht deren Streichung gefordert, sondern sie von vielen Seiten nicht und von einigen positiv behandelt wurden.

Grundsätzlich fand sich der Artikel in allen Beiträgen und Vorschlägen zur Vernehmlassung an der heutige Stelle im Gesetz: Hinter den allgemeinen Bestimmungen zum Gesetz selber und dem Abschnitt zu den unterschiedlich Schultypen, eingebettet in die Regelungen der Infrastrukturfragen von Schulen. Die konkrete Nummer des Schulbibliotheksartikels änderte sich in den Vorschlägen immer wieder, dies aber aufgrund anderer Artikel, die eingefügt, gestrichen oder zusammengefasst wurden. Die Position des Artikels selber, an einer für die Ausgestaltung der Schulen relevanten, aber auch nicht bestimmenden Stelle, war offenbar von Beginn an Konsens.

Zudem ist zu erwähnen, dass die Grundsätze des Gesetzes von nahezu allen Beteiligten begrüsst oder zumindest akzeptiert wurden. Auch wenn es Auseinandersetzungen um einzelne Punkte gab, ist in den Unterlagen eine starker Wille zum Konsens festzustellen. Beispielsweise wurde der Vorschlag, das Erziehungsgesetz in drei Gesetze aufzuteilen, grundsätzlich von allen, die sich dazu äusserten, begrüsst.

3.2 Die Vorschläge für den Schulbibliotheksartikel

3.2.1 Kantonaler Lehrerverein St. Gallen (26. November 1976)

„16. Das Bestehen einer Schülerbibliothek soll erwähnt werden. (Art 31)“21

Die erste Erwähnung einer Schulbibliothek findet sich in einem Schreiben des Kantonalen Lehrervereins (KLV), der 1976 im Rahmen einer Vorvernehmlassung – in der überprüft wurde, ob überhaupt ein Interesse für eine Totalrevision des Erziehungsgesetzes vorlag – vorschlägt, dass diese Einrichtungen erwähnt werden sollten. Der Lehrerverein betrieb in den 1960er und frühen 1970er Jahren auch eine Aktion „Das gute Buch“,22 die in einigen Protokollen der KKS23 und in den Jahresberichten der Kantonalen Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken (KKJV)24 erwähnt wird. Im Rahmen dieser Aktion wurde unter anderem die Einrichtung von Schulbibliotheken, welche der Jugend „Gute Literatur“ anbieten und damit gegen die sogenannte „Schund“-Literatur wirken sollten, angestrebt. Obgleich dies als Ziel heute relativ rückständig erscheint, scheint die Aktion auch dazu beigetragen zu haben, für damalige Zeiten moderne Schulbibliotheken aufzubauen.25 Insoweit ist die Behandlung des Themas durch den Lehrerverein wenig überraschend. Interessant ist allerdings die Kürze des Vorschlags, die auf jede weitere Angabe, wozu die Schulbibliotheken genutzt werden und wie diese aussehen sollten, verzichtet. Auffällig ist auch, dass dieser frühe Vorschlag auf eine Bibliothek für Lehrpersonen verzichtet. Dies ist zwar deckungsgleich mit den Forderungen, die in der zeitgenössischen bibliothekarischen Literatur erhoben wurden,26 aber nicht mit der damaligen und heutigen Gesetzgebung im Kanton.

3.2.2 Sozialdemokratische Partei des Kantons St. Gallen (04. Januar 1977)

„Material
Die Schulhäuser aller Stufen müssen über ein bestimmtes Minimalinventar verfügen. Im neuen EG [Erziehungsgesetz] ist festzuhalten, dass dazu auch eine Schülerbibliothek gehört.“27

Auch von der Sozialdemokratischen Partei (SP) des Kantons ist eine Stellungnahme zur Vorvernehmlassung erhalten, die grundsätzlich positiv ist, und Schulbibliotheken als Teil der minimalen Infrastruktur einer (zukünftigen) Schule bezeichnet. Auffällig ist hier, dass die SP noch von einem Erziehungsgesetz ausgeht, nicht von der Aufteilung in drei Gesetze, die wohl erst später konkretisiert wurde. Gleichzeitig verzichtet sie, wie der KLV, auf eine Konkretisierung der Forderung und auf eine Bibliothek für Lehrpersonen.

3.2.3 Freisinnig-Demokratische Partei des Kantons St. Gallen (23. Mai 1977)

Sammlungen, Bibliothek
Der Erziehungsrat erlässt nach Rücksprache mit dem Schulgemeindeverband die Bestimmungen über das Normalinventar, Verbrauchsmaterial, Turnmaterial usw. Er bezeichnet empfohlene, technische Apparate und die jährlichen Verbrauchskredite [Etat, K.S.].“28

Der Beitrag der FDP ist auf den ersten Blick widersprüchlich. Unter der Überschrift „Sammlung, Bibliothek“ beschäftigt er sich mit der Regelung von Bestimmungen über die notwendige Infrastruktur von Schulen. Aufgezählt werden nur einige Teile dieser Infrastruktur, allerdings gerade keine Bibliotheken. Dafür wird mit einem „usw.“ Raum für weitere Einrichtungen gelassen. Dabei scheinen, dem Titel des Artikels folgend, unter die minimale Infrastruktur doch auch Bibliotheken zu zählen, wobei nicht ersichtlich ist, welche Form von Bibliotheken und zu welchem Zweck. Zu vermuten ist, dass es der FDP mit ihrem Vorschlag vor allem darum ging, eine Regelung für das Erlassen von Richtlinien festzuschreiben. Diese sollten anpassbar sein und deshalb nicht im Gesetz geregelt werden, gleichzeitig sollten die Schulen über den Schulgemeindeverband direkten Einfluss auf diese Richtlinien erhalten.

3.2.4 Erziehungsrat des Kanton St. Gallen, Verhandlungsprotokoll (30. Juni 1977)

„16. [Tagesordnungspunkt, K.S.] Bibliotheken, Art.32
Die im Gesetz enthaltene Verpflichtung zur Führung einer Schüler- und Lehrerbibliothek gilt als Minimalverpflichtung. In Gemeinden mit mehreren Schulgemeinden sind in der Regel auch mehrere Bibliotheken notwendig. Einzelheiten sind der Verordnung zu regeln.“29

Der Erziehungsrat ist bis heute die Bildungskommission des EZD Er wacht beispielsweise über die Schulqualität im Kanton und trifft Entscheidungen über alle Fragen des Erziehungswesen. In einer Sitzung am 30. Juni 1977, dessen Protokoll erhalten ist, beschäftigte er sich im Hinblick auf die Revision mit nahezu allen Artikeln des Erziehungsgesetzes. Im Protokoll enthalten ist oben zitierter Abschnitt zu Schulbibliotheken. Sichtbar ist hierbei, dass auch der Erziehungsrat eine grundsätzlich positive Haltung zu Schulbibliotheken hatte. Er kritisierte indirekt, dass die Regelung nicht ausreichend sei, sondern nur eine minimale Versorgung sicherstelle. Für grössere Gemeinden seien mehrere Bibliotheken notwendig. Gleichzeitig akzeptiert der Erziehungsrat offenbar die Trennung in Bibliotheken für Lernende und für Lehrende.

Wichtig ist der Verweis auf weitere Regelungen in Verordnungen. Bis zum Erlass des Volksschulgesetzes galt zuletzt das „Reglement über die Führung und Förderung der Schulbibliotheken“, erlassen 1962,30 welches sich vor allem mit der Stellung der KKS und der Notwendig „guter Literatur“ beschäftigte. Nach dem neuen Gesetz wurde aber keine neuen Reglements, Verordnungen oder ähnlichen Anweisungen mehr erlassen. Insoweit ist die Erwähnung im Protokoll des Erziehungsrates bedeutsam, da sie zeigt, wie sich Ansprüche und Vorstellungen in Gesetzgebungsprozessen auch nicht durchsetzen können.

3.2.5 Erziehungsrat St. Gallen, Erster Gesetzesentwurf (26. September 1977)

„Art. 29. Die Schulgemeinde unterhält eine Schüler- und Lehrerbibliothek.“31

Auf der Grundlage der oben besprochen Beratung32 und gewiss auch den bis dahin eingegangenen Beiträgen zur Vernehmlassung und Vorvernehmlassung erarbeitete der Erziehungsrat einen ersten konkreten Gesetzesentwurf für das Volksschulgesetz.33 Sichtbar ist dies unter anderem am Datum des Entwurfes, erst drei Monate nach der betreffenden Sitzung, die offenbar für die Ausarbeitung genutzt wurden. Sowohl die Rückmeldungen als auch die eigene Diskussion scheinen einen Artikel zu Schulbibliotheken unterstützt zu haben.

Im Gegensatz zum im Protokoll festgehaltenen Einspruch, dass es sich in der bisherigen Regelung um einen Minimalversion handeln würde, entschied sich der Erziehungsrat dafür, den Artikel über Schulbibliotheken zusammenzuziehen. In diesem Entwurf ist die Verantwortung für die Bibliotheken den Schulgemeinden übertragen, Aufgaben und Minimalausstattung der Bibliotheken werden nicht festgelegt. Zudem ist die gewählte Formulierung uneindeutig. Sie kann dahingehend interpretiert werden, das eine Bibliothek, die gemeinsam für Lehrenden und Lernende genutzt würde, eingerichtet werden sollte, aber auch gegenteilig so, dass es weiter eine Trennung von Bibliotheken für beide Gruppen geben müsse.

Zu erklären ist diese Version eventuell durch die schon angesprochene Hoffnung des Erziehungsrates, weitere Fragen mittels Reglementen zu regeln.

3.2.6 Erziehungsrat St. Gallen, überarbeiteter Gesetzesentwurf (10. Januar 1978)

„Art.27.Die Schulgemeinde unterhält eine Schüler- und Lehrerbibliothek.“34

Eine weitere Version des vorgeschlagenen Gesetzes wurde einige Monate später erstellt. Die Überarbeitung resultierte aus Beratungen des Regierungsrates. Protokolle der Beratungen sind nicht mehr vorhanden, einzig der überarbeitete Entwurf. Der Artikel zu Bibliotheken wurde im Rahmen dieser Beratungen nicht verändert, einzig die Nummer des Artikels wurde, aufgrund der Zusammenführung anderer Artikel, angepasst. An der Position innerhalb des Gesetzestextes änderte sich dadurch ebenfalls nichts. Zu vermuten ist also, dass der Vorschlag des Artikels zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich akzeptiert wurde und kein weiteres Diskussionspotential bereithielt.

3.2.7 Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen (06. März 1978)

„Art. 27: Bibliotheken
Jede Schulgemeinde ist verpflichtet, für die Beschaffung und laufende Erneuerung einer Schüler- und einer Lehrerbibliothek besorgt zu sein. In der Beantwortung einer Interpellation hat der Regierungsrat kürzlich in Aussicht gestellt, unter den bestehenden Schul- und Volksbibliotheken eine Koordination anzustreben (51.76.22). Die Vorarbeiten dazu sind im Gang. Federführend ist das Departement des Innern.“35

Im März des gleichen Jahres verschickte das EZD auf der Basis der letztgenannten Version des Gesetzes vom Januar 1978 eine längere Stellungsnahme an die Vernehmlassungsinstanzen. In dieser wurden kurz die Überlegungen, die hinter dem Gesetz und den einzelnen Artikeln standen, dargelegt sowie auf relevante Änderungen hingewiesen.

Dabei wurde der Schulbibliotheksartikel in seiner damaligen Version inhaltlich als gegeben dargestellt und weiterhin auf eine Anfrage im Parlament eingegangen. Interessant ist, dass auch in dieser Ausführung davon gesprochen wird, dass jede Schulgemeinde je eine Bibliothek für Lehrende und Lernende unterhalten müsse, obwohl Schulgemeinden mit mehreren Schulhäusern (bzw. weitere differenziert in Schuleinheiten oder Schulkreisen) existierten, wie aus mehreren Beiträgen zur Vernehmlassung hervorgeht. Ansonsten spricht der Text eine vorgesehene Koordination an, die in einer anderen Form erst 1983 – zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Volksschulgesetzes – im Reglement für die von der Stadt St. Gallen übernommene und neu als Kantonsbibliothek gefasste Vadiana wirkungsvoll wurde. Mit der Übernahme kantonalbibliothekarischer Aufgaben wurde der Vadiana unter anderem die Beratung von Schulbibliotheken im gesamten Kanton übertragen.36 Diese Beratungsfunktion war allerdings keine Koordinationsfunktion. Vielmehr gingen die direkten Kompetenzen für Schulbibliotheken vollständig an die Schulgemeinden über, die Vadiana und die ihr dann angegliederte KKSG hatte keine Möglichkeit, in diese einzugreifen. Gleichzeitig gab das EZD, dass noch 1962 ein Reglement über Schulbibliotheken erlassen hatte, dieses – und damit auch den Anspruch, Anweisungen über Schulbibliotheken zu erlassen – im Rahmen der Neufassung der Erziehungsgesetze offenbar auf.

3.2.8 Kantonale Kommission für Schulbibliotheken (27. September 1978)

„Neuer Vorschlag
Die Schulgemeinde unterhält pro Schulanlage eine zeitgemäss ausgestattete Schüler- und Lehrerbibliothek.
Der Erziehungsrat erlässt die näheren Bestimmungen.“37

Wie schon erwähnt, existierte zur Zeit der Vernehmlassung mit der KKS eine Institution, welche als anerkannte Gruppe von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Schulbibliotheken des Kantons gelten konnte. In zwei Sitzungen (126. Sitzung am 16.08.1979 und 127. Sitzung am 27.09.1979) beschäftigte sie sich mit dem Gesetz.38 Die Protokolle dieser Sitzungen stellten die Ergebnisse der Besprechungen, aber keine etwaigen Diskussionen oder Auseinandersetzungen innerhalb der KKS dar. Gleichzeitig ist offensichtlich, dass in der ersten Sitzung offenbar kein eindeutiges Ergebnis erreicht wurde, sondern zeitnah ein weiteres Treffen notwendig war.

Das erste Mal erwähnt wurde das Gesetz im Protokoll der 125. Sitzung vom 26.04.1978,39 allerdings im Zusammenhang einer möglichen Fusion der KKS mit der KKJV. Dabei wurde darauf verwiesen, dass man zur Klärung dieser Möglichkeit auf die Bestimmungen des neuen Gesetzes warten müsse.

Vor der 126. Sitzung hatten schon drei Mitglieder der Kommission – L. Kleiner, Felix Brassel und Peter Ganz – einen Vorschlag für die Vernehmlassung erarbeitet, der dann diskutiert wurde.40 Wann und mit welchen Massgaben diese drei den Vorschlag geschrieben hatten, ist nicht mehr ersichtlich. Gleichwohl gab es zu diesem Zustimmung und eine Diskussion auf dessen Grundlage. Nur etwas mehr als einen Monat später traf sich die Kommission – welche sich damals sonst alle vier bis sechs Monate traf – zu einer weiteren Sitzung. Dies war nötig, da das EZD die Rückmeldungen bis Ende September 1978 erwartete. Insoweit reagierte die Kommission fast zum letztmöglichen Zeitpunkt. Zum Teil ist das damit zu erklären, dass die Kommission selber Auseinandersetzungen um die eigene Identität führte. Noch in der 125. Sitzung wurde betont, dass sie sich bislang vor allem mit der Erstellung der Liste von empfohlenen Jugendbüchern befasst hätte, jetzt aber mehr Beratungsaufgaben übernehmen könnte.41

In der 127. Sitzung wurde dann die Vernehmlassung verabschiedet.42 Sie bestand zum ersten aus dem oben zitierten Entwurf für den Schulbibliotheksartikel und zum zweiten aus dem Entwurf eines Reglements für Schulbibliotheken im Kanton. Dieses war explizit als Ersatz für das bis dahin geltende Reglement von 1962 gedacht. Dabei schrieb die Kommission dem Erziehungsdepartement, welches das Reglement erlassen sollte, offenbar zu, das Recht zu haben, die Schulbibliotheken des Kantons zu regulieren. Gerade dieser Anspruch wurde aber vom EZD mit dem Volksschulgesetz, welches den Gemeinden mehr Autonomie zugestand, aufgegeben. Offenbar hatte die Kommission diesen Trend anders eingeschätzt.

Das Reglement hätte in vier Abschnitten Fragen zum Zweck und Aufbau von Schulbibliotheken, zu ihrer Organisation, zu Bibliotheken für Lehrkräfte und der Zentralisation von Schulbibliotheken sowie zu Beratungsstellen geklärt. Dabei waren die Vorstellungen sowohl umfassend als auch konkret. Schulbibliotheken sollten dem Vorschlag entsprechend Informations- und Begegnungszentren von Schulen sein, die Lernenden zum Lesen hinführen, moderne Unterrichtsformen ermöglichen und die Möglichkeit zu selbständiger Arbeit von Schülerinnen und Schülern anbieten. Über gedruckte Medien hinaus sollten sie andere moderne Medien enthalten. Gleichzeitig wurden Schlüssel für die Grösse des Buchbestandes (10 Bücher pro Lernende bei bis zu 50, 7 Bücher bei 50 bis 500 und 5 Bücher bei über 500 Schülerinnen und Schülern) und für die Finanzierung von Schulbibliotheken (8 bis 12 Franken pro Lernende) genannt. Die Schulbibliotheken sollten zentral gelegen sein, ihr Bestand als Freihand aufgestellt werden und Kataloge entsprechend der Öffentlichen Bibliotheken haben. Klassenbibliotheken sollten abgeschafft werden, gleichzeitig wurde weiter von gesonderten Bibliotheken für Lehrpersonen ausgegangen. Beraten werden sollten die Schulbibliotheken von drei Stellen: Der Kantonsbibliothek zum Auf- und Ausbau, der KKS zu Jugendbüchern und der KKJV zur Aus- und Weiterbildung des Personals.

Diese Vorstellungen scheinen weit über die Realität in Schulbibliotheken im Kanton hinausgegangen zu sein.43 Diese wurden im Protokoll zu den Sitzungen auch nicht erwähnt. Vermutlich ist die Basis der geäusserten Vorstellungen der KKS eher in zeitgenössischen Publikationen zu Schulbibliotheken zu suchen, die in der Schweiz, aber auch Deutschland, moderne Schulbibliotheken in einer Weise entwarfen, die an die Beschreibung im Reglementsentwurf erinnert.44 Wäre das Reglement erlassen worden, hätte dies zu einer starken Veränderung der Schulbibliotheken im Kanton geführt.

Hervorzuheben ist, dass die Kommission sich offenbar selber damit beauftragte, ein Reglement vorzuschlagen. Ein Auftrag dazu wird nirgends erwähnt. Im Vernehmlassungsprozess selber wurde sich nicht mit notwendigen Ausführungsbestimmungen oder Zusatzregeln beschäftigt, sondern ausnahmslos mit dem konkreten Volksschulgesetz. Insoweit ging der Vorschlag der KKS am Erwarteten vorbei. In der Verarbeitung der Vernehmlassungen ist dann zwar ein Hinweis auf das vorgeschlagenen Reglement zu finden, aber nicht dieses selber.45

Nach der Vernehmlassung selber, aber vor der Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags, führte die KKJV eine Umfrage unter den Schulen des Kantons zu deren Schulbibliotheken durch. Die Umfrage erfolgte 1976 mittels eines Fragebogens, der Rücklauf betrug rund einen Drittel. Publiziert wurden die Ergebnisse 1980 in einer Broschüre der Kommission.46 In dieser wurden die erhobenen Daten immer wieder aus dem Blickwinkel „moderner Schulbibliotheken“, wie sie auch im vorgeschlagenen Reglement beschrieben sind, heraus bewertet. Dabei wurde klar, dass ein Grossteil der Schulbibliotheken im Kanton dieser Vorstellungen nicht entsprach. In der Broschüre wird trotzdem der Eindruck erweckt, Schulbibliotheken würden sich dieser Vorstellung entsprechend entwickeln. Dies ist allerdings eine Aussage, die mit einer einmaligen Erhebung gar nicht zu treffen ist.47 Trotz dieser tendenziösen Darstellung zeigt die Broschüre, dass die Schulen im Kanton sich zu grossen Teilen für andere Schulbibliotheken entschieden hatten, als die, welche im vorgeschlagen Reglement beschrieben wurden. Es stellt sich die Frage, wieso die Kommission diese Realität – die ihr als Experteninstitution hätte bekannt sein müssen – in ihrem Vorschlag fast gar nicht einbezogen hat.

3.2.9 Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen (Dezember 1978)

„Vernehmlassungsentwurf
Art. 27. Die Schulgemeinde unterhält eine Schüler- Bibliothek [sic!] und Lehrerbibliothek.”48

Im Laufe des Jahres 1978 überarbeitete das Erziehungsdepartement intern die einlaufenden Vernahmlassungsbeiträge. Im Dezember des Jahres wurde eine weiter oben schon angesprochene systematische Übersicht der Hauptargumente dieser Beiträge zu den jeweiligen Artikeln erstellt und diese zum Teil geändert. Die Zusammenstellung stellte offenbar die Grundlage für den später erschienen Entwurf des Volksschulgesetzes dar.

Der Schulbibliotheksartikel findet sich in diesem Dokument weiter als Artikel 27, eingefügt ist nur das Wort „Bibliothek“ direkt hinter „Schüler-“. Dies scheint aber aus Versehen geschehen zu sein, da es in dieser Version ersichtlich falsch ist. Relevant ist eher, dass in diesem Dokument keine weitere Überarbeitung des Artikels vorgenommen wurde. Die Zusammenfassung zum Artikel führt die Argumente der Rückmeldungen des Stadtrates St. Gallen, von „Berufsberatern“, der Gemeinde Wattwil, der KKS, des Vertreters des KLV aus Rorschacherberg, der SP Untertoggenburg sowie der Abteilungen „PK VII + KAHL V“ des EZD auf. Der Stadtrat St. Gallen, die KKS, die SP Untertoggenburg sowie für Lehrerbibliotheken auch der Vertreter des KLV forderten allesamt eine Bibliothek pro Schulhaus ein. Andere Beiträge wollten explizit die Möglichkeit im Gesetz enthalten wissen, dass die Schulbibliotheken auch mit anderen Einrichtungen zusammen geführt werden könnten. Auf all dies trat das Erziehungsdepartement aber nicht ein, sondern beliess es bei der Version vom Beginn des Jahres.

3.2.10 Regierungsrat St. Gallen (23. Juni 1981)

„Art. 29. Die Schulgemeinde unterhält eine Schüler- und eine Lehrerbibliothek.
Die Schülerbibliothek kann zusammen mit anderen Institutionen geführt werden.“49

Zwischen der Verarbeitung der Vernehmlassungen und der Präsentation des Gesetzesentwurfes durch die Regierung vor dem Parlament vergingen weitere drei Jahre. Aus den Unterlagen, die sich erhalten haben, ist nicht ersichtlich, wie diese Zeitspanne zustande kam. Zu vermuten ist, dass sich Verhandlungen über einzelne Artikel weiter hinzogen. Das Interesse der Regierung war, einen Entwurf vorzulegen, der von möglichst vielen Fraktionen im Parlament getragen und auch die wahlberechtigte Bevölkerung bei einem möglichen Referendum überzeugen würde. Dies gelang offensichtlich, war dann aber das Ergebnis einer langen Suche nach Kompromissen. Eine andere Vermutung ist, dass sich die Verhandlungen über die beiden anderen Gesetze, die zusammen das Erziehungsgesetz ersetzen und deshalb gleichzeitig in Kraft treten sollten, länger hinzogen.

In der Botschaft des Regierungsrates an das Parlament, in welchem der Gesetzesentwurf vorgestellt wurde, findet sich eine zur Version im Dezember 1978 erweiterte Variante des Artikels. Zum einen wird der Artikel wieder, ohne das seine eigene Position verändert wurde, als Nummer 29 gezählt. Zum anderen wurde an den ersten Satz ein zweiter angehangen, welcher nun doch dem Vorschlag folgt, das gemeinsame Führen einer Schulbibliothek mit einer anderen Einrichtung zu ermöglichen. Es ist nicht ersichtlich, wieso dieser Satz aufgenommen wurde. Er findet sich als Vorschlag unter den verarbeiteten Vernehmlassungen, könnte aber auch aus einer anderen Quelle stammen. Der in den Vernehmlassungen viel öfter geäusserte Vorschlag, eine Bibliothek pro Schulhaus vorzuschreiben, wurde nicht aufgegriffen. Dies kann damit zusammenhängen, dass versucht wurde, Regelungen, die neue Kosten hervorrufen könnten, zu vermeiden. Interessant ist, dass schon in dieser Version nicht klar gesagt wird, mit welchen anderen Einrichtungen Schulbibliotheken zusammengeführt werden können. Obgleich sich in der Realität dafür Öffentliche Bibliotheken anbieten, schreibt das Gesetz dies in dieser Version nicht explizit vor.

3.2.11 Volksschulgesetz (13. Januar 1983)

Die nach den Beratungen durch das Parlament erlassene Regelung des Schulbibliotheksartikels, welche zu Beginn des Textes zitiert wurde, hat gegenüber der Botschaft des Regierungsrates wieder einige Änderungen erfahren, die sich allerdings inhaltlich kaum auswirken. Wieder ist die Nummerierung durch die Zusammenfassung anderer Artikel verändert. Der Artikel findet sich als 25. Artikel im Gesetz. Gleichzeitig sind die beiden Sätze getrennt und nummeriert worden. Zudem wurde eine geschlechtergerechte Spracheregelung gefunden, die statt der „Schülerbibliothek“ eine Bibliothek für Lernende beider Geschlechter und statt der „Lehrerbibliothek“ eine Bibliothek für geschlechtlich nicht spezifizierte Lehrpersonen nennt. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache wurde im gesamten Volksschulgesetz durchgeführt, in letzter Konsequenz wurde auch der Schulbibliotheksartikel dahingehend verändert.

Gleichzeitig zeigt die Beibehaltung des Inhalts noch einmal, dass zu den grundsätzlichen Aussagen des Artikels offenbar kein Diskussionsbedarf bestand. Sowohl das Parlament, das Veränderungen hätte einfordern können, als auch das Volk, das berechtigt gewesen wäre, dass Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen, nahmen diese Möglichkeiten nicht wahr. Wenn auch nicht alle Anregungen aus den Vernehmlassungen beachtet wurden, scheint diese Version doch einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss darzustellen.

4. Fazit: Schulbibliotheken anerkannt, aber den Schulgemeinden überlassen

Die im StaatsA SG überlieferten Unterlagen zur Vernehmlassung über die Totalrevision des kantonalen Erziehungsgesetzes von 1952, die in den späten 1970er Jahren stattfand und mit dem Inkrafttreten des Volksschulgesetzes sowie zweier anderer Gesetze 1983 ein Ende fanden, bieten einen selten Einblick in die Wahrnehmung von Schulbibliotheken durch unterschiedliche Akteurinnen und Akteure. Von Beginn an war im Erziehungsgesetz ein Artikel zu Schulbibliotheken vorgesehen, der auf einer älteren Regelung aufbaute. Im Laufe der Vernehmlassung wurde diesem Ziel nicht widersprochen. Vielmehr scheint im Bezug auf Schulbibliotheken eine grosse Einigkeit bestanden zu haben und eher über Detailfragen nachgedacht worden zu sein. Im Vergleich zu anderen Artikeln ist dieser relativ wenig besprochen oder im Laufe des Vernehmlassungsprozesses verändert worden. Viele an der Vernehmlassung teilnehmenden Einrichtungen nahmen die Möglichkeit, sich auch zu diesem Artikel zu äussern, gar nicht erst wahr.

Mit der KKS bestand eine Institution, die als Gruppe von Expertinnen und Experten zu den kantonalen Schulbibliotheken gelten konnte. Auch diese wurden eingeladen, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Die Kommission äusserte sich nur zu diesem Artikel, dies allerdings sehr ausführlich. In Verkennung der Pläne des EZD erarbeitete sie sogar unaufgefordert ein neues Reglement für Schulbibliotheken. Obwohl sie angefragt und damit als Institution mit besonderen Kenntnissen zum Thema akzeptiert wurde, folgte das EZD den Vorschlägen der Kommission nicht.

Vielmehr übernahm das Gesetz praktisch eine frühere Regelung. Dabei wurde die Möglichkeit verpasst, vorzuschreiben, dass jede Schule eine Bibliothek führen müsse, obwohl genau dies mehrfach vorgeschlagen wurde. Vielmehr wurden die Schulgemeinden, die unterschiedlich viele Schulen betreiben können, zum Führen einer Schulbibliothek verpflichtet. Warum diese Entscheidung getroffen wurde, ist nicht ersichtlich. Nicht thematisiert wurde in den Vernehmlassungen die Trennung von Bibliotheken für Lernende und Lehrerende. Offenbar galt dies fast allen Beteiligten als sinnvoll. Zumindest in der bibliothekarischen Literatur der 1970er und 1980er Jahre findet sich hingegen die Forderung nach einer zentralen Bibliothek pro Schule.50

Die aufgeführten Vorschläge scheinen darauf hinzudeuten, dass Schulbibliotheken im Kanton St. Gallen einerseits eine hohe Akzeptanz geniessen, sich aber ausserhalb spezifischer Kommissionen kaum über Details dieser Schulbibliotheken geäussert wird. Die differenzierteren Ausarbeitungen von bibliothekarischer oder ähnlicher Seite wurden trotz der positiven Haltung zu Schulbibliotheken selber eher ignoriert, wobei aus dem Material nicht hervorgeht, ob die Vorschläge der KKS zu sehr der Realität in den Schulen, die sich in einer zeitgleich durchgeführten Umfrage der KKJV ganz anders darstellte, enthoben waren, um sinnvoll umgesetzt werden zu können oder ob sie aus anderen Gründen nicht beachtet wurden.

Die Vernehmlassung von 1978 – welche selbstverständlich als historische Angelegenheit im spezifischen Kontext des Kantons St. Gallen zu sehen ist – scheint eine positive Position für Schulbibliotheken im Allgemeinen, aber ein gewisses laisser faire bei der Ausgestaltung der konkreten Schulbibliotheken von Seiten der Schulbehörde und der politischen Institutionen anzuzeigen. Grundsätzlich scheint die engere Regulierung der Schulbibliotheken von kantonaler Seite weder vom Kanton noch von anderen Akteurinnen und Akteuren, ausser der KKS selber, gewünscht worden zu sein. Schulgemeinden haben in dieser Hinsicht bis heute eine grosse Freiheit, bibliothekarische und ähnliche Einrichtungen werden offenbar angehört, aber ihren Forderungen wird nicht gefolgt. Zu vermuten ist, das von anderen Einrichtungen eher Schulen und Schulgemeinden die Kompetenzen zugeschrieben wurden, über die konkreten Schulbibliotheken, deren Ausstattung und Arbeit zu entscheiden, als der KKS. Hervorzuheben ist zudem noch einmal, dass der Artikel 25 des Volksschulgesetzes seit 1983 nicht mehr verändert wurde, was auch andeutet, dass sich die Schulen und Schulbibliotheken im Kanton mit diesem zumindest zurechtgefunden haben und ihm ein gewisses Funktionieren deshalb nicht abgesprochen werden kann.51

Zu untersuchen wäre weiterhin, ob diese Haltung zu Schulbibliotheken spezifisch für St. Gallen, die Schweiz oder die historische Situation ist. Für die Schweiz bieten sich Recherchen in weiteren kantonalen Archiven zu den Entstehungsprozessen der jeweiligen rechtlichen Regelungen im Bezug auf Schulbibliotheken, die, wie erwähnt, in fast allen Kantone existieren, an. Für andere Staaten könnten Interviewstudien mit verschiedenen Stakeholdern sinnvoll sein. Sollte sich eine ähnlich unentschiedene Haltung zu Schulbibliotheken auch über den hier geschilderten Fall zeigen, würde dies einen Ansatzpunkt für bibliothekarische Vorstellung davon, wie Schulbibliotheken funktionieren und funktionieren sollten, darstellen. Das Beispiel des praktisch ignorierten Vernehmlassungsbeitrag der KKS zeigt, dass reine Darstellungen über bestimmte Minimalausstattungen und Aufgaben von Schulbibliotheken von bibliothekarischer Seite aus für andere Institutionen nicht überzeugend sind.

 

Fussnoten

1 Art. 25 VolksschulG SG vom 13.01.1983.

2 Schulgesetze (oder vergleichbare): Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg/Fribourg, Glarus, Graubünden/Grischun/Grigioni, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin/Ticino, Thurgau, Uri, Waadt/Vaud, Wallis/Vallais, Zug. Bibliotheksgesetze: Luzern, Neuenburg/Neuchâtel, Schwyz, St. Gallen. Reglemente über Schulbibliotheken: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Jura.

3 Vgl. in Friedeburg, Ludwig v. (1989). Bildungsreform in Deutschland : Geschichte und gesellschaftlicher Widerspruch.Frankfurt am Main: Suhrkamp die entsprechenden Kapitel zu den 1960er und 1970er Jahren.

4 Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes : Referate der Informations-Tagung vom 6. März 1978 in der Aula der Hochschule St. Gallen. [St. Gallen] : [Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen], 1978. In: StaatsA SG, A 115/3.1.

5 Im Fall des Volksschulgesetzes wurden zum Beispiel auch einzelne Lehrerinnen und Lehrer einbezogen.

6 Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes : Referate der Informations-Tagung vom 6. März 1978 in der Aula der Hochschule St. Gallen. [St. Gallen] : [Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen], 1978. In: StaatsA SG, A 115/3.1.

7 Reglement über die Führung und Förderung der Schulbibliotheken. In: Amtliches Schulblatt des Kantons St. Gallen. Neue Folge. XXX (1962) 7, 153-154.

8 Verordnung betreffend staatlicher Unterstützung der Schulbibliotheken an den Primarschulen. In: Amtliches Schulblatt des Kantons St. Gallen. Neue Folge. XI (1906) 4, 264-267.

9 Verzeichnis der Mitglieder der kantonalen Kommission für Schulbibliotheken. In: Amtliches Schulblatt des Kantons St. Gallen. Neue Folge. XXXII (1968) 9, 238.

10 Erhalten sind die Protokolle der 1. (1906) bis 132. Sitzung (1983) – 01. bis 79. Sitzung handschriftlich, 80. bis 132. Sitzung als Typoskript –, allerdings ohne die 93., 97., 100., 102., 118. und 131. Sitzung. StaatsA SG, KA R130 B38; StaatsA SG, A090/099.

11 Kantonsbibliothek St. Gallen, Kantonale Kommission für Schul- und Gemeindebibliotheken St.Gallen ([2013]). Jahresbericht 2012. [St. Gallen] : [Kantonsbibliothek St. Gallen], [2013].

12 Vgl. Abschnitt 3.2.8.

13 StaatsA SG, A115/3.1; StaatsA SG, A 115/3.2; StaatsA SG, A 242/01.07; StaatsA SG, A 242/01.02.

14 StaatsA SG, A242/01.07.

15 Vgl. Abschnitt 3.2.8.

16 Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes: Referate der Informations-Tagung vom 6. März 1978 in der Aula der Hochschule St. Gallen. [St. Gallen] : [Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen], 1978.

17 Grosser Rat des Kantons St. Gallen (1981). Botschaft des Regierungsrates zum Entwurf eines Volksschulgesetzes : vom 23. Juni 1981. In: Amtsblatt des Kantons St.Gallen, 1981, 1073-1118.

18 Schulordnung der Primar- und der Sekundarschule vom 08. Juli 1952. In: Staatskanzlei St. Gallen (1956). Bereinigte Gesetzessammlung: Am 1. Januar 1956 in Kraft stehende kantonale Erlasse, Erster Band. St. Gallen: Staatskanzlei St. Gallen, 1956, 400-410.

19 Reglement über die Führung und Förderung der Schulbibliotheken. In: Amtliches Schulblatt des Kantons St. Gallen. Neue Folge. XXX (1962) 7, 153-154.

20 Gesetz über die Lehrergehalte und die Staatsbeiträge an die Volksschule vom 5. Januar 1947. In: Kanton St. Gallen (1950). Gesetzessammlung Neue Folge, Neunzehnter Band 1947-1950. St. Gallen: Buchdruckerei Volksstimme, 1950, S. 1-6.

21 Kantonaler Lehrerverein St.Gallen (1976). Thesen zur Totalrevision des Erziehungsgesetzes [26. November 1976], 2. [Typoskript]. In: StaatsA SG, A 242/01.02.

22 Güttinger, Heinrich (1964). Aktion „Das gute Buch“. In: Amtliches Schulblatt des Kantons St. Gallen. Neue Folge. XXX (1964) 2, 719.

23 103 Sitzung (13. November 1968).

24 Güttinger, Heinrich (1973). Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken: Jahresbericht 1972 [Typoskript, 4 Blatt] St. Gallen. In StaatsA SG, ZA 118.

25 Güttinger, Heinrich (1974). Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken: Jahresbericht 1973 [Typoskript, 6 Blatt] St. Gallen. In: StaatsA SG, ZA 118.

26 Vgl. Schweizer Bibliotheksdienst (1973). Planung von Schulbibliotheken. In: Informationsblatt der Genossenschaft Schweizer Bibliotheksdienst (Oktober 1973) 3.

27 Sozialdemokratische Partei des Kantons St. Gallen (1977). Vorvernehmlassung zum neuen Erziehungsgesetz [04. Januar 1977], 2. [Typoskript]. In: StaatsA SG, A 242/01.02.

28 Freisinnig-Demokratische Partei des Kantons St. Gallen (1977). Totalrevision Erziehungsgesetz : Eingabe des Ausschusses für Bildung und Kultur der Freisinnig-Demokratischen Partei des Kantons St.Gallen an das kant. Erziehungsdepartement zur Totalrevision des kant. Erziehungsgesetzes [23. Mai 1977], 5. [Typoskript]. In: StaatsA SG, A 242/01.02.

29 Erziehungsrat des Kantons St.Gallen (1977). Totalrevision des Erziehungsgesetzes: Verhandlungsprotokoll der 1. Sitzung [30. Juni 1977], 40. [Typoskript]. In: StaatsA SG, A 242/01.02.

30 Erziehungsrat St. Gallen (1962). Reglement über die Führung und Förderung der Schulbibliotheken: vom 19. Juni 1962. In: Amtliches Schulblatt des Kanton St. Gallen. Neue Folge. XXX (1962) 7, 153-154.

31 Erziehungsrat St. Gallen (1977). Gesetz über die Volksschule: Entwurf des Erziehungsrates vom 26. September 1977. 7. [Typoskript]. In: StaatsA SG, A 115/3.2.

32 Vgl. Abschnitt 3.2.4.

33 Auch die beiden anderen Gesetze wurden entworfen.

34 Erziehungsrat St. Gallen (1978). Gesetz über die Volksschule: [Bereinigter Entwurf vom 5.Januar 1978 für den Abschluss der Beratungen im Regierungsrat]. 7. [Typoskript] [10. Jan. 1978]. In: StaatsA SG, A242/01.07.

35 Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes: [An die Vernehmlassungsinstanzen] ; [06. März 1978]. [St. Gallen] : [Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen], 1978, 57. In: StaatsA SG, A 115/3.1. Zum Text der genannten Interpellation und Antwort vgl. Nr 131/1 51.76.22 (umgewandelte Motion 42.76.10) Interpellation Rathgeb-Rapperswil: Förderung der Volksbibliotheken. In: Protokoll des Grossen Rates des Kantons St. Gallen Amtsdauer 1976/80, Heft 1, nrn. 1 bis 35, S. 361-362. Die in der Antwort in Aussicht gestellte Koordination beschränkte sich auf die Vorstellung, KKS und KKJV zusammenzuführen. Ansonsten referiert sie die damalige Situation.

36 Bibliotheksverordnung vom 22. März 1983. In: Staatskanzlei St. Gallen: Kanton St. Gallen Gesetzessammlung, Neue Reihe, Siebzehnter Band 1982-1983, nGS 18-34.

37 Kantonale Kommission für Schulbibliotheken SG (1978). Vernehmlassung zum Erziehungsgesetz für Volksschulen. [Typoskript], 27.09.1978, 1. In: StaatsA SG, A 090/099.

38 StaatsA SG, A 090/099.

39 StaatsA SG, A 090/099.

40 StaatsA SG, A 090/099.

41 StaatsA SG, A 090/099. Dies war nicht der erste Vorstoss in diese Richtung. In der 82. Sitzung vom 04.03.1961 wird vom Regierungsrat im EZD vorgeschrieben, dass die Kommissionsmitglieder innert vier Jahren in je zwei zugeteilten Bezirken jede Gemeinde, genauer deren Schulbibliotheken, besuchen und beraten müssten. Für 1962 hatte die Kommission vom gleichen Regierungsrat den Auftrag erhalten, über den Stand der Schulbibliotheken zu berichten. (82. Sitzung vom 04.03.1961) Ob dieser Auftrag ausgeführt wurde, ist nicht bekannt. Beachtlich ist allerdings, dass 1978 wieder neu darüber diskutiert wurde, ob die Kommission Beratungsaufgaben für Schulbibliotheken hätte.

42 StaatsA SG, A 090/099.

43 Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken St. Gallen (1980). Schulbibliotheken im Kanton St. Gallen: Ihre Entwicklung. St. Gallen: Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken, 1980.

44 Vgl. Doderer, Klaus ; Aley, Peter ; Merz, Velten ; Müller, Helmut; Nicklas, Hans W. ; Nottebohm, Brigitte ; Schulze-Gattermann, Jutta ; Siegling, Luise (1970). Die moderne Schulbibliothek : Bestandsaufnahme und Modell ; Untersuchung zur Situation der Schulbibliotheksverhältnisse in der Bundesrepublik und in West-Berlin. Vorschläge zu ihrer Verbesserung (Schriften zur Buchmarkt-Forschung ; 19). Hamburg : Verlag für Buchmarkt-Forschung, 1970 und Schweizer Bibliotheksdienst (1973). Planung von Schulbibliotheken. In: Informationsblatt der Genossenschaft Schweizer Bibliotheksdienst (Oktober 1973) 3.

45 StaatsA SG, A 242/01.07.

46 Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken St. Gallen (1980). Schulbibliotheken im Kanton St. Gallen: Ihre Entwicklung. St. Gallen: Kantonale Kommission für Jugend- und Volksbibliotheken, 1980.

47 1969 schon wurde im Namen der KKS, aber vom späteren Leiter der KKJV, Heinrich Güttinger, eine Umfrage unter Schulbibliotheken durchgeführt. Deren Auswertung ist zum Teil in den Protokollen der KKS erhalten (107. Sitzung vom 03.12.1969), allerdings wird diese in der Broschüre von 1980 nicht erwähnt. Dies ist interessant, da in der Umfrage von 1969 die meisten antwortenden Schulen mit ihren Schulbibliotheken im damaligen Zustand zufrieden waren und, trotz expliziter Nachfrage, keine Beratung zur Weiterentwicklung wünschten und deshalb zuerst hätte begründet werden müssen, warum sie sich verändern sollten.

48 Erziehungsdepartement des Kantons St.Gallen Sekretariat (1978). Totalrevision des Erziehungsgesetzes Volksschulgesetz: Verarbeitung der Vernehmlassungen Dezember 1978. [Typoskript]. In: StaatA SG, A 242/01.07.

49 Grosser Rat des Kantons St. Gallen (1981). Volksschulgesetz: Entwurf des Regierungsrates vom 23. Juni 1981. In: Amtsblatt des Kantons St.Gallen, 1981, 1119-1144, 1123.

50 Arbeitsstelle für das Bibliothekswesen, Deutscher Bibliotheksverband (1975). Theorie, Organisation und Praxis der Schulbibliothek: Ein Diskussionsbeitrag (Materialien der Arbeitsstelle für das Bibliothekswesen, 14). Berlin: Publikationsabteilung des Deutschen Bibliotheksverbandes, 1975. Müller, Hans A. (1988). Die Schulbibliothek: Eine Orientierung für Behördenmitglieder, Lehrer, Schulbibliothekare. Bern : Schweizer Bibliotheksdienst, 1988.

51 Dies steht Vorstellung entgegen, die von bibliothekarischer Seite auch aktuell formuliert werden. Diese fordern eine Gestaltungskompetenz von professionellen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren für Schulbibliotheken ein und interpretieren die Schulen dabei eher als Kooperationspartner. Vgl. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (2014). Richtlinien für Schulbibliotheken: Bibliotheken, Mediotheken, Informationszentren an Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe II ; Grundsätze, technische Daten und praktische Beispiele. (3. überarbeitete Aufl.). Aarau: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für allgemeine öffentliche Bibliotheken, 2014. Und: Deutscher Bibliotheksverband (2015). Lesen und Lernen 3.0 Medienbildung in der Schulbibliothek verankern!: Frankfurter Erklärung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) vom 22. April 2015. Frankfurt am Main : Deutscher Bibliotheksverband, 2015. http://www.schulmediothek.de/fileadmin/pdf/DieFrankfurterErklaerung.pdf.

Schulbibliotheken in Berlin, 2016. Langsames Wachstum?

Jeden April seit 2008 findet eine Zählung der Schulbibliotheken in Berlin statt, über die jeweils in diesem Blog berichtet wird. Ziel ist es dabei, mindestens zehn Jahre lang deren Entwicklung zu beobachten, um Aussagen über deren Entwicklungen über eine Momentaufnahme hinaus zu treffen. Die Methodik und deren Grenzen wurden in früheren Beiträgen geschildert (siehe unten); Basis der Recherche sind immer die Homepages der Berliner Schulen. Dies schränkt die Aussagekraft ein, da nur Schulbibliotheken „gefunden“ werden können, die auch auf diesen Homepages dargestellt sind. Allerdings sind Homepages heute, da praktisch eine freie Schulwahl existiert und sich Eltern eine zumeist unnötige grosse Entscheidungsarbeit machen, um ihre Kinder an „passenden“ Schulen anzumelden, das Hauptmedium, mit dem die meisten Schulen um neue Schülerinnen und Schülern (beziehungsweise um das Vertrauen der Eltern) werben. Insoweit ist zu erwarten, dass Schulbibliotheken, wenn sie von der jeweiligen Schulgemeinschaft als wichtig angesehen werden, auch auf den Homepages dargestellt werden.

Zum Teil finden sich deshalb in Berlin auch sehr umfassende Homepages, teilweise von Schulbibliotheken selber, teilweise als Teil des Angebotes von Schulhomepages. Ein Problem, dass sich eher zu stellen scheint, ist, dass nicht alle Schulhomepages aktuell gehalten werden. Insbesondere wenn Schulbibliotheken geschlossen werden, scheint es teilweise Jahre zu dauern, bis sich dies in der Darstellung auf der Homepage niederschlägt. Insoweit müssen bei dieser Statistik immer wieder auch Entscheidungen darüber getroffen werden, ob bestimmte Schulbibliotheken noch existieren oder nicht. Gleichzeitig müssen Entscheidungen darüber oft der Grundlagen weniger Daten – zum Beispiel die Erwähnung einer Bibliothek unter der Rubrik „Ausstattung“ getroffen werden. Insoweit sollten die Daten nicht als vollständig gesichert angesehen werden.

Gleichzeitig soll durch die Kontinuität der Recherche – bislang neun Jahre – eine grössere Annäherung an die reale Situation der Schulbibliotheken in Berlin stattfinden. Wie schon in den Jahren zuvor dargestellt werden dabei Schulbibliotheken als Einrichtungen verstanden, die dann entstehen und über einen längeren Zeitraum betrieben werden, wenn die jeweilige Schulgemeinschaft sie als sinnvoll ansieht.

Eine tiefergehende Auswertung ist für das nächste Jahr, wenn Daten aus zehn Jahren vorliegen, geplant. Hier soll nur kurz über die Ergebnisse dieses Jahres berichtet werden. (Die Rechercheergebnisse finden sich hier.)

Mehr Bibliotheken in Horthäusern

Dabei zeigt sich in der Recherche, dass immer mehr Schulbibliotheken genauer beschrieben werden. Dies ermöglicht auch, verschiedene Formen von Schul-bibliotheken zu unterscheiden. Auffällig ist dabei dieses Jahr, dass eine ganze Anzahl von Schulbibliotheken in den Freizeit-/Horthäusern, also den Orten der nach-unterrichtlichen Betreuung eingerichtet werden. Diese sind zum Teil von den Schulhäusern räumlich getrennt. Diese „Freizeit-Schulbibliotheken“ sind dann im Rahmen der Betreuung nutzbar, aber es scheint zum Beispiel zweifelhaft, ob sie auch – wie das in der bibliothekarischen Literatur zu Schulbibliotheken immer wieder vorgeschlagen wird – als Orte des Unterrichts oder der Nutzung während der Unterrichtszeit dienen. Interessant wäre, in ausgewählten Schulen die Motive für die Situierung der Schulbibliotheken zu erfragen.

Leicht steigende Zahl von Schulbibliotheken

schulbibliotheken_2016_auswertung
Tabelle 1 stellt die Zahl der Schulen und der gefundenen Schulbibliotheken im April 2016 (01.-03.04.2016) dar. Sichtbar ist, dass in keinem der Schultypen 50% oder mehr der Schulen eine Schulbibliothek betreiben. Sichtbar ist aber auch, dass sich die Schultypen in der Zahl der Schulbibliotheken unterscheiden. Dies hat sich über die Jahre verstärkt.

Dargestellt in Prozenten von Schulen mit Schulbibliothek sieht die Entwicklung wie folgt aus (zu Bedenken ist, dass bis 2010 Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien existierten, die dann 2011 in die neue Schulform Integrierte Sekundarschule aufgingen):

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Sichtbar ist als eine allgemeine Entwicklung in Richtung mehr Schulbibliotheken, wobei der Höhepunkt des Wachstums zwischen 2008 und 2011 stattgefunden hat und sich seitdem stark verlangsamt hat. Dies sagt noch nichts über die genaue Ausstattung oder Verankerung der jeweiligen Schulbibliotheken aus. Stellt man diese Entwicklungen in reinen Zahlen dar, sieht sie wie folgt aus:

diagramm_gesamt_2016_zahlen
Anhand beider Graphiken lässt sich, bei aller Vorsicht mit den konkreten Daten, sehen, dass das Wachstum vor allem in den Schulen mit den oberen Klassenstufen stattfindet, wobei die Gymnasien weit mehr Schulbibliotheken „gewinnen“, als die Integrierten Sekundarschulen (an denen alle Schulabschlüsse gemacht werden können). Die Differenz zwischen beiden Schulformen ist in den letzten Jahren massiv gewachsen. Heute haben Gymnasien doppelt so oft Schulbibliotheken, wie die Integrierten Sekundarschulen (dargestellt in Prozent).

diagramm_sekundar_2016
Letztere wurden geschaffen, um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Geht man davon aus, dass zur Bildungsgerechtigkeit auch die gleiche Chance gehört, eine Schulbibliothek zu benutzen, sind diese Entwicklungen bedenklich. Sie könnten aber auch darauf hindeuten, dass Schulbibliotheken in den beiden Schulformen unterschiedliche Aufgaben haben.

Die Zahl der Grundschulen mit Schulbibliothek hält sich in den letzten Jahren relativ kontinuierlich.

Kontinuität und Diskontinuität

Eine Auswertung über die Jahre ergibt, dass ein Grossteil der Schulbibliotheken über einen längeren Zeitraum kontinuierlich betrieben werden. Von den 257 Schulbibliotheken, die aktuell in Berlin über die Schulhomepages zu finden sind, sind 191 auch mindestens drei Jahre hintereinander gefunden worden. (Auch diese Zahl ist vorsichtig zu bewerten. Zur Zählweise siehe den Beitrag des letzten Jahres, weiter unten.) Dies deutet darauf hin, dass die gewisse Kontinuität in den jährlichen Zahlen mit einer hohen Kontinuität in den Schulen einhergeht.

Gleichzeitig lässt sich auch zeigen, dass Schulbibliotheken über die Jahre geschlossen werden. In einigen, wenigen Fällen, wird dies von den Schulen selber auf der jeweiligen Homepage verkündet, in anderen Fällen sind die Schulbibliotheken über Jahre nicht mehr auf den Homepages zu finden. Die Datenbank, die alle Schulenbibliotheken, die in letzten neun Jahren gefunden wurden, enthält jetzt (allerdings mit heute geschlossenen Schulen) über 450 Einträge. Anders ausgedrückt, scheinen in Berlin über 50% der Schulen in den letzten Jahren Schulbibliotheken gehabt zu haben, aber zum Teil sich auch dazu entschlossen zu haben (aus unterschiedlichen Gründen), diese wieder zu schliessen. Dieses Phänomen wird in der bibliothekarischen Literatur zu Schulbibliotheken quasi nicht thematisiert.

Interessant sind Schulen, in denen sich über die neun Jahre, in denen diese Statistik bislang betrieben wird, ganz ohne System mal Schulbibliotheken finden und dann wieder nicht. Sie scheinen immer wieder neu belebt zu werden, aber dann auch wieder geschlossen zu werden oder zumindest an Bedeutung zu verlieren, aber gleichzeitig immer wieder neu angestrebt zu werden. Dies kann damit zu tun haben, dass sie teilweise als AG oder Lehrfirma betrieben werden, also Jahr für Jahr vom Interesse der Schülerinnen und Schüler abhängen. In diesem Fall entscheiden sich Schulen dann nicht, die Bibliotheken selbstständig zu „verstetigen“. Es kann aber auch Ausdruck eine Unsicherheit der Schulen sein, ob sie sich für die Bibliotheken engagieren sollen oder nicht und wenn ja, wie viel. Bei einer kleinen Zahl von Schulen finden sich auch Hinweise auf Projekte, Schulbibliotheken einzurichten, die dann nicht umgesetzt werden. Der Wille allein scheint also nicht auszureichen.

Gleichzeitig finden sich in Berlin Schulen, die sich entweder sehr für ihre Schulbibliothek einsetzen und diese auch präsentieren und gleichzeitig Schulen, die keine Schulbibliotheken einrichten.

Beiträge zur Anzahl der Schulbibliotheken in Berlin aus den letzten Jahren

10 Jahre Aargauische Schulbibliotheken 1944-1954 (1957). Schulbibliotheken gegen Schundliteratur (Zur Geschichte der Schulbibliotheken, XI)

Nicht alle, aber viele Projekte, die sich mit Schulbibliotheken befassen, beginnen mit einer Bestandsaufnahme der Schulbibliotheken in ihrem Bereich (Stadt, Gemeinde, Kanton, Bundesland) und versuchen, von dieser Übersicht ausgehend, das weitere Vorgehen zu planen. Oft werden diese Übersichten mittels Umfragen erstellt. Beispiel dafür wäre das Projekt „Die multimediale Schulbibliothek“ (2003) aus Österreich, das auf einer solchen Umfrage aufbaute. (Schöggl et al., 2003) Teilweise ist im Nachhinein nicht mehr klar, ob über diese Umfrage hinaus das Projekt jeweils noch fortgeführt wurde, wie beispielsweise bei einer Umfrage im Kanton Frybourg, die 2008 ohne weitere Hinweise publiziert wurde (Association des bibliothèques fribourgeoises, 2008) oder einer Umfrage in Schleswig-Holstein, die 2009 veröffentlicht wurde, ohne das heute erkennbar ist, wie die erhobenen Werte genutzt wurden (Arbeitsstelle Bibliothek und Schule der Büchereivereins Schleswig-Holstein, 2009). Dieses Vorgehen ist also ein gewisser Standard in solchen Projekten – auch wenn sich die einzelnen Projekte nicht erkennbar (zum Beispiel durch Zitationen) aufeinander beziehen und sich dieses Vorgehen offenbar jedes Mal neu „ausdenken“ –, es ist aber auch nicht sehr neu. Die aufgezählten Beispiele stammen alle aus den letzten Jahren, aber das heisst nicht, dass solche Umfragen erst mit der Jahrtausendwende aufkamen. Vielmehr finden sich auch in Texten aus den Jahrzehnten zuvor immer wieder Hinweise auf solche Umfragen, teilweise als angedacht, aber nicht durchgeführt, teilweise als schwierig, weil es nur einen geringen Rücklauf der verschickten Fragebögen gäbe, teilweise werden auch nur einzelne Zahlen referiert, ohne das die Umfragen selber noch auffindbar wären. Es scheint eher, dass heute die Ergebnisse so publiziert werden, dass sie langfristig vorliegen.

Allerdings gibt es Ausnahmen und einige der früheren Umfragen sind samt ihrer Ergebnisse noch aufzufinden. Dies ist der Fall mit der hier zu besprechenden Broschüre, die sich mit den Ergebnissen zweier Erhebungen (Enquête) im Kanton Aargau im Jahr 1944 und 1954 befasst. (Halder, 1957)

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Geld verteilen

1940 wurde im Schulgesetz des Kantons eindeutig festgelegt, dass für jede Schule eine Bibliothek obligatorisch sei. (Diese Regelung besteht auch noch im heute gültigen Schulgesetz, in dem jede Schule verpflichtet wird, eine Mediothek zu unterhalten.) Vier Jahre später wurde vom Staatsarchivar des Kantons, beauftragt von der Erziehungsdirektion, eine Umfrage bei allen Schulen des Kantons durchgeführt, in welcher Grunddaten der Schulbibliotheken abgefragt wurden. Auf diesen Ergebnissen gestützt unternahm es der Kanton, den Schulen Förderung für ihre Schulbibliotheken – gestaffelt nach Schulgrösse und Schultyp – zukommen zu lassen.

Zehn Jahre später, also 1954, baute der Kantonsbibliothekar – also der Leiter der Kantonsbibliothek –, ebenfalls nach Auftrag der Erziehungsdirektion, auf diesen Ergebnissen auf und führte eine weitere Umfrage durch. Die Broschüre „10 Jahre Aargauische Schulbibliotheken 1944-1954“ (Halder, 1957) berichtet von diesen Ergebnissen. Grundsätzlich sollten die Daten der Umfrage genutzt werden, um zu entscheiden, ob die Förderung des Kantons in der gültigen Form weitergeführt oder angepasst werden sollte. Zudem sollte erhoben werden, ob diese Förderungen einen Einfluss auf die Schulbibliotheken hatte. Dieser jetzt schon über 60 Jahre alte Text erlaubt vor allem einen Einblick in ein vergangenes Denken über Schulbibliotheken.

Enquête

Erhoben wurden die Daten mittels eines einseitigen Fragebogens an die Schulen (Halder, 1957: 29). Dieser Bogen fragte nach der Bestandsgrösse, Anzahl der entliehenen Bücher, Kosten für Bücher, Buchbinderei und Verwaltung, aber auch danach, ob die Bibliothek „zentralisiert“ (also als eine Bibliothek pro Schule) geführt wurde, ob Klassenbibliotheken bestünden, wer die Ausleihe besorgen würde, ob Lernende die Bibliothek selbst verwalten, ob es eine Freihandausleihe gäbe – und ob die Bücher für Jungen und Mädchen getrennt aufgestellt wären. Letzte Frage klingt heute absurd, letztlich war sie es auch 1954, da nur eine Schulbibliothek im Kanton die Medien nach Geschlecht trennte. Aber es ist doch bezeichnend für den schweizerischen Zeitgeist der 1950er Jahre, das so eine Frage überhaupt gestellt wurde.

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich in zahllosen Tabellen, die neben dem Bestand, der Ausleihe und den aufgegliederten Kosten auch Angaben dazu machten, wie viel der kantonalen Förderung jeweils für die Schulbibliothek genutzt würde und wie viel aus anderer Quelle (vor allem der jeweiligen Gemeinde) beigetragen würde. (Halder, 1957:31-53) Neben den Daten für die einzelnen Bibliotheken gibt es auch Tabellen, die bestimmte Daten sowohl nach Bezirk getrennt als auch allgemein zusammenfassen. (Halder, 1957: 54-67). Dem folgen Tabellen zu den Bibliotheken einzelner Schulanstalten (also Schulheimen der Kirche, die in den 1950er Jahren noch nicht den schlechten Ruf hatten, den sie heute haben). (Halder, 1957:68-71) Abschliessend sind die Daten noch einmal in Listen geordnet (Bibliotheken mit einem Bestand mit mehr als 500 Büchern, Bibliotheken mit einem Bestand mit mindestens 5 Bücher pro Lernenden und so weiter). (Halder, 1957:73-79)

Diese Listen sind schwierig zu interpretieren. Insbesondere die Angaben von Kosten in Franken und Rappen lassen sich schwerlich in heutige Franken und Rappen übersetzen, obwohl ein Grossteil der Tabellen aus solchen Angaben besteht. Andere Zahlen lassen sich besser einordnen: So gab es 1954 im Aargau 317 Schulen mit Bibliotheken, wobei 172 Bibliotheken für das gesamte Schulhaus zuständig waren, 33 für bestimmte Klassenstufen und 112 für einzelne Klassen. Ein Grossteil dieser Bibliotheken wurde von Lehrkräften geführt (195), explizites Schulbibliothekspersonal hatten 76 Einrichtungen, 15 wurden ganz und 23 teilweise von Schülerinnen und Schülern geführt, 16 von Rektoren. Nur 84 waren als Freihand organisiert, 22 zum Teil. Bei den anderen Bibliotheken durften die Schülerinnen und Schüler den Bestand nicht direkt nutzen, sondern nur über die jeweils ausleihende Person.

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Erläuterung

Den Tabellen vorangestellt ist eine längerer Text des Kantonsbibliothekars, der die einzelnen Daten einordnet. Grundsätzlich hält er fest, dass es zwischen 1944 und 1954 eine grosse Verbreitung und ein qualitatives Wachstum der Schulbibliotheken gegeben hätte. Daraus schliesst er, dass die Förderung an sich wirkt (die aber mit einer gesetzlichen Vorgabe verbunden war), auch wenn es teilweise gegenteilige Entwicklungen gab, beispielsweise Bibliotheken, die geschlossen wurden und einzelne Gemeinden, die ihre Förderung für andere Dinge benutzen als für eine Schulbibliothek. Letztlich befand sich die Schulbibliothekslandschaft in Aargau zwischen 1944 und 1954 in einer dynamischen Entwicklung.

Im Vergleich zu 1944 stellte er zudem fest, dass sich die Freihandausleihe ausbreiten würde. Gleichzeitig wurden Schulbibliotheken nur zum Teil von Personal geführt, dass dafür auch finanziell entschädigt wurde, was ein Hinweis auf die mangelnde Professionalität der Arbeit zu sein scheint. Interessant im Vergleich zu späteren Texten zu Schulbibliotheken aus der Schweiz ist, dass er die drei Formen Schulhausbibliothek (Zentrale Bibliothek), Stufenbibliothek und Klassenbibliothek nebeneinander führt, ohne diese gesondert zu bewerten. (Halder, 1957:14) In späteren Texten wird eine regelrechte Kampagne gegen Klassenbibliotheken geführt, die dann als unmodern gelten.

Gegen Schundliteratur

Der Autor des Textes benennt auch sehr klar, wofür Schulbibliotheken notwendig wären: Für den Kampf gegen Schundliteratur. Dabei setzt er in gewisser Weise voraus, dass bekannt sein müsste, was diese Literatur sei und was nicht. Zumindest hält er sich nicht mit einer klaren Definition auf, sondern führt den „Kampf“ gegen diese Literatur als allgemein bekannt und notwendig ein:

In der Sitzung des Großen Rates vom 13. Dezember 1954 kam die Gefährdung der heutigen Schuljugend durch die beängstigend anwachsende Flut von Schund- und Schmutzliteratur zur Sprache. Ihre Eindämmung kann nicht durch passive Verbote und platonische Aufklärung, sondern nur durch aktive Förderung der Lektüre guter und wertvoller Bücher erreicht werden. Dieser Einsicht folgt der Große Rat duch die Erhöhung des staatlichen Beitrages um weitere Fr. 10 000.–, so daß im Budget pro 1955 erstmals Fr. 21 200.– für den Ausbau der Schulbibliotheken bereitgestellt wurden. (Halder, 1957:6)

Der Kanton seinerseits hat die Aufgabe, die Maßnahmen der Erziehungsbehörden und der Lehrerschaft zur Bekämpfung der untergeistigen Literatur und zur Förderung der guten Jugendliteratur tatkräftig zu unterstützen. (Halder, 1957:22)

Solche Überlegungen finden sich im Text immer wieder. Grundsätzlich sollen Schulbibliotheken so organisiert sein – in ihrem Bestand, ihrer Ausleihordnung und so weiter –, dass sie das „gute Buch“ fördern würden. Diese Angst vor angeblicher Schundliteratur, welche die Jugend verderben würde, ist keine schweizerische Eigenheit (obgleich sie in die öffentlichen Diskurse der „Geistigen Landesverteidigung“ passt), sondern waren ebenso in Deutschland, Österreich und – mit dem Twist, diese Literatur als Waffen des Kapitalismus zu begreifen – in der DDR verbreitet, auch schon weit vor den 1950er Jahren. (Siehe unter anderem Maaase, 2012)

Mit dem Abstand der Jahrzehnte fällt auf, dass durch diesen Fokus andere Aufgaben, die Schulbibliotheken heute zugeschrieben werden, gar nicht erst in den Überlegungen des Autors auftauchen: Beispielsweise findet sich kein Wort zu einer möglichen Leseförderung oder gar Freizeitlesen (was gewiss als „Schund“ angesehen würde), ebenso wird keine Einbindung in den Unterricht angedacht – und das, obwohl explizit Klassenbibliotheken akzeptiert werden – und es finden sich auch keine Überlegungen zu einem Recherchetraining (was auch schwierig wäre, da es in den meisten Bibliotheken gerade keinen freien Zugriff der Schülerinnen und Schüler auf den Bestand gab). Die Schulbibliotheken im Aargau 1954 hatten offensichtlich ganz andere Zielsetzungen, als die heutigen Schulbibliotheken (was auch zeigt, wie sehr die Aufgaben von Bibliotheken an die jeweiligen gesellschaftlichen Diskurse gebunden ist).

Eine alte Idee findet sich allerdings auch in dieser Broschüre wieder: Auch Halder geht davon aus, dass Schülerinnen und Schüler, welche die Schulbibliothek aktiv nutzen, später auch die Öffentlichen Bibliotheken nutzen würden. (Halder, 1957:20) Diese Vorstellung wird über die Jahrzehnte konstant beständig wiederholt, ohne das dieser Zusammenhang – zumindest soweit bislang ersichtlich – jemals untersucht worden wäre.

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Fazit

Zwei Dinge, die sich in der Broschüre finden, sind aus der heutigen Sicht erstaunlich: Zum einen erwähnt der Autor, dass Kinder, die in der Freizeit in der Landwirtschaft tätig sein müssten, im Sommer weniger lesen würden als im Winter – im Gegensatz zu anderen Kindern. (Halder, 1957:11) Dies verweist auf eine heute kaum vorstellbare Praxis von Kinderarbeit, zumal in der Schweiz, die vom Autor als gegeben akzeptiert wird. Nicht nur die Schulbibliotheken, sondern auch die Gesellschaft und der gesellschaftliche Wohlstand haben sich offenbar in den letzten Jahrzehnten massiv verändert.

Der andere erstaunliche Fakt ist die Einschätzung, dass ein niedriger Umsatz ein gutes Zeichen wäre:

Starke Ausleihe bei niedrigem Bestand ergibt hohe Umsatzzahlen pro Band. Niedriger Umsatz bedeutet umgekehrt ein gutes Verhältnis zwischen Bücherbestand und Beanspruchung. […] Zur Schonung der Bücher pflegen verschiedene Bibliothekare die Bände nicht mehr als dreimal nacheinander auszugeben. (Halder, 1957:12)

Heute steht die Bestandserhaltung bei nicht-historischen Beständen nicht mehr im Vordergrund. Eher wird angestrebt, den gesamten Bestand möglichst oft umzusetzen, also gerade Medien anzuschaffen, die oft nachgefragt werden. Offenbar ist auch dieses Ziel nicht universell.

Im Abschluss empfiehlt der Autor eindringlich, die kantonale Förderung für Schulbibliotheken fortzuführen. Grundsätzlich schliesst er, dass sie einen positiven Einfluss hatte, wenn auch nicht überall. Ganz so eindeutig ist diese Deutung allerdings nicht. So fällt auf, dass ausser der Förderung durch den Kanton keine weiteren Entwicklungen besprochen werden, die einen Einfluss auf die Schulbibliotheken gehabt haben könnten, insbesondere das Ende des Zweiten Weltkriegs, das auch für die Schweiz einen Neubeginn bedeutete, der sich in einem steigenden Wohlstand und einer steigenden Bevölkerungszahl niederschlug. Dies bedeutete auch für das Kanton Aargau wachsende Schulen und bessere Gemeindefinanzen, die sich unter anderem in mehr und besseren Schulbibliotheken niedergeschlagen haben könnten.

Trotzdem kann man die Förderungspraxis der Kantons als Hinweis darauf nehmen, dass es möglich ist, Schulbibliotheken sinnvoll zu unterstützen, wenn dies langfristig und mit genügend Mitteln passiert.

Gleichzeitig zeigt diese Broschüre, wie sehr sich die Schulbibliotheken heute gewandelt haben. Halder thematisiert beispielsweise nur Bücher, keine anderen Medien, was verständlich ist, wenn ein Grossteil der Bibliotheken keine Freihandbibliotheken sind, es also beispielsweise überhaupt nicht möglich ist, Zeitschriften im Bibliotheksraum zu lesen oder Spiele zu spielen. Gleichzeitig ist vor allem sichtbar, dass heutige Bibliotheken – trotz gelegentlicher Klagen des Personals gegen die Boulevardpresse – sich nicht mehr als Bollwerk gegen angebliche Schundliteratur verstehen; egal wie sie sich genau verstehen. Die Diskurse über Schulbibliotheken sind offenbar in Bewegung.

Literatur

Arbeitsstelle Bibliothek und Schule der Büchereivereins Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2009) / Schulbüchereien in Schleswig-Holstein: Ergebnisse der Umfrage zum Stand von Schülerbüchereien in Schleswig- Holstein (Arbeits- und Informationsmaterialien , 4). – Rendsburg: Arbeitsstelle Bibliothek und Schule, 2009

Association des bibliothèques fribourgeoises (Hrsg.) (2008) / Rapport du Groupe de travail sur les bibliothèques scolaires et mixtes du canton Fribourg. 24th Jun 2008. – Fribourg: Association des bibliothèques fribourgeoises / Vereinigung der Freiburger Bibliotheken.

Halder, Nold (1957) / 10 Jahre Aargauische Schulbibliotheken 1944-1954 : Im Auftrage der Aargauischen Erziehungsdirektion bearbeitet von Nold Halder, Kantonsbibliothekar. – Aarau : Aargauische Erziehungsdirektion, 1957

Maase, Kaspar (2012) / Die Kinder der Massenkultur : Kontroversen um Schmutz und Schund seit dem Kaiserreich. – Frankfurt am Main : Campus, 2012

Schöggl, Werner ; Hofer, Stephan ; Hujber, Wendelin ; Macho, Margit ; Rathmayr, Jürgen ; Sygmund, Bruno (2003) / Die multimediale Schulbibliothek. –Wien: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 2003

Schulbibliotheken in Berlin, 2015. Wie stetig sind die existierenden Schulbibliotheken?

Schulbibliotheken sind – abgesehen von ihrem möglichen Wert für den Alltag und Unterricht in Schulen und den Potentialen, die sie für die Schülerinnen und Schüler bieten – ein interessanter Gegenstand für die Untersuchung der Bedeutung von Bibliotheken in der Gesellschaft. Sie sind, auch da kaum verlässliche Infrastrukturen zur Unterstützung von Schulbibliotheken – insbesondere der kontinuierlichen Finanzierung von Personal und Bestand – existieren1 und der Unterricht in den deutschen Schulen so organisiert ist, dass per se keine Schulbibliothek benötigt wird, um erfolgreich zu unterrichten, Einrichtungen, die dann gegründet oder weitergeführt werden, wenn sich Schulen und Schulgemeinschaften für diese Einrichtungen interessieren und sie als Bereicherung ihres Alltags ansehen, wobei es recht unterschiedliche Vorstellungen davon gibt, was Bereicherung heisst. Es bedeutet immer einen Aufwand, Schulbibliotheken einzurichten, insoweit werden sie erst aufgebaut, wenn es für sie in der Schule genügend Unterstützung gibt. Gleichzeitig schreiben sich dabei die jeweiligen Engagierten in die Schulbibliothek ein. Während die bibliothekarische Literatur die Schulbibliothek vor allem als Einrichtung begreift, die auch nach bibliothekarischen Regeln geführt werden muss – inklusive Katalog, ständig erneuertem Bestand, Reglementen für die Nutzung – werden sie in den Schulen teilweise sehr anders begriffen. Wie, dass bestimmt sich auch immer daraus, wie Bibliotheken im Allgemeinen verstanden werden. Ein Beispiel sind Schulbibliotheken mit einem festen, unveränderlichen Bestand, der aber vom Personal als ausreichend und qualitativ gut angesehen wird.

Methode und Interesse hinter der Sammlung

Jährlich im April wird an dieser Stelle über die Anzahl der Schulbibliotheken in Berlin und deren Verteilung in den unterschiedlichen Schulformen berichtet. Diese Sammlung ist Teil einer Untersuchung zu Strukturen der Verteilung von Schulbibliotheken, die dabei vor allem als Einrichtungen verstanden werden, die gegründet werden, wenn sie den Schulen – als Teil der Gesellschaft – als sinnvoll erscheinen. Die fortlaufende Ergebnisdarstellung wird in diesem Beitrag mit einer im Gegensatz zu den Vorjahren umfangreicheren Auswertung für 2015 fortgesetzt.

Diese Angaben entstehen mit einer relativ einfachen, aber kontinuierlich angewandten Methode: die Homepages der, laut Schulverzeichnis des Berliner Senats, im April (innerhalb des jeweiligen Schuljahres) existierenden Schulen werden aufgesucht und nach Hinweisen auf Schulbibliotheken durchsucht.2 Dabei werden alle Hinweise gezählt, auch wenn es sich nur um kurze Erwähnungen, beispielsweise als Anstrich unter „Ausstattung der Schule“, handelt. Genutzt werden dabei alle Möglichkeiten der jeweiligen Homepage, inklusive zur Verfügung gestellter Suchfunktionen und eingestellter Dokumente. Ausgeschlossen werden Einrichtungen, die erkenntlich für die Schülerinnen und Schüler nicht zur freien Nutzung offenstehen (beispielsweise explizit keine Öffnungszeiten haben oder nur in Begleitung von Lehrpersonen besucht werden können) und Einrichtungen, die reine Lehrbuchsammlungen darstellen.

Dabei wird darauf vertraut, dass Schulen sich über ihre Homepages einer breiteren Öffentlichkeit präsentieren, was allerdings durch die Notwendigkeit, jährlich neue Schülerinnen und Schüler zu gewinnen und durch die Vorgaben der Berliner Schulpolitik auch zu erwarten ist. Allerdings werden mit dieser Methode Schulbibliotheken erst dann sichtbar, wenn sie auch auf den Homepages erwähnt werden. Allerdings ist zu vermuten, da Schulen regelmässig möglichst viele ihrer Angebote auf den eigenen Homepages präsentieren, so dass Einrichtungen, die zwar existieren, aber nicht erwähnt werden, im Alltag der jeweiligen Schule auch wenig Relevanz haben. Gleichzeitig sind über den gesamten Untersuchungszeitraum hinweg die Homepages des Schulen aussagekräftiger geworden.

Grundidee hinter der Untersuchung ist es, die Entwicklung des Schulbibliothekswesens in einem Bundesland über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Dabei bietet sich Berlin unter anderem wegen den Unterschieden im Bibliotheks- und Schulwesen in seinen Bezirken sowie die relativ schnellen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur in seinen Quartieren an. Bislang gibt es, soweit sichtbar, im deutschsprachigen Raum keine solchen Zeitreihen über die Verteilung von Schulbibliotheken für einen grösseren Raum wie ein Bundesland. Für Berlin selber liegen gar keine anderen Daten über die Verbreitung von Schulbibliotheken vor. Die Daten, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Schulverzeichnis vorgelegt werden, enthalten zum Beispiel keine konsistenten Angaben. Bislang wurden in Deutschland, zumindest soweit veröffentlicht, nur Daten über die Verteilung von Schulbibliotheken zu jeweils einem Zeitpunkt erhoben.

Der Vergleich der Verteilung von Schulbibliotheken über einen längeren Zeitraum – geplant sind mindestens zehn Jahre, wobei jetzt Daten für acht Jahre vorliegen – ermöglicht, andere Phänomene mit zu untersuchen:

  • Aus Kontakten zu Schulen und anderen Untersuchungen ist bekannt, das viele Schulbibliotheken, wenn sie eröffnet werden, keine Neugründungen darstellen, sondern oft eine Wiedereröffnung von ehemals vorhandenen Bibliotheken bedeuten. In vielen Schulen existieren offenbar in mehr oder minder verschlossenen Räumen oft noch alte Bestände und Möbel von Bibliotheken; eine Aufgabe bei der Neueröffnung besteht dann oft darin, diese Bestände und Möbel zuerst zu sichten. Mit einer Betrachtung der Verteilung über einen längeren Zeitraum ergeben sich mehrere Möglichkeiten: So lässt sich untersuchen, ob es Muster in der Eröffnung und Schliessung von Schulbibliotheken gibt, beispielsweise ob bestimmte Einrichtungen eine gewisse durchschnittliche Lebensdauer haben und wenn ja, wie sich diese erklären liesse. Zu denken wäre zum Beispiel an die Fluktuation der Schülerinnen und Schüler, da Schulbibliotheken oft von deren Mitarbeit oder aber in Grundschulen der Mitarbeiter ihrer Eltern abhängig sind, die dann nicht mehr vorhanden sind, wenn die Lernenden die Schulen verlassen. Gleichzeitig lässt sich untersuchen, ob und wie viele Schulbibliotheken längerfristig existieren, beispielsweise über den gesamten Untersuchungszeitraum.

  • Eine Momentaufnahme, also die Erhebung der vorhandenen Schulbibliotheken zu einem bestimmten Zeitraum, kann Auskunft über die momentane Verteilung geben. Beispielsweise wurde bei der ersten Erhebung in dieser Untersuchung klar, dass in Berlin die Chance in der Sekundarstufe eine Schulbibliothek nutzen zu können, grösser war, wenn Schülerinnen und Schüler Gymnasien besuchten anstatt andere Schulen der Sekundarstufen. Untersucht über einen längeren Zeitraum lässt sich sehen, ob solche momentanen Tendenzen strukturell angelegt sind oder zufällig vorhanden waren. Daraus liessen sich unter anderem für politisches Engagement wichtige Aussagen generieren, aber auch weiterführende Fragen zur Wirkung von Schulbibliotheken stellen.

  • Daten, die über einen längeren Zeitraum gesammelt werden, ermöglichen es auch, Hinweise zur Wirksamkeit bestimmter Interventionen zu geben. Sicherlich sind im schulischen Rahmen einzelne Interventionen nie alleine ausreichend, um Veränderungen durchzusetzen, insoweit liefern Datenreihen keinen Beweis für Wirksamkeiten, dennoch gibt es alleine im jetzigen Untersuchungszeitraum mindestens folgende drei Interventionen, die eine Wirkung auf die Anzahl der Schulbibliotheken erwarten liessen: Die Schulreform in Berlin, welche Haupt-, Real- und Gesamtschulen abschaffte und bis 2011 in Integrierte Sekundarschulen zusammenführte sowie die weitmöglichste Inklusion unterschiedlich befähigter Schülerinnen und Schüler anstrebt; die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken in Berlin und Brandenburg, insbesondere deren Wettbewerb „Schulbibliothek des Jahres“, der 2011 und 2013 durchgeführt wurde sowie die Publikation von insgesamt drei Monographien, die sich mit der Gründung und dem Führen von Schulbibliotheken befassen (nachdem die letzte vergleichbare Schrift in den 1980er Jahren erschien) und Schulen sowie einzelne Engagierte dabei unterstützen wollen, Schulbibliotheken zu betreiben.3

  • Geht man von den Publikationen zu Schulbibliotheken in Deutschland seit den 1970er Jahren – dem Jahr, in welchem in einem Projekt der Goethe Universität, welches den Aufbau von modernen Schulbibliotheken in Deutschland organisieren wollte, die erste umfassende Übersicht diesen Einrichtungen entstand4 – und anekdotischen Evidenzen aus Bibliotheken aus, scheint es Phasen des massiven Aufbaus von Schulbibliotheken und unterstützenden Einrichtungen gegeben zu haben, die von Phasen des massiven Rückbaus dieser Einrichtungen gefolgt wurden. Mit einer längeren Datenreihe lässt sich nach Hinweisen dafür suchen, ob dies (weiterhin) zutrifft und ob sich der Status und damit auch die Stellung von Schulbibliotheken zeittypischen Veränderungen unterworfen ist.

Ergebnisse: Schulbibliotheken in Berlin, 2015

Unter den Voraussetzungen der weiter oben genannten Grenzen der genutzten Methode der Datensammlung, stellt sich die Verteilung der Schulbibliotheken in Berlin, erhoben vom 01.-03. April 2015, wie folgt dar:5 („Schulen mit Förderschwerpunkten“ sind dabei solche, die nicht in anderen Schulen integriert sind. Grundsätzlich sinkt deren Zahl aufgrund der Inklusionsbemühungen in Berlin über die Jahre.)

schulbibliotheken_2015_tabelle

Sichtbar ist, das eine grosse Zahl von Schulen Schulbibliotheken unterhält, gleichzeitig aber über 50% der Schulen aktuell offenbar keine solche Einrichtungen anbieten. Angesichts dessen, dass die Literatur zu Schulbibliotheken davon ausgeht, dass sich solche für alle Schulen anbieten und die Möglichkeit eröffnen, Unterricht und Schulalltag zu verbessern, gleichzeitig aber betont wird, dass Schulbibliotheken nur dann sinnvoll sind, wenn sie auch in der Schule genutzt werden – was das Engagement der Lehrenden voraussetzt – ist dies eine sinnvolle Verteilung. Schulbibliotheken stehen immer in Konkurrenz zum möglichen Engagement des Lehrkörpers oder anderer Engagierter für andere ergänzende Einrichtungen wie zum Beispiel Biotope oder musikalische Angebote, insoweit ist nicht zu erwarten, dass sie aktuell in allen Schulen sinnvoll wären. Eine Verteilung von 31,8 % also rund einem Drittel – der Schulen in Berlin, die eine Schulbibliothek betreiben, ist also beachtlich.

Gleichzeitig fällt die ungleiche Verteilung über die unterschiedlichen Schultypen auf: Schulbibliotheken finden sich öfter in Grundschulen – die in Berlin bis zur sechsten Klasse geführt werden – als in anderen Schulen, dass heisst auch, dass die dort tätigen Personen auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Grundschulen orientiert sind. In den weiterführenden Schulen steigt die Chance der Schülerinnen und Schüler, eine Schulbibliothek nutzen zu können, mit dem gesellschaftlichen Status der Schulen: 36,3% der Gymnasien, aber nur 20,7 % der Integrierten Sekundarschulen und 20,0% (der im Berliner Schulverzeichnis gesondert geführten Walddorfschulen) haben solche Einrichtungen. Das heisst ausserhalb der Gymnasien haben rund 1 von 5 weiterführende Schulen eine Schulbibliothek, bei den Gymnasien sind es 2 von 5. Dies weisst hin auf eine an den sozialen Status gebundene Chance, eine Schulbibliothek nutzen zu können.

Vergleich der Daten über den Zeitraum 2008-2015

Wie erwähnt werden die Daten zu Schulbibliotheken jetzt über acht Jahre erhoben, was es ermöglicht, die Daten für 2015 mit den vorhergehenden Jahren zu vergleichen. Dies geschieht hier in einer graphischen Darstellung, wobei die angegebenen Wert die jeweiligen Prozentwerte (wieviel Schulen dieses Schultyps in Berlin hatten in betreffenden Jahr eine Schulbibliothek im Vergleich zur Gesamtheit dieses Schultyps in Berlin):6

diagramm_gesamt_2015

Anzumerken ist hier, dass im Jahr 2011 die Entwicklung der Zahlen für Haupt-, Real- und Gesamtschulen abbrechen, da diese in diesem Jahr ausliefen, dafür startet im gleichen Jahr eine Angabe für Integrierte Sekundarschulen, die ab diesen Jahr eingeführt wurden (mit einer Übergangszeit, genau 2011, in der alle diese Schulformen existierten). Die meisten dieser Integrierten Sekundarschulen entstanden durch eine Zusammenführung von je einer Haupt- und Realschule oder aber durch die Umwandlung von Gesamtschulen.

Die Anzahl der Schulbibliotheken in Berlin ist in konkreten Zahlen (2014: 226, 2015: 251) leicht gestiegen, in Prozentzahlen (2014: 32,4%; 2015: 31,8%) leicht gesunken, weil zugleich die Zahl der zugelassenen Schulen in Berlin gestiegen ist. Gleichzeitig ist diese Steigerung über den gesamten Zeitverlauf gesehen wenig auffällig. Ein Teil dieser Veränderung kann auch auf neu gestaltete oder inhaltlich bestückte Homepages von Schulen zurückgeführt werden. Es wurden sowohl Schulbibliotheken neu eröffnet oder zumindest für so wichtig begriffen, dass neu auf den Homepages eingestellt wurden, als auch Schulbibliotheken nicht mehr erwähnt werden, die noch in den letzten Jahren auf den Homepages zu finden waren, und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen wurden. Das ist sinnvoll, da sich auch die Berliner Schullandschaft in ständiger Bewegung befindet: Einerseits verändert sich kontinuierlich die Bevölkerungsstruktur, auch im Bezug auf das Alter, im gesamten Stadtraum, so das Schulen teilweise geschlossen oder zusammengeführt werden, während andere erweitert oder neubegründet werden müssen. Andererseits sind Schulen in Berlin dazu angehalten, sich als Einrichtungen in ständiger Veränderung zu begreifen und diese Veränderung auch planend zu gestalten. Beginnend 2006 müssen Schulen in Berlin in einem schulinternen Prozess Schulprogramme verfassen, in welchem sie ihre Potentiale und Probleme identifizieren und gleichzeitig realistische Veränderungen planen. Diese Programme müssen regelmässig fortgeschrieben werden, setzen also einen ständigen Veränderungsprozess als gegeben voraus, wollen ihn aber immer auch selber motivieren.7

These: 30%-35% als zu erwartender Wert

Grundsätzlich stieg die Zahl der Schulbibliotheken in Berlin von 2008 bis 2011 – also dem Jahr, in welchem die oben erwähnten Schulreformen in Berlin im Bezug unter anderem im Bezug auf Integrierte Sekundarschulen direkt umgesetzt wurden – auf 31,6% an. Seitdem bewegen sie sich im Rahmen von 31,6% (2011) und 34,7% (2013), grob gefasst also in einem Korridor zwischen 30% und 35% der Schulen in Berlin. Angesichts dessen, dass das Vorhandensein von Schulbibliotheken immer das Ergebnis von Entscheidungsprozessen in Schulen und deren Umfeld (Fördervereine, Freiwillige, Vereine) darstellt, kann aufgrund dieser Datensammlung die (noch schwach begründete) These aufgestellt werden, dass unter den jetzt gegebenen Voraussetzungen (teil-autonome Schulen, differenzierte und ständig fortgeschriebene Schulprofile, nur geringe Unterstützungen für Schulbibliotheken aus den Öffentlichen Bibliothekswesen, bestimmte Strukturen der Freiwilligenarbeit und der relativen Praxisorientierung des Schulunterrichts etc.) stetig rund ein Drittel der Schulen in Berlin eine Schulbibliothek betreibt und betrieben wird. Stimmt dies, dann wird sich eine Änderung dieser Zahl nur durch eine Änderung der Umstände, die zu den Entscheidungen der Schulen und Schulgemeinschaften führen, bewerkstelligen lassen.

Soziale Spreizung bei der Chance, Schulbibliotheken nutzen zu können

Beunruhigender sind die Entwicklungen zwischen Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen. Letztere wurden eingeführt, um die oft kritisierten Probleme des gegliederten deutschen Schulsystems zu überwinden. In ihnen wurden Haupt-, Real- und Gesamtschulen zusammengeführt. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, die Integrierten Sekundarschulen mit den Abschlüssen aller drei Schulstufen zu verlassen. Die Zusammenfassung hebt zum Beispiele die relative Undurchlässigkeit der Haupt- und Realschulen nach oben auf. Es wird sich erhofft, dass Schülerinnen und Schüler durch das Vorbild der anderen Lernenden und durch die einfache Möglichkeit, länger in der Schule zu verbleiben, verstärkt höhere Schulabschlüsse anstreben werden. Dies ist konsistent mit den Entwicklungen in anderen Bundesländern.

Im Bezug auf die Schulbibliotheken wurde weiter oben schon festgestellt, dass sich die Chance, eine Schulbibliothek nutzen zu können, sich mit der Wahl eines Schultyps verändert: Entscheiden sich Schülerinnen und Schüler, und mit ihnen zusammen zumeist ihre Eltern, für ein Gymnasium, ist die Chance fast doppelt so hoch, wie bei der Entscheidung für eine Integrierte Sekundarschule. Geht man davon aus, wie es zum Beispiel die bibliothekarische Literatur zu Schulbibliotheken tut, dass das Vorhandensein einer Schulbibliotheken einen positiven Einfluss auf den Lernergebnisse von Schülerinnen und Schüler haben kann, bedeutet dies, dass die ehedem schon mit überdurchschnittlichen Chancen ausgestatteten Schülerinnen und Schüler am Gymnasium (in Berlin) auch im Bezug auf Schulbibliotheken strukturell besser unterstützt werden, als andere.

Ein Blick in die Datenreihe zeigt nun, dass dies Teil einer längerfristigen Entwicklung zu sein scheint. Vergleicht man nur die Zahl der Integrierten Sekundarschulen und der Gymnasien (genauer: die Prozentzahl dieser Schultypen) mit Schulbibliothek, ergibt sich folgendes Bild:

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Die Differenz zwischen den beiden Schulformen (hier in Schwarz dargestellt) ist in den letzten drei Jahren – also nachdem die ersten Verwerfungen im Rahmen der Schulreform selber ausgestanden waren – rasant gewachsen. Setzt sich dieser Trend in den folgenden Jahren fort, dann würde die eine wachsende schulische und damit auch soziale Spaltung im Bezug auf Schulbibliotheken bedeuten.

Gleichzeitig könnte dies aber auch auf ein anderes Phänomen hindeuten: Schulbibliotheken fördern als Einrichtungen bestimmte Formen des Lernens und der Gestaltung des Alltags, nämlich stark textlastiger. Diese Formen der Lernens sind in Gymnasien, die ja direkt für das Studium und intellektuell basierte Karrieren ausbilden, eventuell stärker vertreten und in gymnasialen Rahmen auch erfolgreicher, als weniger textlastige – zum Beispiel mehr praxisorientierte – Formen des Lernens. Die Verbreitung der Schulbibliotheken – die ja, wie gesagt, immer als Entscheidung der Schulgemeinschaften entstehen – könnte dies reflektieren. Schulbibliotheken könnten auch verstärkt da sinnvoll erscheinen, wo mit Texten gearbeitet wird. Aber auch dies wäre ein Hinweis auf eine zunehmende soziale Spaltung, da intellektuell basierte Karrieren in der heutigen Gesellschaft zu besseren Lebenschancen, besseren Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Lebens und auch ganz basal Jobs mit besseren Löhnen und höherer gesellschaftlicher Absicherung führen.8

Lebensdauer von Schulbibliotheken

Möglich wird durch die Datensammlung, die hier genutzt wird, auch, Aussagen über die Kontinuität der Existenz von Schulbibliotheken zu machen. Auch hierzu gibt es unterschiedlicher anekdotische Evidenzen. Einerseits gibt es Berichte von Schulbibliotheken, die von bestimmten Schülerinnen und Schülern begründet wurden und nur solange existierten, solange diese die jeweilige Schule nicht verlassen hatten. Dies wird von Berichten unterstützt, die auf die Wiedereröffnung und -belebung von Schulbibliotheken berichten. Gleichzeitig gibt es Schulbibliotheken, die auf Jahrzehnte der Existenz verweisen können. Insoweit ist das Bild nicht einheitlich.

Die Daten der konkreten Schulen wurden dafür in einer einfachen SQL-Datenbank gesammelt und strukturiert (wobei die Entwicklung der Schullandschaft in Berlin, bei der Schulen zusammengelegt, wieder aufgetrennt und zudem oft Umbenannt werden, dies unerwartet kompliziert machte). Die Sammlung dieser Daten zeigt eine Unstetigkeit in der Datensammlung auf, die allerdings so oft auftritt, dass sie nicht einfach mit einem Fehler in der Datensammlung zu erklären ist: Eine ganze Anzahl von Schulen geben kontinuierlich an, dass sie eine Schulbibliothek besitzen, ausser in einzelnen „Zwischenjahren“, beispielsweise die Mövensee-Grundschule und die Lynar-Grundschule, die beide 2008-2009 und 2011-2015 eine Schulbibliothek angeben, aber nicht für 2010. Es ist zu vermuten, dass eine Anzahl der Schulen bei Umstrukturierungen ihrer Schulhomepages Schulbibliotheken ausblenden und erst später hinzutragen. Gleichzeitig gibt es ganz offensichtlich Schulen, in den Schulbibliotheken geschlossen wurden. Die Kurt Schwitters Oberschule oder die Friedrich Ebert Oberschule geben zum Beispiel beide von 2009 bis 2011 an, eine Schulbibliothek zu haben, danach aber nicht mehr. Da beide von 2012 bis heute keine Schulbibliothek erwähnen, ist davon auszugehen, dass die einmal vorhandene geschlossen wurde.9 Eine Anzahl von Schulen bestätigt diese Annahme: Vier Schulen (die Grundschule am Pegasuseck, das Lilienthal Gymnasium, die Grundschule an der Pulvermühle und die Fritz Kühn Schule) gaben 2008 an, eine Schulbibliothek zu besitzen, anschliessend über Jahre nicht mehr. Zwischen April 2014 und 2015 eröffneten alle vier ihre Schulbibliotheken offenbar neu, zumindest tauchten sie wieder auf den Homepages auf. Das Wald-Gymnasium (ehemals Wald-Oberschule), welches 2010 einmal eine Schulbibliothek aus wies, dann aber nicht mehr, spricht jetzt, 2015, explizit von „Neubelebung unserer Schul-Bibliothek [sic!] als einem einladenden Ort zum Lesen mit aktueller Jugendliteratur.“10

Angesichts dieser Überlegungen wurde die Datenbank bezüglich der Kontinuität der Schulbibliotheken in Berlin ausgewertet. Dabei wurde wie folgt vorgegangen: Wurde die Schulbibliothek in einem Jahr erwähnt, im darauf folgenden nicht, dann im nächsten Jahr aber wieder (also, anders ausgedrückt, wenn ein Jahr „übersprungen“ wurde), wurde davon ausgegangen, dass diese Schulbibliothek weiterhin existiert hatte.11 Wurde sie aber zwei Jahre hintereinander nicht erwähnt, wurde davon ausgegangen, dass sie geschlossen wurde. Bezieht man dies ein und unterstellt zudem den Bibliotheken, die 2014 erwähnt wurden, aber nicht 2015, dass sie 2016 wieder erwähnt werden, ergeben sich folgende Daten (bei, zur Zeit, 765 Schulen in Berlin):

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Dabei kann bei den Bibliotheken, die in diesem oder dem letzten Jahr das erste Mal erwähnt wurden, noch nicht wirklich von einer Kontinuität ausgegangen werden kann. Gleichzeitig zeigt sich über die Jahre, dass sich eine relativ hohe Anzahl von Schulbibliotheken (2008 bis 2013 zusammengenommen immerhin 197, was erstaunliche 81,1% der 2015 gezählten Schulbibliotheken darstellt) kontinuierlich etabliert hat.

Insgesamt enthält die Datenbank 479 Schulen, die in den Jahren 2008 bis 2015 mindestens einmal angegebenen hatten, eine Schulbibliothek zu besitzen. Diese Zahl lässt sich nicht direkt mit der Zahl der heute vorhandenen Schulen in ein Verhältnis setzen, da einige der Schulen inzwischen geschlossen oder mit anderen Schulen zusammengelegt wurden. Aber grundsätzlich ist zu sehen, dass innerhalb der untersuchten acht Jahre rund 60% der Schulen in Berlin einmal mit einer Schulbibliothek ausgestattet waren und ein grosser Teil von diesen heute keine Schulbibliothek mehr hat.

Daraus können, bei aller Vorsicht, zwei Schlüsse gezogen werden:

  • Die Schulbibliotheken, die sich fest in den Schulen etablieren, existieren dann über einen längeren Zeitraum und bieten damit einen verlässlichen Punkt im Schulalltag.

  • Viele Schulen führen Schulbibliotheken ein, aber ein relevanter Teil der Schulen entscheidet sich auch dafür, diese relativ schnell wieder zu schliessen. Offenbar überzeugen diese – oder zumindest der Aufwand, der für sie nötig ist – die Schulgemeinschaften nicht.

Dies ist wieder relevant für Fragen des Engagements für Schulbibliotheken: Schulbibliotheken, die langfristig existieren, können auch beginnen, auf einen Erfahrungsschatz zurückzugreifen und diesen untereinander auszutauschen. Sie haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine relativ gesicherte Position in der jeweiligen Schule (immer im Rahmen der Möglichkeiten), und können es deshalb auch wagen, bestimmte Experimente einzugehen. In anderen Worten: Diese Schulbibliotheken – die aktuell den Grossteil der existierenden Schulbibliotheken darstellen – können, insbesondere in Zusammenarbeit mit ähnlichen Einrichtungen, eine Professionalisierung vorantreiben. Sie können sich auch mit anderen Fragen beschäftigen, als der, wie Schulbibliotheken begründet werden können.

Gleichzeitig gibt es offenbar immer eine Anzahl von Schulbibliotheken, die nur eine kurze Zeit offen sind. Hier wäre es interessant zu wissen, was diese Einrichtungen auszeichnet. Ist es zum Beispiel tatsächlich vor allem ein Ergebnis des Engagements einzelner Schülerinnen und Schüler, die dann irgendwann die Schule verlassen? Ist es abhängig von der Laufzeit einzelner Förderungen, beispielsweise für geringfügig Beschäftigte? Entscheidet sich die jeweilige Schulgemeinschaft explizit gegen diese Schulbibliotheken? Insbesondere, wenn diese Schulbibliotheken tatsächlich das Projekt einzelner Schülerinnen und Schüler ist, sollte das nicht zu gering geachtet werden: Sie hätten dann in prägenden Jahren ihrer Jugend mit dem Führen einer Bibliothek gewiss wertvolle Kompetenzen erworben und eine grosse Selbstwirksamkeit erfahren. Eventuell müssen solche Projekte dann immer wieder beendet und andere begonnen werden, damit nachfolgende Generationen von Lernenden die gleich Selbstwirksamkeit erfahren können.

Interessant wird dann für eine Auswertung nach zehnjähriger Laufzeit sein, wie lange solche Bibliotheken, die wieder geschlossen werden, im Durchschnitt existieren.

Einfluss von Interventionen

Weiter oben wurden Interventionen angesprochen, deren Wirkung sich eventuell in den gesammelten Daten zeigt könnte. Überprüft man dies nun, ergibt sich ein – wie immer mit extremer Vorsicht zu geniessendes – uneinheitliches Bild.

  • Die Schulreform in Berlin, die lange Zeit vorbereitet wurde und somit die Schulen auch nicht unerwartet traf, fällt quasi mit dem Ende der massiven Steigerung der Zahl von Schulbibliotheken zusammen. Nachdem 2011 alle Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Integrierte Sekundarschulen zusammengeführt wurden und sich die Schulen anschickten, die 2006 das erste Mal erstellten Schulprogramme zu überarbeiten, also auch dieses Steuerungsmittel langsam Routine entwickelte, wurde der weiter oben angesprochene Korridor von 30%-35% der Schulen in Berlin, die eine Schulbibliothek betreiben, erreicht. Offenbar erzeugt die nach der Reform gegebene Struktur dieses Ergebnis mit, obwohl ein kausaler Zusammenhang nicht zu bestehen scheint. Einzig, dass Schulen eine Verantwortung für ihre Angebote übernehmen müssen – ausgedrückt in den Schulprogrammen – und deshalb unter Umständen regelmässig über das Einrichten oder Schliessen von Schulbibliotheken nachdenken.

  • Der Wettbewerb Schulbibliothek des Jahres, der 2011 und 2013 von der Arbeitsgemeinschaft der Schulbibliotheken in Berlin und Brandenburg durchgeführt wurde, zeigt sich nicht in den Daten selber. Auf einer Anzahl der Homepages von Schulbibliothek und Schulen finden sich allerdings die Urkunden dieses Wettbewerbs, insbesondere, aber nicht nur, bei Bibliotheken, welche in diesem gewonnen haben. Der Wettbewerb selber, der erklärtermassen auch dazu beitragen soll, gute Schulbibliotheken als Vorbild zu präsentieren und Schulbibliotheken dazu anzuregen, dass sie sich nach aussen präsentieren, fällt in die Zeit, in der sich die Zahl der Schulbibliotheken zu stabilisieren scheint. Das heisst nicht, dass der Wettbewerb keinen Einfluss haben muss: Gezählt wird in dieser Untersuchung ja nur die Anzahl und Verteilung der Schulbibliotheken, nicht die Qualität der Arbeit der vorhandenen Einrichtungen. Gleichzeitig lässt sich die These aufstellen, dass ein solcher Wettbewerb auf eine gewisse Höhe der Professionalisierung der Schulbibliotheken und der Arbeitsgemeinschaft schliessen lässt.

  • Interessant sind die Zeitpunkte des Erscheinens der weiter oben genannten Praxisbücher für Schulbibliotheken. Diese sind alle mit dem Anspruch publiziert worden, das Eröffnen und das Weiterführen von Schulbibliotheken zu unterstützen. Allerdings erschienen sie allesamt zu einem Zeitpunkt, in welchem sich die Zahl der Schulbibliotheken in Berlin zu stabilisieren scheint. In gewisser Weise erscheinen sie für ihren eigenen Anspruch einige Jahre zu spät. Wieder sagt dies nichts darüber aus, ob sie nicht dabei geholfen haben, die Qualität der schulbibliothekarischen Arbeit zu unterstützen (oder in anderen Bundesländern wirksam waren). Eine andere mögliche Interpretation liegt allerdings ebenso nahe: Die drei Bücher könnten auch als Ergebnis einer bestimmten Professionalisierung der Schulbibliotheken gedeutet werden, also als Ausdruck einer gewissen Entwicklung, die inhaltlich eher darstellen, was Schulbibliotheken heute sein können oder sollen – und weniger als Einführungen für bislang nicht mit Schulbibliotheken vertraute Personen.

Einige Beispiele

Zum Abschluss sollen einige bemerkenswerte Beispiele für die Entwicklungen in Schulbibliotheken in Berlin gezeigt werden, um ein Bild von der Lebendigkeit, die hinter den einfachen Zahlen verschwindet, zu vermitteln. Dabei steht hinter allen Schulbibliotheken immer eine Anzahl von äusserst engagierten Personen, die diese Arbeit selbstverständlich nicht für die Zahlen in diesem Beitrag leisten, sondern aus guten, anderen Gründen: Weil sie Schulbibliotheken sinnvoll finden.

Neue Schulbibliotheken

  • Die offenbar neuste Gründung einer Schulbibliothek fand offenbar am 13.03.2014 in der Schule am Fennpfuhl (einer Schule mit besonderen Förderschwerpunkten statt).12 Die Meldung dazu besteht aus vier Bildern, die immerhin eine Lesetreppe, Sitzsäcke und einen kleinen Bestand. Das erscheint vielleicht wenig, ist aber mehr an Information, als zu vielen anderen Schulbibliotheken zu finden ist.

  • Das Rosa Luxemburg Gymnasium hat seiner Schulbibliothek eine eigene Homepage kreiert, nachdem die Bibliothek erst im letzten Jahr neu angekündigt wurde.13 Die Homepage umfasst neben den Angaben zur Schulbibliothek selber auch Hinweise zu Veranstaltungen und zum Team der Einrichtung.

  • Während einige Schulbibliotheken geschlossen werden, bauen andere ihre Infrastruktur so weit aus, dass sie eigene Online-Kataloge schaffen. Stellvertretend steht dafür die Grundschule an Bäke.14 Solche OPACs stellen selbstverständlich auch eine Verpflichtung dar, die Bibliothek längerfristig zu betreiben.

Artefakte ehemaliger Schulbibliotheken

Gleichzeitig, die ist schon mehrfach angedeutet worden, schliessen Schulbibliotheken. Manchmal hinterlassen sie für eine gewisse Zeit auch auf den Homepages – und nicht nur in den Schulen selber – Artefakte. Auch diese gehören zu einer lebendigen (aber offenbar nicht auf ein Ziel wie „Schulbibliotheken in allen Schulen“ zulaufenden) Schulbibliothekslandschaft.

  • Die Hermann Schulz Grundschule erwähnt unter der Eigendarstellung eine „Schülerbücherei (im Aufbau)“.15 Ob dieser Aufbau jemals fertig wird, ist nie abzuschätzen. Teilweise verschwinden solche Erwähnungen auch nach einigen Jahren einfach wieder.

  • Die Hauptmann von Köpenick Schule (eine Grundschule) erwähnt in ihrem schulinternen Curriculum explizit die Schliessung ihrer Bibliothek, inklusive des Schliessungsgrundes: „Schülerbibliothek wurde wegen Personalmangel eingestellt“16 Mit hoher Wahrscheinlichkeit heisst dies, dass der Bestand der geschlossenen Bibliothek noch vorhanden ist. Hinweise mit dem Verweis auf fehlendes Personal finden sich relativ oft.

  • Sehr schön ist folgende Meldung aus der Historie des Fördervereins der – nota bene! – Till Eulenspiegel Grundschule: „2008 Es werden Bücher für die geplante Schulbücherei in der SaPh angeschafft.“17 Diese Schulbibliothek scheint bislang nicht zu existieren, was heissen könnte, dass irgendwo bei einem Mitglied des Fördervereins die einst gekauften Bücher lagern könnten – oder, dass die Schulbibliothek zwar existiert, aber der Schule nicht wichtig genug ist, um auf der schuleigenen Homepage erwähnt zu werden.

 

Liste der Schulen mit und ohne Schubibliotheken in Berlin, 20105

Beiträge zur Anzahl der Schulbibliotheken in Berlin aus den letzten Jahren

 

Fussnoten

1 In Berlin sichtbar ist nur die „Schulbibliothekarische Arbeit“ in Treptow-Köpenick, die dem Schulamt untersteht, und die Unterstützung der Stadtbibliothek Spandau für einige Schulen in diesem Bezirk.

2 Dabei gibt es immer eine Differenz zwischen der Anzahl der Schulen im Schulverzeichnis und der Anzahl der Schulen, die in der amtlichen Schulstatistik erwähnt werden. Wieso, ist unklar.

3 Wolf, Sabine ; Schuldt, Karsten (2011): Praxisbuch Schulbibliotheken. Schwalbach/Ts. : Wochenschau (inhaltsgleich mit dies. (2013): Schwalbach/Ts. : Debus Pädagogik); Holderried, Angelika ; Lücke, Birgit (Hrsg.) (2012): Handbuch Schulbibliothek : Planung – Betrieb – Nutzung. Schwalbach/Ts. : Debus Pädagogik; Kirmse, Renate (2013): Schulbibliothek (Reihe Praxiswissen). Berlin : De Gruyter Saur. Hinzu kommt: Schlamp, Günther K. (2013): Die Schulbibliothek im Zentrum: Erfahrungen, Berichte, Visionen. Berlin : BibSpider, das allerdings nicht den Anspruch einer Praxishilfe erhebt, sondern als Erfahrungsberichts und Argumentation für einen nicht-bibliothekarischen Blick verstanden werden will.

4 Doderer, Klaus et al. (1970): Die moderne Schulbibliothek : Bestandsaufnahme und Modell ; Untersuchungen zur Situation der Schulbibliotheksverhältnisse in der Bundesrepublik und in West-Berlin ; Vorschläge zu ihrer Verbesserung ; Ergebnisse einer Teamarbeit des Instituts für Jugendbuchforschung der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (1970) (Schriften zur Buchmarktforschung, 19). Hamburg : Verlag für Buchmarktforschung.

5 Erhoben wurde dies in allen vom Senat für das deutsche Schulwesen zugelassenen Schulen der Primar- und Sekundarstufen, was sowohl staatliche Schulen als auch private Ersatzschulen einschliesst, aber sowohl Ergänzungs- und Berufsschulen als auch ausländische Schulen (ausser denen, die auch deutsche Abschlüsse anbieten) ausschliesst.

6 Für die genauen Zahlen sei auf die Beiträge aus den anderen Jahren verwiesen, die im Anhang dieses Beitrags verlinkt sind.

7 Festzustellen ist allerdings, dass die Schulen in Berlin diese Schulprogramme heute weniger als früher auf ihren Homepages publizieren. Wurden diese in den letzten Jahren relativ oft verlinkt und konnten als Quelle für die Ausstattung der Schulen genutzt werden, sind sie heute oft verschwunden, teilweise mit dem Hinweis, dass sie überarbeitet würden.

8 Wobei diese Aussage als Hinweise auf eine mögliche Entwicklung zu betrachten ist. Entgegen steht dem zum Beispiel, dass in den rund zehn Freien Waldorfschulen in Berlin kontinuierlich nur zwei bis drei Schulen (insgesamt über die Jahre sind es auch nur drei der zehn) Schulbibliotheken ausweisen, obwohl die Schülerinnen und Schüler in diesen Schulen bekanntlich aus relativ hohen Sozialschichten stammen. Ebenso vermitteln die Privatschulen ein uneinheitliches Bild. Auch hier sind vor allem Kinder und Jugendliche aus hohen Sozialschichten zu finden und einige der Einrichtungen weisen relativ kontinuierlich Schulbibliotheken aus, aber bei Weitem nicht alle und auch nicht alle grossen. Man kann also nicht hohe Sozialschicht direkt mit der Möglichkeit der Nutzung einer Schulbibliothek gleichsetzen, zumal gerade in Grundschulen, die darauf hinweisen, sich in sozialen Brennpunkten zu befinden, Schulbibliotheken existieren.

9 Was noch nichts darüber sagt, wie diese Räume jetzt genutzt werden, ob dort zum Beispiel noch immer die alten Bestände stehen, die bei einer Neueröffnung durchgesehen werden müssten oder ob die Räume vollständig umgestaltet und die Bestände entsorgt oder in einen Keller verschoben wurden.

11 Zumal dies immer auch ein Fehler bei der Aufnahme darstellen könnte.

Bibliotheksreise Kamerun, 2014 (Teil 2 von 4)

Eliane Blumer, Karsten Schuldt

15.10.2014 ‒ Schulbibliotheken

An diesem Tag nahmen wir an einem Workshop mit über 30 Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekaren teil. In gewisser Weise waren wir der Grund für dieses Treffen, wobei die Idee hinter dem Treffen war, die Anwesenden zu einem Austausch zu animieren. Gleichzeitig haben wir uns in dieser Position etwas unwohl gefühlt. Am Ende haben wir gelächelt, unser Bestes gegeben und vor allem betont, dass die Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort handeln, wichtiger sind, als wir Eingeflogenen. Nichtsdestotrotz war das Treffen für uns lehrreich.

 

Schulbibliothek des College Vogt (katholisches Gymnasium)

Das College stellt eine der Eliteschulen in Yaoundé dar und wird von Trappisten ‒ einem katholischen Orden ‒ geleitet. Die Schulbibliothek hat bei uns einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen. Der Raum ist gross und gilt als so schön, dass er für offizielle Treffen der Schule genutzt wird. Der Bibliothekar erscheint sehr engagiert und weiss auch, wo er mit der Bibliothek in Zukunft hin will. Sowohl bei den Lernenden als auch beim Schulpersonal, bishin zum Principal (Schulvorsteher, der uns in Ordenstracht empfing), ist die Bibliothek bekannt und wird stark benutzt. Gleichzeitig vermittelte die Bibliothek uns einen etwas sehr verbrauchten Eindruck, der auch auf den Bildern zu sehen ist.

Es gibt rund 5000 Medien in dieser Bibliothek, aber viele sind recht alt. Das Mobiliar war funktionell ‒ ausreichend Regale, eine grosse Theke, einige Rechner sowie ein Raum mit Lehrmaterialien ‒, aber gleichzeitig verbraucht. Besonders aufgefallen sind uns Matratzen an den Wänden, die so angebracht sind, dass sie leicht abgenommen und von Kindern für das Spielen benutzt werden können.

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Schulbibliothek des College Efoulan-Nsam

Aus protokollarischen Gründen, die uns nicht so richtig klar wurden, fuhren wir anschliessend in ein benachbartes öffentliches College, da das Treffen der Kolleginnen und Kollegen dort begann, um nach im College Vogt wieder weitergeführt werden zu können. Es war ein offizieller Empfang. Wir beide, plus die Kollegen aus dem Goethe Institut und der Bibliothek des College Vogt sowie der Direktor des College Efoulan-Nsam sassen vorne an einem geschmückten Tisch, die Kolleginnen und Kollegen davor. (Seitennote: Offenbar muss die wichtigste Person an einem solchen Treffen immer zuletzt kommen, weshalb viele selber später kommen. Am Ende kam der Direktor erst, als wir unsere Grussworte sprachen.) Dieser Empfang fand in der Schulbibliothek statt, während draussen die Schülerinnen und Schüler für einen anderen Empfang übten und / oder Wahlkampf (mit Musik) für ihre Klassensprecherinnen und Klassensprecher führten. So genau wurde es uns auch bei Nachfragen nicht klar.

Um auf die Bibliothek zu sprechen zu kommen: Diese ist improvisiert in einem Klassenraum untergebracht. Der Status der Bibliothek in der Schule ist eher schlecht. Wenn der Raum zum Beispiel für den Unterricht oder andere Sitzungen benötigt wird, werden die Bibliothekarinnen und Bibliothekare hinausgeschickt.

Dennoch gibt es eine Bibliotheksorganisation. Der Bestand ist nach der Dewey Decimal Classification aufgestellt, es wird ein Ausleihregister, organisiert nach Schulklassen und Geschlecht, auf Papier geführt und auch die Kollegin scheint auch einen Plan davon zu haben, wie ihre Bibliothek funktionieren sollte.

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Treffen mit Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekaren

Zu unserer Überraschung fuhren wir nach der Begrüssung und einer kurzen Bibliotheksvorstellung wieder ins College Vogt zurück, wo der Rest des Workshop in einer Mehrzweckhalle ‒ nicht der Schulbibliothek, die vom Principal für einen anderes Treffen belegt war ‒ stattfand. Trotz dem für uns viel zu formell anmutenden Anfangs hinterliess dieser Teil des Workshops bei uns einen sehr guten Eindruck. Die Kolleginnen und Kollegen können sehr klar ihre Probleme aufzeigen und sind an Lösungen interessiert.

Insgesamt nahmen 13 Männer und 19 Frauen aus unterschiedlichen Einrichtungen in Yaoundé teil, was das bisher grösste Treffen dieser Art darstellte. Zwei ähnliche Treffen hatten zuvor jeweils weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verzeichnen gehabt. Diese Verteilung scheint uns interessant, weil sowohl in der Schweiz als auch Deutschland Schulbibliotheken fast durchgängig von Frauen geführt werden. Eine offizielle Bibliotheks- oder Dokumentationsausbildung hatten drei Teilnehmende. Der Grossteil der Anwesenden waren Lehrerinnen und Lehrer, die ‒ so die Darstellung einer Teilnehmerin ‒ auf dem Bibliotheksposten “abgeschoben” wurden. Wir sind uns nicht sicher, wie genau das zu verstehen ist. Die meisten Anwesenden schienen uns sehr engagiert. Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland und der Schweiz scheint zu sein, dass die Anwesenden die jeweilige Bibliothek als Volljob leiten und nicht Lehrkörper sind, die daneben noch die Bibliothek betreiben.

Nach einer weiteren kurzen Ansprache unsererseits begann die essentielle Vorstellungsrunde, in der jede und jeder Anwesende nicht nur sich selbst und seine Institution vorstellte, sondern auch explizit die Probleme der eigenen Einrichtung schilderte.

Zur Verdeutlichung hier die genannte Probleme (in Klammern, wie oft sie genannt wurden):

  • Zu alter und überholter Bestand, teilweise ist er mehrere Jahrzehnte alt. (8)
  • Diebstahl von Büchern. Dabei gibt es mehrere Arten von Diebstahl: Von Studierenden und von Lehrerinnen und Lehrern. Gestohlen wird vor allem die Belletristik, nicht die Unterrichtsbücher. Eine Frage die aufkam war, ob Diebstahl auch vorkommt, weil einfach die Ausleihmodalitäten der Bibliothek nicht bekannt sind. (7)
  • Platzprobleme, weil der Raum zu klein ist oder weil der Raum auch für andere Dinge benutzt wird. (7)
  • Die Bibliothek ist sehr jung, gerade erst eröffnet. (4-5) (Seitennote: Dies ist auch eine interessante Aussage, weil es ja heisst, dass neue Bibliotheken gegründet werden.)
  • Es ist den Kolleginnen und Kollegen nicht klar, wie sie Management und Organisation der Bibliothek (Möbel, Personal, Ausleihsystem, Aufgaben) handhaben sollen. (4)
  • Es ist nicht genug Personal für die Aufgaben vorhanden. (3)
  • Die Bibliothek wird in der Schule nicht wahrgenommen, die Bibliothekarinnen und Bibliothekare haben Angst, zum Beispiel vor Jobverlust, das zu verändern. (3)
  • Die Bibliothek lebt von Geschenken, kann als nicht die Medien besorgen, die sie eigentlich braucht. (3)
  • Ein Verständnis dafür, was die Bibliothek macht, ist bei der Schulgemeinschaft nicht gegeben. (3)
  • Die Aufgaben, für die eine Schulbibliothek nötig ist, müssen erst beworben werden. (2)
  • Es ist nicht klar, wie Medien katalogisiert werden sollen. (2)
  • Es gibt ein Sprachproblem zwischen den französischsprachigen und den englischsprachigen Regionen Kameruns, das sich auch auf die vorhanden Medien und den fachlichen Austausch auswirkt. (1) [Seitennote: Uns erinnerte das stark an die Schweiz, in der theoretisch auch alle mindestens die drei grossen Landessprachen verstehen, was aber praktisch nicht funktioniert.]
  • Die Schulbibliothek ist eine One Person Library, die sich alles selber beibringen muss. (1)

Weiterhin gab es Hinweise auf die immer wieder in Gesprächen während unseres Besuchs auftauchende Korruption, beispielsweise, dass Geschenke, die bei Schulen für die Bibliothek hinterlegt werden, in den Schulen umgewidmet werden. Uns irritierte auch die Aussage, die in einer hitzigen Diskussion aufkam, dass die Bibliothek am College Vogt recht gut funktionieren würde, weil es an der Schule “ehrliche Menschen” (“des personnes honnêtes”, gemeint waren die weissen Ordensbrüder) gäbe. Es schien, als ob das niemand anders gestört hätte.

Gleichzeitig sprachen die Kolleginnen und Kollegen, je länger das Treffen dauerte, je mehr auch von positiven Beispielen:

  • An einem College kam eine grosse Buchspende an. Die Association des Parents (Elternorganisation) hat aus diesem Grund eine Schulbibliothek gegründet, die Position der Bibliothek an der Schule war wegen der Gründung durch die Association gut.
  • Eine Bibliothek war überlaufen. Die Bibliothekarin hat einen Zeitplan erstellt, in der jede Klasse eine Stunde für die Bibliotheksnutzung zugewiesen bekam, was auch funktionierte.
  • Es gab Bibliotheken, die erfolgreich Software einsetzen, genauer das schon erwähnte PMB, und damit ihre Arbeit organisieren.

Vom Bibliothekar des College Vogt und dem Kollegen des Goethe-Instituts wurde das Treffen zum Teil als Weiterbildung benutzt. Es wurden Texte zur Bibliotheconomie (Bibliotheksmanagement) verteilt sowie Hinweise dazu gegeben, wie Nutzungsstatistiken erstellt und für das Lobbying in der Schule genutzt werden können.

Am Ende des Treffens wurden Vorschläge zur Verbesserung der Situation gemacht. Zum Beispiel gab es die Vermutung, dass die Schulbibliotheken in den Schulen einfach als Teil der Infrastruktur verstanden werden, über die von der Schulleitung einfach verfügt werden kann. Es gab deshalb die Forderung, sie aus den Schulen herauszulösen und als eigenständige Einrichtungen zu führen. Es wurde klar, dass die Bibliotheken in einer komplexen, zu grossen Teilen von ungeschriebenen Regeln beherrschten Umgebung strategisch kommunizieren müssen, um etwas erreichen zu können. Seit drei Jahren versucht der Kollege vom Goethe-Institut ein Treffen / Workshop, ähnlich diesem, mit Schulleiterinnen und Schulleitern zu organisieren, um über Schulbibliotheken zu sprechen. Dieses Treffen ist bis jetzt aber nicht zustande gekommen. Die auf dem Treffen entwickelte Idee ist es jetzt, ein Communique mit den gängigen Problemen aufzusetzen, von möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen unterzeichnen zu lassen, um dies dann politisch (in der jeweiligen Schule und darüber hinaus) nutzen zu können.

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16.10.2014 ‒ Ministerium für Kultur, CLAC und Maison des Saviors

Ministerium für Kultur, Direction du livre

Eigentlich wollten wir in die Nationalbibliothek, die in Yaoundé ‒ der Hauptstadt Kameruns ‒ steht. Das ist nicht so einfach. Offenbar darf man diese nicht einfach besuchen, sondern muss sich vorher beim Directeur du livre (Direktor des Buches) im Kulturministerium anmelden. Der Kollege im Goethe-Institut hat dies für uns mit einem offiziellen Brief versucht. Allerdings wird, so wurde uns nach einiger Zeit beschieden, die Nationalbibliothek zur Zeit renoviert, deshalb hat die Ministerin den Besuch untersagt. Uns kamen aber auch Gerüchte zu Ohren, dass die Nationalbibliothek zur Zeit nur auf dem Papier bestehen würden. Wir konnten weder das eine noch das andere überprüfen. Kurzum: Wir haben die Nationalbibliothek nicht gesehen, dafür erhielten wir einen Termin beim Directeur du livre, der offiziell für die gesamte Bibliothekslandschaft Kameruns zuständig ist. (Seitennote: Offiziell ist Kamerun eine Demokratie, allerdings gibt es seit Mitte der 1980er Jahre immer den gleichen Präsidenten. Nicht direkt gesagt, aber offen genug angedeutet ist, dass deshalb die Aufgabe des Directeur auch die Zensur der Bücher ist.)

Der aktuelle Directeur ist seit rund einem Monat im Amt und vermittelte einen recht offenen Eindruck. Wir unterhielten uns vorwiegend über das Pflichtexemplar. Dieses ist in Kamerun eigentlich per Gesetz geregelt, die Pflichtabgabe bei Büchern umfasst sechs Exemplare (es gibt auch Regelungen für audiovisuelle Medien), die in der Nationalbibliothek und in Regionalbibliotheken aufbewahrt werden sollen. In der Realität funktioniert dies aber nicht. Wie angedeutet wissen wir nicht einmal, ob es eine funktionierende Nationalbibliothek gibt.

 

CLAC

Das Centre de Lecture et d’Animation Culturelle de Yaoundé (CLAC, Zentrum des Lesens und der kulturellen Animation in Yaoundé) ist eine erstaunliche Einrichtung. Gelegen in einem ärmeren Viertel der Stadt vermittelt es einen sehr aufgeräumten, gepflegten und vor allem modernen Eindruck. Wie wir erfahren haben, ist das “Aufgeräumtsein” Teil der Identität.

Das Zentrum umfasst eine Bibliothek mit rund 10.000 Medien (für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, inklusive eines Bestandes “Bibliotheconomie”), aber darüberhinaus auch einen Multifunktionsraum, inklusive Bühne und X-Box, Internetplätze, eine kleine Druckerei und Buchreparatur sowie einen Schulungsraum mit über 30 Rechnern. Geführt wird das CLAC von einem sehr motivierten und selbstbewussten jungen Mann, der sich mit dem CLAC selbstständig gemacht hat. Er hat das Zentrum fast vollständig selber aufgebaut und weiterreichende Pläne.

Seine Ausbildung hat er zum Teil in Frankreich (enssib in Lyon) absolviert, was nicht so ungewöhnlich war. Wir haben eine Anzahl von Menschen getroffen, die jetzt in Kamerun leben, aber ihre Ausbildung im Ausland genossen haben.

Eine der Erfolgskriterien des CLAC ist der enge Kontakt zu Fördereinrichtungen und das erfolgreiche Abschliessen von Förderprojekten. Vom kamerunischen Staat erhält das CLAC kein Geld. Insbesondere das Institut Français (das französische Pendant zum Goethe Institut) und die Bibliotheques sans frontières (Bibliotheken ohne Grenzen, Genf / Dakar), aber auch die US-Embassy unterstützen das CLAC. Ein Musterbeispiel dafür ist der Schulungsraum. Die Rechner in diesem Raum sind von Institut Français bezahlt, die Open Learning Ressources, die dort für Kurse benutzt werden, stammen von der Non-Profit Organisation Khan Academy. Als interner Server für diesen Raum dient ein RasberryPi.

Für die Kurse werden die Schülerinnen und Schüler aus aktuell sieben Schulen per Bus zum CLAC transportiert. Laut Statistik kommen rund 70% der Nutzerinnen und Nutzer nicht aus dem Quartier, sondern mit dem Taxi (Seitennote: Wobei Taxis in Kamerun das normale Transportmittel darstellen.) Dennoch gibt es auch Aktionen für das Quartier.

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Maison des savoirs

Auch das Maison des Savoir (Haus der Wissen) befindet sich in einer ärmeren Gegend. Die seit zehn Jahren bestehende Institution, welche sich als Stadtkulturinitiative versteht und sowohl eine Bibliothek mit rund 7.000, zum Teil veralteten, Medien beinhaltet als auch Alphabetisierungskurse und Gesundheitsarbeit in der Umgebung durchführt, wird von drei jungen Angestellten geführt, welche ebenso einen sehr engagierten Eindruck machen. Eine Angstellte ist ausgebildete Bibliotheksassistentin, die zuvor an der Nationalbibliothek (die es vielleicht oder vielleicht auch nicht mehr gibt) gearbeitet hat. Die Finanzierung erfolgt offenbar auch über Fördergelder der Gründerin, die in Frankreich ansässig ist.

Die Bibliothek besitzt eine Sektion für Erwachsene und Jugendliche sowie einen Zeitschriftenraum, ein Regal mit Neuigkeiten, einen Informatikraum mit zwei Rechnern, welche zur Zeit ausser Betrieb sind und einen Schulungsraum für Kinder. In diesem wird gebastelt, es finden Lesungen und Alphabetisierungskurse statt. Für kulturelle Events wie Konzerte, Kunst oder Lesungen steht ein zusätzlicher Raum im danebenliegenden Gebäude zur Verfügung. Das Maison des Savoirs betreibt aktiven Outreach zur Gewinnung von neuen Nutzerinnen und Nutzern, zum Beispiel mittels Flyern.

Eigentlich ist die Ausleihe per Rechner mit PMB geregelt. Da dieser jedoch ständig abstürzt, wird die Ausleihe auf Papier organisiert.

Das Maison des savoirs hat, im Gegensatz zu anderen Einrichtungen, die wir besucht haben, eine Wunschbox mit der sich Nutzerinnen und Nutzer einbringen können. Auf diese Weise wünschten sich Schülerinnen und Schüler Bücher, welche sie in der Schule benötigen. Diese wurden angeschafft, aber sehr schnell geklaut, was darauf hinweist, dass sie tatsächlich benötigt werden. Jetzt ist die Ausleihe für diese Bücher anders geregelt worden.

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Schulbibliotheken in Berlin, 2014. Leichter, aber bemerkbarer Abwärtstrend?

Anbei die Auswertung der Recherche zu den Schulbibliotheken in Berlin, welche ich seit 2008 jährlich im April durchführe. Die Methodik dazu wurde an anderer Stelle schon geschildert, insbesondere ihre Grenzen. Die Recherche wurde zwischen am 01. und dem 04. April 2014 durchgeführt. Grundsätzlich basiert die Recherche auf den Selbstdarstellungen der Schulen auf ihren Homepages, was immer auch heisst, dass das, was sie nicht einstellen, nicht sichtbar ist. Ebenso ist das, was sie einmal einstellen, aber nie verändern, sichtbar, auch wenn es nicht mehr der Realität in der Schule entspricht. Insoweit sind die Zahlen als ungefähre Aussagen zu verstehen. Nicht jede Schulbibliothek, die in Berlin existiert, wird verzeichnet sein; ebenso werden einige Schulbibliotheken, die geschlossen wurden, weiter als existent geführt werden. Es sind aber immer noch die besten Daten, die wir haben. (Die Angaben im offiziellen Schulverzeichnis der Stadt Berlin zu den Infrastrukturen in den Schulen sind noch weniger zuverlässig.) Zudem kann man immer fragen, ob eine Schulbibliothek, die nicht auf der Homepage ihrer Schule auftaucht, überhaupt eine wirkliche Bedeutung im Schulbetrieb hat.

Auffälligkeiten im Bezug auf die Schulen

Auffällig war in diesem Jahr:

  • Die Schulen haben die Schulprogramme, welche sie seit 2006 erstellen und beständig (eigentlich in einem schulweiten Prozess) neu schreiben müssen, zu grossen Teilen wieder von den Homepages genommen. In den letzten Jahren fanden sich Hinweise auf Schulbibliotheken oft nur in diesen, schnell überholten, Schulprogrammen. Der Fakt, dass viele Schulen ihr Programm nicht mehr offen präsentieren, obwohl sie von der Schulverwaltung als Teil der Strukturreform konzipiert wurden, ist interessant. Für die Recherche nach Schulbibliotheken heisst dies vor allem, dass sich die Datenlage ändert.

  • Die Strukturreform im Berliner Schulwesen ist weit vorangeschritten. Es gibt in diesem Jahr schon weit weniger Schulen als noch im letzten. Die Zweigliedrigkeit in der Sekundarstufe (Gymnasium / Integrierte Sekundarschule) ist durchgesetzt; nur noch sehr wenige Schulen existieren, die nicht inklusiv (also sowohl Grundschule / Sekundarschule und Schule mit besonderem Förderbedarf) sind; ebenso sind eine ganze Anzahl von Gemeinschaftsschulen (also Schulen, die durchgängig von der ersten bis zur zehnten bzw. zwölften/dreizehnten Klasse besucht werden können) eingerichtet worden, deshalb ist insbesondere die Zahl der Grundschulen, die jetzt in diesen Gemeinschaftsschulen aufgegangen sind, gesunken. Gleichzeitig ist das Schulwesen in Berlin weiter in Bewegung. Neue Schulen wurden gegründet, andere scheinen geschlossen oder mit anderen zusammengelegt zu sein, gleichzeitig sind einzelne Filialen (wieder) zu eigenständigen Schulen geworden. So beweglich wie die Stadt und die Stadtbevölkerung ist, ist dem folgend auch das Schulwesen Berlins.

  • Der Mangel an Lehrerinnen und Lehren scheint in Berlin – das ansonsten immer damit wuchten konnte, das es Berlin ist und allein deshalb viele Menschen in der Stadt arbeiten wollen – angekommen zu sein. Eine ganze Reihe von Schulen, insbesondere Grundschulen, ist dazu übergegangen, auf ihren Homepages Stellen auszuschreiben. Dies gilt nicht nur für Privatschulen (staatlich anerkannte Ersatzschulen), die das schon immer taten, sondern auch für staatliche Schule. Gesucht werden dort Lehrerinnen und Lehrer (beziehungsweise Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter) sowie Erzieherinnen und Erzieher, nicht aber anderes Personal, wie solches für Schulbibliotheken, Mensen und so weiter.

  • Die Breite der Qualität der Schulhomepages ist weiterhin sehr gross. Das Angebot von Content Management-Systemen ist nicht von allen Schulen genutzt worden. Dies ist nicht nur eine ästhetische Frage (obgleich einige der Homepages immer noch als Beispiel für das Webdesign der späten 1990er Jahre gelten können), sondern auch eine inhaltliche. Schulen, die selten aktualisierte, schlecht gestaltete Homepages einsetzen – obwohl sie dies nicht mehr müssten, da sie zum Beispiel von Verein cids (Computer in Schulen) dabei kostenfrei unterstützt werden, ihre Homepage mit einem CMS zu betreiben – können diese Homepage weniger zur Kommunikation mit der Aussenwelt einsetzen. Sicherlich ist dies nicht die Hauptaufgabe der Schulen, die immer noch vorrangig Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebens- und Lernweg begleiten sollen, aber doch eine immer wichtiger werdende Herausforderung. Dies ist auf einigen der besser gestalteten Homepage zu sehen, die nicht nur aktuell gehalten sind und damit das Schulleben dokumentieren, sondern auch als Kommunikationsmittel benutzt werden. Für die Recherche nach Schulbibliotheken ist dies relevant, da weiterhin vor allem kleine Schulen und Grundschulen keine oder selten aktualisierte Homepages einsetzen und zudem zumindest der Eindruck entsteht, dass Schulen mit vielen Problemlagen eher weniger gute Homepages aufweisen, was im Umkehrschluss heisst, dass offenbar Sekundarschulen, grössere Schulen und Schulen mit wenigen Problemlagen ihren Schulalltag besser dokumentieren und deshalb ihre schulischen Einrichtungen, wie auch Schulbibliotheken sichtbarer sind.

Entwicklung der Schulbibliotheken in Berlin, 2008-2014

Ein erster Blick auf die Ergebnisse ist in folgender Tabelle gegeben.

Auswertung, Teil 1
Auswertung, Teil 1 (Klick für grössere Darstellung)

Sichtbar ist hier, dass Schulbibliotheken vor allem in Grundschulen und Gymnasien betrieben werden. Dass ist noch keine Aussage über die Form und Qualität der Schulbibliotheken. Es gibt zahlreiche gut ausgestattete Einrichtungen mit zahlreichem Personal, aber auch solche, die eher klein scheinen. Bei einigen Schulbibliotheken ist zu fragen, ob sie nicht eher freie Bücherecken darstellen. Ein Grossteil der hier gezählten Schulbibliotheken wird einfach unter solchen Kategorien wie „Ausstattung unserer Schule“ oder „Infrastruktur“ angeführt, was auf ihr Vorhandensein hindeutet, aber keine weiteren Aussagen zulässt.

Sichtbar ist auch, dass Schulbibliotheken in einer grossen Minderheit der Schulen in Berlin betrieben werden, im Umkehrschluss also die meisten Schulen in Berlin ohne Schulbibliotheken arbeiten. Dies gilt trotz der aus dem Bibliothekswesen, in Berlin aber vor allem aus der Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg e.V., vorgetragenen Argumentation für Schulbibliotheken. Gleichzeitig zeigen die Schulbibliotheken, bei denen dies zu erkennen ist, dass das Personal in den Schulbibliotheken – vor allem Ehrenamtliche sowie Schülerinnen und Schüler – sich stark engagieren.

Ein Vergleich mit den Daten der Jahre 2008 bis 2013, die mit der gleichen Methodik erhoben wurden, zeigt den Entwicklungstrend der Schulbibliotheken in Berlin auf. (Zu beachten ist dabei, dass die Integrierten Sekundarschulen im Schuljahr 2010/2011 aus Haupt- und Realschulen gebildet wurden, 2011/2012 aber noch einige dieser Haupt- und Realschulen existierten.)

Tabelle 2
Auswertung, Teil 2 (Klick für grössere Darstellung)

Eine graphische Darstellung dieser Entwicklung (nach Prozentzahlen) macht die Entwicklung deutlicher.

Darstellung der Entwicklung der Schulbibliotheken in Berlin, 2008-2014
Darstellung der Entwicklung der Schulbibliotheken in Berlin, 2008-2014 (Klick für grössere Darstellung)

Bis 2011 findet ein beachtliches Wachstum statt, anschliessend bewegt sich die Zahl der Schulen mit Schulbibliotheken in Berlin beständig zwischen 30% und 35%, wobei noch einmal daran erinnert werden muss, wie prekär die Datenlage ist. Im Jahr 2014 scheint es sogar zu einem gewissen Rückgang der aktiv betriebenen Schulbibliotheken gekommen zu sein. Dieser Rückgang ist nicht massiv, aber merklich. Es scheint keinen Zusammenbruch der Bemühungen um Schulbibliotheken anzudeuten, aber eine gewisse Abkühlung der Gründungsbemühungen. Dabei ist relevant, dass eine Reihe dieser Gründungen mit den Schulstrukturreformen in Berlin zusammenfiel.

Diese Tendenz wird in einer Zusammenschau der Schulhomepages genauer fassbar. Während weiterhin Schulbibliotheken gegründet wurden (z.B. in der PepperMont-Sekundarschule für ganzheitliches Lernen oder der Trelleborg Schule, Pankow. In der Bertolt Brecht Oberschule wurde 2014 die bis dato Öffentliche Bibliothek im Schulgebäude übernommen.), gibt es immer mehr Hinweise auf geschlossene Schulbibliotheken (Z.B. in der Bouché Schule, Treptow-Köpenick oder der Hauptmann von Köpenick Schule, Treptow-Köpenick) oder auch eventuell gescheiterte Projekte, welche eine Schulbibliothek gründen sollten, aber bei denen diese Bibliothek nicht zu finden ist. (Z.B. in der Paula Fürst Schule, Charlottenburg-Wilmersdorf und der Wilhelm von Humboldt Schule, Pankow)

Ob sich das Jahr 2013 als Höhepunkt der aktuellen Entwicklung in den Schulbibliotheken in Berlin darstellt und ob die Abkühlung dazu führen wird, dass Schulbibliotheken in Berlin wieder seltener werden, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Dann würde sich allerdings auch die Frage stellen, warum es zu diesem Wachstum der Schulbibliotheken kam. Ein Zusammenhang mit der Schulstrukturreform zumindest ist zu vermuten. Gleichzeitig ist in diesen Jahren die schon genannten Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin Brandenburg aktiv geworden.

Letztlich muss aber darauf verwiesen werden, dass auch diese kleiner werdende Zahl noch 226 Bibliotheken darstellt, die allesamt von mehreren Personen betrieben werden und so von mehreren tausend Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Es gibt immer auch beachtlich langlebige und ausgebaute Einrichtungen.

Auffällig ist, dass die Namen, die in den Schulen für die Bibliotheken verwendet werden, immer mehr differenzieren. Es finden sich neben den „Bibliothek“ und „Bücherei“ (in mehreren Zusammensetzungen wie Schulbücherei oder Schülerbibliothek) auch „Leseraum“ (Stötzner Schule, Reinickendorf), „Bücherinsel“ (Evangelische Schule Pankow, Pankow, Wetzlar Schule, Neukölln), „Lesestübchen“ (Grundschule an den Buchen, Pankow), „Medienzentrum“ (Hannah Höch Grundschule, Reinickendorf), „Medienschatzinsel“ (Melli Beese Schule, Treptow-Köpenick), „Leseclub“ (Schule am Regenweiher, Neukölln), „Mediathek“ (Schule an der Victoriastadt, Lichtenberg, Gottfried-Keller-Oberschule, Charlottenburg-Wilmersdorf) und „Mediothek“ (Carl Friedrich von Siemens Oberschule, Spandau, Carl-von-Ossietzky-Schule, Friedrichshain-Kreuzberg). So divers, wie das Schulwesen (und anderes) in Berlin ist, so unterschiedlich sind offenbar auch die Schulbibliotheken und das Verständnis davon, was sie tun sollen. Anzumerken ist zudem, dass sich die meisten Einrichtungen auf das Medium Buch konzentrieren. Einige andere erwähnen Zeitungen und Zeitschriften, aber andere Medienformen, insbesondere elektronische, finden nur sehr selten eine Erwähnung, obgleich fast alle Schulen in Berlin heute „kreidefrei“ (also mit interaktiven Whiteboards ausgestattet) zu sein scheinen.

Karsten Schuldt, Zürich und Berlin

Recherche als PDF. Schulbibliotheken in Berlin, 2014 (Recherche)

Siehe auch

Schulbibliotheken in Berlin, 2012

Wie auch in den vergangene vier Jahren soll hier eine Übersicht zu den in Berlin nachzuweisenden Schulbibliotheken geliefert werden. Die Methodik dieser Statistik und ihre Grenzen wurde mehrfach berichtet (u.a. In: Schuldt, Karsten (2010) / Schulbibliotheken in Berlin 2008-2010 – Übersicht zu den grundsätzlichen Entwicklungen und der Anzahl der Schulbibliotheken in Berlin (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 274). Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Humboldt Universität zu Berlin, 2010). Der hier gegebene Bericht ist eine Fortschreibung der jeweils im April des Jahres publizierten Zahlen.

Die Recherche für die diesjährige Statistik wurde vom 01. bis zum 09. April 2012 durchgeführt. Zu beachten ist, dass in diesem Jahr die Schulreform in Berlin weiter gegriffen hat. Es existieren keine Haupt-, Real- oder Gesamtschulen mehr, die Schulen mit besonderem Förderbedarf sollen tendenziell abgebaut werden, sind aber noch in grosser Zahl (dafür oft als Einrichtung relativ klein) vorhanden. Die Schulform Integrierte Sekundarschule wurde hingegen flächendeckend durchgesetzt.

Die gesammelten Daten zu den nachweisbaren Schulbibliotheken in Berlin, 2012, im Zotero-RDF-Format: http://www.divshare.com/download/17391118-4ba.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Es gibt 2012 leicht weniger Schulbibliotheken in Berlin als 2011, gleichzeitig ist aber auch die Zahl der Schulen gesunken (dies zum Teil durch Zusammenlegung kleinerer Schulen, nicht unbedingt durch die Schliessung von Schulgebäuden).
  • Prozentual hat sich die Gesamtzahl der Schulbibliotheken nicht gross geändert.
  • In den Grundschulen allerdings ist die Zahl der nachzuweisenden Schulbibliotheken massiv gesunken. Dies weisst wieder einmal darauf hin, dass die Gründung einer Schulbibliothek nicht unbedingt immer einhergeht mit dem längerfristigen Unterhalt derselben. (Hier würde eine wichtige Forschungsperspektive liegen, die versuchen könnte zu klären, unter welchen Voraussetzungen Schulbibliotheken schliessen oder weiter betrieben werden. Interessant wäre auch zu erfahren, ob die Einrichtungen räumlich in der Schule verbleiben, wenn sie geschlossen werden oder ob sie tatsächlich durch andere schulische Angebote ersetzt werden.)
  • Grundsätzlich scheint sich bisher die Schulbibliothek in Berlin als eine Einrichtung etabliert zu haben, die für alle Schulen denkbar ist, aber nur in einer, wenn auch grossen, Minderzahl der Schulen tatsächlich umgesetzt wird. Gleichwohl finden sich auch in den Schulprogrammen anderen Schulen Hinweise auf Diskussionen um die Einrichtung von Schulbibliotheken.
Tabelle 1: Schulbibliotheken in Berlin, 2012
Tabelle 1: Schulbibliotheken in Berlin, 2012
Tabelle 2: Schulbibliotheken in Berlin, Anzahl 2008-2012
Tabelle 3: Schulbibliotheken in Berlin, prozentuale Verteilung, 2008-2012
Diagramm 1: Schulbibliotheken in Berlin, Prozentuale Verteilung, 2008-2012
Diagramm 1: Schulbibliotheken in Berlin, Prozentuale Verteilung, 2008-2012

Siehe auch