Vorüberlegungen zu einem notwendigen Neuen Lehrbuch für das Bibliothekswesen: Teil 1

Teil 1: Kapitel 1-4

Teil 2: Kapitel 5.1-5.9

Teil 3: Kapitel 5.9-6

1. Warum die Vorüberlegungen?

Die letzte überarbeitete Auflage des Lehrbuches «Bibliothekarisches Grundwissen» erschien 2016.1 Es wäre Zeit für eine neue Auflage oder vielleicht auch ein ganz neues Lehrbuch für das Bibliothekswesen im DACH-Raum. Aber: Ich denke, es wird wohl nicht kommen. Mit dieser Einschätzung kann ich falsch liegen, aber mir scheint es – wie ich weiter unten (Kapitel 2) begründen werde – keine aus der Luft gegriffene Behauptung zu sein. Die Strukturen, die für das Produzieren aktueller Lehrbücher notwendig sind, scheinen mir immer weniger gegeben zu sein. (Kapitel 2.4) Aber gleichzeitig benötigt das Bibliothekswesen ein grundlegendes Lehrbuch, in dem das grundlegende Wissen für die Arbeit von und in Bibliotheken an die nächsten Generationen von neuen Kolleg*innen – egal, auch welchen Wegen sie in die Bibliotheken kommen – vermittelt werden. (Kapitel 3) Mich treibt dieser Widerspruch seit einiger Zeit um und ich bin der Meinung, es sollte das Bibliothekswesen an sich umtreiben. Eine Lösung wird nämlich nur möglich sein, wenn sich mindestens eine Anzahl von Institutionen zusammentut. (Kapitel 4) Es kann nicht (mehr) die Aufgabe einzelner Personen sein, so wie dies seit den 1970ern gemacht wurde (also indem Rupert Hacker und dann Klaus Gantert ein Lehrbuch erstellten, dass dann gerne kritisiert, aber auch weithin genutzt wurde). Die Zeiten dafür sind aus politischen Gründen vorbei. (Kapitel 2.4)

Ich will die Überlegungen, die mich zum Thema «Ein mögliches neues Lehrbuch für das Bibliothekswesen» umtreiben, in einer Reihe von Blogposts darlegen. Dieser Post hier wird die grundlegenden Überlegungen präsentieren: Warum denke ich, dass es kein neue Lehrbuch geben wird? (2), Warum denke ich, dass es trotzdem notwendig ist? (3), Wie könnte es eventuell in Zukunft erstellt und fortgeschrieben werden? (4). In den zwei darauf aufbauenden Posts werde ich Themenbereiche durchgehen, von denen ich denke, dass sie heute in einem solchen Lehrbuch enthalten sein müssten. (Kapitel 5.1-5.9 und Kapitel 5.10-6). Ich trenne sie einfach, weil es sonst zu umfangreich für einen Blogpost wird.

Meine Ziele mit diesen Posts sind folgende:

  1. Wie gesagt treibt mich das Thema schon eine ganze Zeit um. Ich möchte es einmal so teilen, dass es zumindest potentiell von anderen auch gesehen wird. Eventuell mache ich mir ja die falschen Überlegungen – dann war es das mit diesen Posts auch schon wieder. Aber vielleicht (hoffentlich) spricht es andere Kolleg*innen im Bibliothekswesen an.
  2. Grundsätzlich hoffe ich, dass «wir» (hier das gesamte Bibliothekswesen im gesamten DACH-Raum, auch wenn ich selber immer wieder darauf hinweise – auch im Folgenden –, dass dies mindestens drei, mit Liechtenstein vier, unterschiedliche sind und auch, wenn ich weiss, dass «Bibliothekswesen» ein grosser Begriff ist, weil er neben Bibliotheken auch die Bibliotheksverbände, die Hochschulinstitute, die Infrastruktureinrichtungen wie Verbundzentralen und Fachstellen, die Redaktionen bibliothekarischer Zeitschriften, aber auch noch mehr Einrichtungen, beispielsweise Fördervereine, umfasst) eine Lösung finden und irgendwie in Zukunft ein gemeinsames Lehrbuch auf den Weg bringen. Und zwar in einer Struktur, die auch das «Fortschreiben» garantiert, nicht «nur» die einmalige Publikation.
  3. Ich möchte auch einen ersten inhaltlichen Aufschlag machen (aber eher in den folgenden zwei Posts). In letzter Zeit habe ich auch darüber nachgedacht, was in einem solchen Lehrbuch enthalten sein sollte oder auch nicht enthalten sein sollte. Das sind meine Überlegungen, als jemand, der vom Beruf her in der bibliothekarischen Lehre und Forschung über Bibliotheken engagiert ist und sich aufgrund dieser Position auch immer Gedanken über die grundsätzlichen Entwicklungen im Bibliothekswesen machen soll. Und das jetzt auch schon seit mehr als zehn Jahren – also aus einer für das Thema privilegierten Position, aber trotzdem «nur» einer Position, verbunden mit subjektiven Interessen. Ich möchte die Überlegungen schildern, damit sie, wenn sich das anbietet, als Grundlage für eine umfassendere, systematische Planung eines solchen Lehrbuchs genutzt werden können. Sie sind weder «fertig» noch vollständig, sondern vor allem die Themen, die ich für notwendig ansehe.

Was ich mit diesen Post explizit nicht möchte, sind zwei Sachen. Zum einen möchte ich dies nicht als Kritik am «Bibliothekarischen Grundwissen» verstanden wissen. Meine Überlegungen kommen daher, dass mir einfach die Zeit für ein neues Lehrbuch reif scheint – es gab Entwicklungen, es wurden neue Erfahrungen gesammelt, die Welt und das Bibliothekswesen haben sich verändert. Alle Lehrbücher für alle Gebiete müssen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, das heisst nicht, dass sie zuvor falsch waren. (Ich denke allerdings, dass im Aufbau von «Bibliothekarisches Grundwissen» einiges aus historischen Gründen enthalten ist, dass grundsätzlich hinterfragt werden sollte. Ein Lehrbuch muss – wie ich weiter unten anhand des französischen Pendants zeigen möchte – nicht all das enthalten, was in «Bibliothekarisches Grundwissen» steht und es kann immer auch anderes enthalten. Es ist immer eine Frage, was in einem Bibliothekswesen als notwendiges Wissen angesehen wird.)

Zum anderen möchte ich mich mit der Postreihe explizit nicht als möglicher Autor eines solchen neuen Lehrbuchs positionieren. Ich habe grossen Respekt davor, dass Rupert Hacker und Klaus Gantert das Selbstbewusstsein aufgebracht haben, für sich in Anspruch zu nehmen, sagen zu können, was zu einem bestimmten Zeitpunkt als grundlegendes Wissen zum Bibliothekswesen zählt und was nicht. Das traue ich mir nicht zu. Grundsätzlich werde ich hier in den Posts das eigentlich relevante Thema «Wer soll es machen?» auslassen. Ich zumindest plane es nicht.

2. Warum es (wohl) kein neues Lehrbuch für das Bibliothekswesen geben wird

Zuerst, in diesem Abschnitt, will ich kurz darstellen, warum es meiner Meinung nach unwahrscheinlich ist, dass es in Zukunft ein weiteres Lehrbuch für das Bibliothekswesen im DACH-Raum geben wird (wenn sich nicht explizit dafür engagiert wird). Wer sich dafür nicht interessiert, kann es auch gut überspringen.

Aber, grundsätzlich: Meine Überzeugung kommt von den beobachtbaren Veränderungen in der Hochschulfinanzierung, Verlagswelt und Ausbildung selber.

2.1 Wer schreibt Lehrbücher?

Zuerst: Wer schreibt eigentlich Lehrbücher? Und mit Schreiben meine ich nicht nur den eigentlichen Prozess, sondern auch das Planen (zum Beispiel, welche Themen hinein sollen oder nicht hinein sollen), eventuell die Organisation von Mitarbeiter*innen oder von Vordiskussionen, eventuell auch Review-/Vernehmlassungsprozesse und so weiter.

Gehen wir kurz in die (deutsche) Bibliotheksgeschichte vor die 1970er zurück:

  1. Zuerst, im 19. Jahrhundert, waren es oft einzelne Bibliotheksdirektoren (alle männlich), die sich damit hervortaten. Bekannt ist vielleicht der «Versuch eines vollständigen Lehrbuchs der Bibliothek-Wissenschaft: oder Anleitung zur vollkommenem Geschäftsführung eines Bibliothekars», den Martin Schrettinger zwischen 1808 und 1829 in am Ende zwei Bänden (der erste in drei Heften) publizierte.2 Das war der Anfang der Bibliothekswissenschaft, aber halt auch – wenn man hineinschaut – explizit ein Lehrbuch für Bibliothekar*innen, wobei Schrettinger sowohl an die Direktoren als auch die Bibliothekare (im, heute würden wir sagen, im höheren und gehobenen Dienst) dachte, aber nicht unbedingt an die Angestellten unterhalb der Bibliothekare (die damals beispielsweise Bibliotheksdiener hiessen). Das Lehrbuch ist auch symptomatisch für diese Frühzeit des modernen Bibliothekswesens: Eine Person übernahm die Planung des inhaltlichen Aufbaus, das Schreiben und dann wohl auch das Verbreiten des Lehrbuchs. Grundlage dafür waren vor allem Schrettingers Erfahrungen in München selber und seine theologisch-philosophische Ausbildung. Wie sehr das Lehrbuch in der Praxis in anderen Bibliotheken genutzt wurde, lässt sich schwer feststellen – aber ich kann mir gut vorstellen, dass dies so unterschiedlich war, wie die Bibliotheken damals in den unterschiedlichen deutschsprachigen Ländern auch unterschiedlich waren.
  2. Ende des 19. Jahrhunderts, als sich auch das moderne Bibliothekswesen sich langsam als solches konstituierte – also nicht mehr als für sich alleine stehende Bibliotheken, sondern als Bibliotheken, die im Kontakt miteinander standen, sich untereinander austauschten, eigene Zeitschriften, Kongresse und Verbände etablierten – veränderte sich auch dies. Lehrbücher und ähnliche Handbücher wurden als grosse Projekte angegangen. Immer noch vor allem von Bibliotheksdirektoren, aber gemeinsam. (Wobei «gemeinsam» wohl immer hiess, das einige mitmachen durften und andere nicht. Es gab immer Bibliotheken, denen zum Beispiel wegen ihrer Grösse oder Geschichte eine grössere Bedeutung zukam als anderen.) Als Beispiel kann hierfür das «Handbuch der Bibliothekswissenschaft», 1931-1942 herausgegeben von Fritz Milkau und Georg Leyh, gelten (das dann bis in die frühen 1960er Jahre immer wieder aktualisiert wurde).3 Dieses Handbuch war das Ergebnis von intensiver Arbeit – inklusive Streits – innerhalb des deutschen Bibliothekswesens (und das, wie an den Erscheinungsjahren sichtbar ist, auch in einer schwierigen Zeit – aber es soll hier nicht um den Inhalt des Handbuchs gehen). Es gab einen am Anfang erstellten Publikationsplan, der zum Beispiel die Dreiteilung der Bände in Buchkunde, Bibliothekskunde und Bibliotheksgeschichte festlegte. Einzelne Kapitel wurden dann von verschiedenen Direktoren geschrieben. Man kann feststellen, dass es von den Direktoren damals als ihre Aufgabe angesehen wurde, dieses Handbuch vorzulegen, dass dann auch als Lehrbuch genutzt werden konnte. In ihm wurde alles zusammengetragen, was für die höheren Dienst und die Leitung von (Wissenschaftlichen) Bibliotheken (in Deutschland) als notwendig angesehen wurde.
  3. Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahren kommt es dann zu einer funktionalen Differenzierung. Das hat gewiss mit den gesellschaftlichen Veränderungen und der Modernisierung der westeuropäischen Gesellschaften zu tun. Für das Thema Lehrbücher des Bibliothekswesens relevant ist hier der Ausbau von Hochschuleinrichtungen, inklusive der Gründung neuer Hochschulen, die dann im Bibliothekswesen auch Professionalisierungstendenzen antrieben. Es gab mehr Bibliotheken, in den Bibliotheken immer mehr Personal und immer mehr Aufgaben. Es gab auch immer mehr Auftrennungen von Aufgaben. Zum Beispiel «entfernte» sich die Frage der Ausbildung des Personals offenbar immer mehr von den Direktionen weg, hin zu eigenen Abteilungen in den Bibliotheken und hin zum Aufbau von Studiengängen in Hochschulen. Es kam auch zu einem gewissen Ausbau von bibliothekswissenschaftlichen Strukturen (in Grenzen). Im Rahmen dieser Entwicklungen ist dann das «Bibliothekarische Grundwissen» relevant, welches 1972 das erste Mal erschien.4 (Aber ein vergleichbares Projekt, eher in Tradition der «Handbüchern» wäre für die DDR das «Lexikon des Bibliothekswesens», dass auch nur durch den Ausbau des wissenschaftlichen Personals im bibliothekswissenschaftlichen Bereich in Berlin-Ost möglich wurde.5) Es wurden vom Staat Einrichtungen aufgebaut, die eine Ausbildung auf Hochschulniveau anbieten sollten – nicht nur für das Bibliothekswesen – und gleichzeitig die wissenschaftlichen Grundlagen für die Praxis liefern sollten. Wissenschaft hiess damals mehr als heute nicht unbedingt vor allem «Innovation», sondern geklärte Grundlagen und zusammengefasstes Wissen. Rupert Hacker war nicht an einer solchen Hochschule angestellt, aber erster Dozent der «Bayerischen Bibliotheksschule», die eine ähnliche Aufgabe wahrnahm. Grundsätzlich wichtig ist: Es gab ab dieser Zeit Personen, in deren Aufgabenbereich es von ihren Berufsauftrag her fiel – für den sie dann zum Beispiel auch ihren Lohn erhielten –, solche Lehrbücher zu erstellen. Sicherlich in der Idee immer im Kontakt mit der Bibliothekspraxis, aber doch aus einer Position, in der sie dies eher theoretisch erarbeiten konnten – also zum Beispiel auch nicht so sehr von lokalen Erfahrungen oder Befindlichkeiten in einer Bibliothek beeinflusst waren.

2.2 Ein Lehrbuch, kein «Lehrbuch»

Mir ist klar, dass es nicht schwer ist (nicht so schwer ist), ein Buch mit dem Titel «Lehrbuch» herauszugeben. Das ist noch nicht mal zynisch gemeint. Es gibt aktuell ja zum Beispiel den Trend, in «Book Sprint» Expert*innen zu einem Thema zusammenzubringen, um sie ein solches Buch (dann gerne auch multimedial und unter freier Lizenz veröffentlicht) zu verfassen. Aber das meine ich nicht. Genausowenig wie Sammelwerke zu einem Thema, die mit dem Titel «Handbuch XYZ» veröffentlicht werden. Das sind beides Entwicklungen, Namen für Genres umzuinterpretieren – etwas, was grundsätzlich immer passiert, aber in diesem Fall auch wichtige Funktionen von Lehrbüchern (oder Handbüchern) fallen lässt.

Insoweit ist es hier notwendig, zu skizzieren, welchen Kriterien ein Lehrbuch, von dem ich hier rede, erfüllen muss.

  1. Ein Lehrbuch für eine Profession muss das Wissen, dass notwendig ist, um in diese Profession einzusteigen, in ihr eine Karriere haben zu können, seine Funktionen und Entwicklungen zu verstehen und es auch aktiv mitgestalten zu können, möglichst vollständig darstellen. Als Lehrbuch muss es das auch mit einem klaren, systematischen Aufbau tun: Das notwendige Wissen muss nacheinander vermittelt werden und es muss aufeinander aufbauen. Es muss praktisch möglich sein, dass Buch von vorne nach hinten durchzuarbeiten und dabei von den Grundlagen zu immer komplexeren Wissen zu gelangen. (Dieser Aufbau unterscheidet dann ein Lehrbuch dieser Art von einem Handbuch, dass eine andere Struktur haben kann.) Dabei muss ein Lehrbuch nicht alle Themen vollständig darstellen, sondern kann auch immer darauf verweisen, was für eine spezifische Karriere im Bibliothekswesen (beispielsweise in einem Bibliothekstyp, nur in der Katalogisierung oder nur in Beratungsdienstleistungen) noch weiterhin notwendig zu lernen wäre. Aber es muss alle relevante Themen so weit einführen, dass sie grundsätzlich verstanden werden können (beispielsweise was Regelwerke sind, warum sie notwendig sind und wie ihre theoretischen Grundlagen aussehen, aber nicht unbedingt die genauen Regelungen bei Spezialfällen der Katalogisierung).
  2. Ein Lehrbuch dieser Art muss also systematisch aufgebaut sein: Vom Grundlegenden muss es zum Komplexen gehen, alle relevanten Themen müssen enthalten sein, die anderen die Profession betreffenden Themen müssen mit Verweisen auf weitere Lernmöglichkeiten erwähnt werden. Ausserdem muss klar werden, warum die jeweiligen Themen überhaupt behandelt werden. Das heisst auch umgekehrt was ein solches Lehrbuch nicht sein darf: Es darf nicht eine Sammlung von gerade temporär interessanten Themen sein. Es darf auch nicht die Themen nur deshalb behandeln, weil eine oder ein paar Personen aus der Profession sie spannend finden. Ebenso darf es nicht einfach Beispiele enthalten, bei denen nicht klar wird, was aus denen zu lernen ist – grundsätzlich sollten Beispiele nur dann angeführt werden, wenn sie direkt zu einem Thema Bezug haben und wenn im Lehrbuch klar gemacht wird, was dieser Bezug ist. Ansonsten sollte man auf sie verzichten. (Lehrbücher werden zumindest prototypisch von potentiellen neuen Kolleg*innen «durchgearbeitet». Durch ihre Position als Lehrmaterial wird potentiell allem, was in einem Lehrbuch steht, ein hoher Wert zugemessen. Beispiele, die in einem Lehrbuch erwähnt werden, erscheinen dann schnell als mehr als ein Beispiel, eher als ein Prototyp. Das sollte vermieden werden.) Das unterscheidet Lehrbücher (oder, hier wieder gemeinsam, auch «richtige» Handbücher) von anderen Texten in einer Profession, beispielsweise Zeitschriftenartikel oder aktuelle Fachliteratur.
  3. Zur Systematik eines solchen Lehrbuches gehört auch, dass Begriffe und Konzepte eindeutig definiert werden. Es muss klar werden, dass diese Definitionen kein Selbstzweck sind (oder nur behandelt werden, um in Klausuren abgefragt zu werden), sondern das sie den Kern einer Kommunikation innerhalb einer Profession darstellen und dass die Entwicklung von eigenständigen Definitionen – entgegen der mehr oder minder unkritischen Übernahme von Begriffen aus anderen Bereich oder gar von Firmen und Berater*innen – eine für jede Profession notwendige Arbeit darstellt.
  4. Inhaltlich geht es in einem Lehrbuch dieser Art also nicht darum, die Meinungen, Einschätzungen oder Hoffnungen der einzelnen Autor*innen darzustellen, sondern jeweils den Konsens in der Profession. Wenn es keinen Konsens zu einem Thema gibt, wäre es eine Aufgabe, die unterschiedlichen Positionen darzustellen und zu sagen, warum es diese gibt. (Dabei wäre es dann auch wichtig, diese nicht schon wieder zu werten. Beispielsweise wären im Fall des Bibliothekswesen Begriffe wie «traditionell» und «innovativ» zu vermeiden, besonders, wenn sie einfach nur Behauptungen darstellen und nicht auf einer Darstellung der jeweiligen Geschichte basieren.) Ein Lehrbuch, nochmal, soll potentiellen neuen Kolleg*innen vermitteln, was in Bibliotheken wichtig ist und vielleicht auch diskutiert wird. Sie sollen dann in der Lage sein, sich in diesen Diskussionen zurecht zu finden und an ihnen teilzuhaben. Es geht in einem Lehrbuch aber gerade nicht darum, sie (schon) von einer Position zu überzeugen oder von einer anderen abzuhalten. Sicherlich: Das ist ein schwer umzusetzender Anspruch, insbesondere, wenn Leute davon überzeugt sind, dass ihre jeweilige Meinung eigentlich der Konsens wäre oder sein sollte. (Und das ist dann wieder ein wichtiger Unterschied zu anderen Publikationsformen, die sehr wohl Position beziehen sollen.)
  5. Lehrbücher dieser Art (und Handbücher) werden nicht einmal erstellt, sondern kontinuierlich betreut. Es ist klar, dass sich das Wissen, dass in ihnen dargestellt wird, kontinuierlich wandelt, also müssen sie auch regelmässig überarbeitet werden: Themen werden wichtiger oder verschwinden. Der Konsens verändert sich. Technologie, Gesellschaft, das Bibliothekswesen und anderes verändert sich. Kontinuierlich hiesst im Idealfall regelmässig (so wie es einst Redaktionen von Lexika taten, die es so ja auch nicht mehr gibt), zumindest aber in verlässlichen Zeitabständen und mit verlässlicher Qualität. Dabei muss im Auge behalten werden, dass es potentiell immer wieder neue potentielle Kolleg*innen sind, die dann die jeweils aktuelle Version des jeweiligen Lehrbuches nutzen werden, um sich das Wissen für den Einstieg in die Profession zu erarbeiten. Es muss also immer wieder alles Grundlegende vermittelt werden. (Diese Kontinuität unterscheidet Handbücher von den meisten Werken, die heute im Bibliothekswesen mit «Handbuch XYZ» betitelt werden, aber bei denen oft keine Struktur im Hintergrund steht, welche diese kontinuierliche Überarbeitung garantiert.)

2.3 Le Métier de Bibliothécaire

Eine Sache, die mich dazu motiviert hat, über ein Lehrbuch nachzudenken, ist, dass ich das französische Pendant zum «Bibliothekarischen Grundwissen gelesen habe.6 «Le Métier de Bibliothécaire» wurde zuletzt 2019 publiziert. Hinter ihm steht eine Redaktion, die schon länger vom Bibliotheksverband, der Accosiation des bibliothécaires de France, organisiert wird. «Le Métier» erscheint auch schon etwas länger als das«Bibliothekarisches Grundwissen» (seit 1966), aber es hat eine ähnliche Funktion: Es ist das Lehrbuch, welches den Einstieg in das Bibliothekswesen ermöglichen soll. Dafür liefert es einen Überblick zum relevanten Wissen, zu Entwicklungen und liefert auch Definitionen und Begriffe.

Aber was vor allem auffällt, wenn man «Le Métier de Bibliothécaire» und «Bibliothekarisches Grundwissen» nebeneinander liest, sind die Unterschiede. Sicherlich: Das eine Buch bezieht sich auf das französische Bibliothekswesen und stellt auch dessen Strukturen dar; das andere Buch auf das deutsche. Aber die Unterschiede sind viel grösser. Beide Bücher haben einen mehr oder minder systematischen Aufbau, aber sie haben andere Inhalte. Zudem ist «Le Métier» ein Sammelwerk, dass heisst, es gab einen Publikationsplan und Redaktionsarbeit, aber die Texte selber haben einzelne Autor*innen. «Bibliothekarisches Grundwissen» hat einen Autor. Es gibt Inhalte, die sich in beiden Büchern finden und Inhalte, die sich nur in einem finden. Es ist auch nicht so, als wäre eines einfach umfangreicher und hätte einfach deshalb mehr Inhalt, sondern es sind teilweise wirklich unterschiedliche Inhalte. Einiges lässt sich durch die verschiedenen Bibliothekssysteme erklären (beispielsweise die höhere Bedeutung von Veranstaltungen ausserhalb der Bibliotheken in Frankreich), anderes aber nicht.

Einen tieferen Vergleich zwischen den beiden Lehrbüchern – und dann wohl auch noch mehr aus anderen Ländern – könnte man einmal anderswo durchführen. Aber für mich relevant war die Erkenntnis, dass ein Lehrbuch nicht unbedingt so aussehen muss oder erstellt werden muss, wie «Bibliothekarisches Grundwissen». Obwohl es beide Male um die gleiche Aufgabe und die gleiche Profession geht, ist es möglich, andere Entscheidungen über die inhaltliche Ausgestaltung zu treffen – ohne das eine Lösung per se falsch und richtig wäre. Immer können andere Entscheidungen über die Struktur hinter dem Lehrbuch getroffen werden, als das bislang bei den beiden der Fall war. Das heisst auch, ein potentielles neues Lehrbuch könnte tatsächlich anders aussehen, als «Bibliothekarisches Grundwissen» heute aussieht (oder als «Le Métier» heute aussieht).

2.4 Zeitgeist und Projekte

Es gab – wie weiter oben (Kapitel 2.1) dargestellt wurde – also eine Entwicklung von einzelnen Direktoren, die sich dazu berufen fanden, bibliothekarische Lehrbücher zu schreiben (Anfang-Mitte des 19. Jahrhunderts), hin zu Lehrbüchern, die gemeinsam von Direktoren entwickelt wurden (Ende des 19. / Anfang des 20. Jahrhunderts), bis zu einer eigenen Profession an Hochschulen, die neben der Lehre auch die Aufgabe erhielten, Lehrbücher zu erstellen (Mitte des 20. Jahrhunderts).7

Das ist jetzt, Anfang des 21. Jahrhundert, vorbei. (Vielleicht wird es noch einmal ein Lehrbuch aus München geben, weil die jetzige Bibliotheksakademie Bayern immer noch eine besondere Institution ist. Aber mir scheint es nicht wahrscheinlich.) Warum? Das hat vor allem mit dem Umbau der Hochschulen zu tun. Fachhochschulen im DACH-Raum – und sie ist es, wo der Hauptteil der bibliothekarischen Ausbildung auf Hochschulniveau stattfindet, auch wenn es mit der Humboldt Universität eine Ausnahme gibt – sind nicht mehr die gleichen Einrichtungen wie in den 1970er Jahren. Ihr Aufgabenbereich ist eingeschränkt oder fokussiert worden, ihre Finanzierung findet anders statt. Grundsätzlich war es vor einige Jahrzehnten so organisiert, dass die Hochschulen und das Personal an den Hochschulen dafür finanziert wurde, bestimmte Funktionen zu übernehmen. Zu diesen zählte auch, den Wissensstand zu ihrem Fachgebiet aufzubereiten und darzustellen. Diese Funktion wurde ihnen im Laufe der funktionalen Differenzierung der Gesellschaften zugedacht. Andere Organisationen oder Personengruppen, die diese Funktion zuvor mit übernahmen, hatten diese dann nicht mehr – dafür aber viele andere. Das sieht man in der gerade dargestellten Entwicklung auch sehr gut: Anfang des 19. Jahrhunderts konnte Schrettinger noch mit einigem Recht für sich in Anspruch nehmen, eine Bibliothek zu leiten, direkt in deren Arbeit eingebunden zu sein und gleichzeitig eine Wissenschaft zu begründen sowie das grundlegende Lehrbuch für diese zu schreiben. Später konnten die versammelten Bibliotheksdirektoren – die dann schon sehr wenig in der konkreten bibliothekarischen Arbeit engagiert waren, sondern vor allem leiteten – mit Recht in Anspruch nehmen, grundlegende Lehrbücher und Handbücher zu schreiben. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts waren es dann die Hochschulen, die die Aufgabe hatten, Wissen zu versammeln und deshalb auch Lehrbücher zu erstellen, während die Bibliotheksleitungen immer mehr zur Managementebene ihrer Bibliotheken wurden.

Aber das ist aufgebrochen: Es gibt an den Hochschulen praktisch keine langfristige, grundständige Finanzierung von Stellen mehr, es ist auch nicht mehr ihre Aufgabe, Wissen grundsätzlich zu versammeln und darzustellen. Alle Hochschulen sind zu Lehr- und Forschungseinrichtungen geworden, wobei gerade die Fachhochschulen auf eine Forschung verpflichtet werden, die «praxisorientiert» und «innovativ» sein soll. So ist auch die Finanzierung aufgestellt: Es gibt eigentlich keine grundständige Finanzierung für kontinuierliche Aufgaben an Hochschulen mehr, sondern alle Finanzierung ist Projektbezogen: Alles muss irgendwie direkt finanziert werden – jede Forschung bedarf einer Projektfinanzierung, zumeist aus Drittmitteln, jeder Studiengang wird mit Bezug darauf, wie viele Studierende eingeschrieben sind, finanziert (und nicht etwa, wie gesellschaftlich relevant er angesehen wird).8 Das sind auch die Quellen, die alle anderen Finanzierungen (beispielsweise für «nicht-wissenschaftliches» Personal) mit bestimmen.

Das ist politisch gewollt und man kann lange darüber diskutieren, ob es der richtige Weg ist (ist er selbstverständlich nicht). Aber hier geht es mir um etwas anderes, nämlich darum, was dies für die einst den Hochschulen «zugewanderte» Aufgabe des Erstellens von Lehrbüchern bedeutet. Es gibt sie nicht mehr als Aufgabe, die praktisch in der Hochschulfinanzierung «eingepreist» ist. Lehrbücher können praktisch nicht mehr einfach als Teil der Arbeit an der Hochschule geschrieben werden. Weder ich noch die Kolleg*innen an den anderen Hochschulen können sagen: «Mein Projekt ist jetzt das Erstellen eines Lehrbuches.» Das ginge nur, wenn es als Projekt finanziert würde. Ansonsten ist das alles «Privatvergüngen» für die Freizeit.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer so ein Projekt finanzieren könnte. Die politische Idee hinter dieser Form der Hochschulfinanzierung ist, dass sich eine Finanzierung finden würde, wenn es zum Beispiel von der betreffenden Profession als relevant angesehen würde – dann würde die Profession das irgendwie organisieren (beispielsweise selber finanzieren oder auch Ministerien, Stiftungen oder so um die Finanzierung angehen). Aber selbst, wenn dies passieren würde (wenn beispielsweise die Bibliotheksverbände des DACH-Raumes sich zusammentun und von den jeweiligen Kultusministerien das notwendige Geld einwerben würden, um es dann als Projekt an Hochschulen zu geben), würde eine weitergehende Frage offenbleiben, nämlich, wie so ein Lehrbuch in Zukunft fortgeschrieben würde. Seit den 1970er Jahren war es in gewisser Weise die heutige Bibliotheksakademie in München, die sich um diese Arbeit kümmerte – das war in gewisser Weise eingepreist im Betrieb dieser Einrichtung. Das gesamte Bibliothekswesen im DACH-Raum hat davon profitiert. (Ausser, vielleicht, die DDR – es wäre interessant zu wissen, ob dort die jeweilige Ausgabe von «Bibliothekarisches Grundwissen» verwendet wurde und wenn ja, wie. Aber selbst wenn nicht, gab es dort die Finanzierung des Instituts an der Humboldt Universität.) Das ist aber wohl vorbei. Im Rückblick bin ich überrascht, dass es überhaupt die letzte Ausgabe gab – das war damals schon aus der Zeit gefallen, dass ein Professor an einer Einrichtung die Arbeit an diesem Lehrbuch als Teil seiner Arbeit finanziert bekommen hat.

Man kann das als «Zeitgeist» bedauern, aber man muss die Situation auch realistisch sehen: Die Hochschulen haben nicht mehr die «selbstverständliche» Aufgabe, so umfassende Werke vorzulegen. Es gibt aber auch keine Einrichtung in der Profession (mehr), an die diese Aufgabe quasi automatisch übergehen würde. Die Direktionen der Bibliotheken, auch der grossen Einrichtungen, sind heute mit anderen Aufgaben betraut. Die Bibliotheksverbände haben auch immer mehr die Aufgabe von Lobbyorganisationen. (Und der «Markt» der Bibliotheken ist auch zu klein, als das Verlage als Finanziers eines solchen Buches einspringen würden – zumal auch sie immer mehr in kurzfristigen Projekten denken.)

Kurzum: Die gleiche Projektorientierung, die dazu geführt hat, dass zum Beispiel der Grossteil des Arbeit an Bibliographien in Bibliotheken und Forschungseinrichtungen eingestellt wurde, weil diese eine kontinuierliche Finanzierung bedeuten, hat auch dazu geführt, dass Hochschulen keine Lehrbücher mehr produzieren. (Muss das so bleiben? Kann es nicht auch politische Entscheidungen in eine andere Richtung geben? Sure, vielleicht. Aber aktuell sieht es nicht danach aus.)

3. Warum ein Lehrbuch für das Bibliothekswesen notwendig ist

Was der kurze Blick zurück unter anderem zeigt, ist, dass es praktisch mit Beginn der Professionalisierung des Bibliothekswesens als eigenständiger Profession auch die Idee gibt, dass sowohl Lehrbücher als auch Handbücher notwendig wären. Die Trennung in zwei unterschiedliche, sagen wir einmal, Genres, kommt erst mit der Zeit und ist auch nie vollständig – da beide Formen auch ähnliche Funktionen für die Profession übernehmen (die werde ich gleich thematisieren). Gleichzeitig gibt es auch immer wieder neue Anfänge – die jeweils «alten» Lehrbücher und Handbücher werden als überholt, unvollständig, unaktuell angesehen, es müssen dann neue erstellt werden. Teilweise wegen politischer Entwicklungen (zum Beispiel ist klar, dass ein Lehrbuch aus dem Kaiserreich ganz andere politische Grundüberlegungen hat als ein Lexikon aus der DDR), aber das ist bei weitem nicht die einzige Erklärung. Es gibt einfach immer Entwicklungen in der Profession, in der Gesellschaft, bei den Medien (Medienarten, Mediennutzung, Medienmarkt und so weiter), die dazu führen, dass Teile des Wissens einer Profession veralten und aktualisiert werden müssen. Das trifft das Bibliothekswesen genauso wie jede andere Profession.

Warum gibt es dieses kontinuierliche Interesse an Lehrbüchern und Handbüchern? Weil sie für einen Profession wichtige Aufgaben übernehmen. Sie sind wichtig, damit eine Profession ein eigenständiges Wissen ausprägen kann, dass sowohl für die konkrete Praxis (also hier die Leitung von Bibliotheken, die Arbeit in Bibliotheken sowie die Entwicklung der Bibliotheken) wichtig ist als auch sie von anderen Professione abtrennt. Was passiert, wenn diese Orientierungsfunktion wegfällt, muss man wohl noch sehen: Entweder deprofessionalisiert sich die Profession (sie wird weniger einheitlich, weniger gut gegen andere Professionen abgegrenzt, weniger gut dabei, ihre Funktionen zu erfüllen) oder sie findet einen anderen Weg, professionell zu bleiben (also sich gemeinsam weiterzuentwickeln). Ich hoffe auf letzteres, aber… die Gefahr der Deprofessionalisierung ist immer da.

Die Funktionen, die Lehrbücher für Professionen übernehmen, sind weiterhin wichtig. Und deshalb argumentiere ich hier, dass es weiterhin ein mehr oder minder verbindendes Lehrbuch für das Bibliothekswesen braucht – auch, wenn es zumindest nicht mehr so erstellt werden wird, wie in den letzten Jahrzehnten.

Was sind diese Funktionen?

  • Ein Lehrbuch ist erstmal selbstverständlich ein Unterrichtsmittel für die Personen, die an Hochschulen, in Bibliotheken und im weiteren Bibliothekswesen (zum Beispiel an / durch Fachstellen) Personal für die Bibliotheken aus- und weiterbilden. Ich bin so jemand und weiss aus meiner Praxis und der anderer, dass wir alle unseren eigenen Lehrmittel erstellen. Einerseits, weil das Lehrbuch veraltet (und in meinem Fall – kommen wir noch dazu – für «mein Land» nicht immer anwendbar) ist, andererseits, weil Unterricht und Lehre halt nicht einfach das Vorlesen eines Lehrbuches darstellt. Aber was ein Lehrbuch macht, auch wenn es nicht direkt oder nur zum Teil direkt verwendet wird, ist, zu klären, welche Inhalte in der Lehre wichtig sind, welche nicht und was an Wissen vermittelt werden sollte. Es ist nicht egal, was in ihm steht, sondern es ist geprägt von dem, was in der Profession als wichtig gilt, aber es prägt auch, was in ihr als wichtig angesehen wird. Es strukturiert also einen Diskurs in der Profession, der dann weitergeführt werden kann. Die inhaltlichen Unterschiede zwischen «Bibliothekarisches Grundwissen» und «Le Métire de Bibliothécaire» sind relevant für die Unterschiede zwischen französischem Bibliothekssystem und denen im DACH-Raum.
  • Gleichzeitig fasst ein Lehrbuch zusammen, was als notwendiges Wissen zur Arbeit in einer Bibliothek angesehen wird. Dies nicht nur für Lehrende, sondern auch für Lernende / Studierende (und, im Fall des Bibliothekswesens, immer auch «Quer-einsteigenden»), aber auch für Personen, die schon im Bibliothekswesen arbeiten. Das die Lehr- und Handbücher Anfang des 20. Jahrhunderts grossen Wert auf die Buchkunde gelegt haben (also beispielsweise Buchgeschichte, Aufgabe von Büchern, konkreter Druck von Büchern, Literaturgeschichte und aktuelle Entwicklungen in der Literatur), das aber in «Bibliothekarisches Grundwissen» kaum noch Thema ist, dafür aber mehr Medienformen angesprochen werden, ist so ein sichtbarer Wandel. Auch, dass in «Le Métire de Bibliothécaire» Wert auf die Soziologie des Lesens und des Literatursystems gelegt wird, dies aber in «Bibliothekarisches Grundwissen» praktisch gar nicht vorkommt, zeigt, dass dieses «notwendige Wissen» nicht einfach fest ist, sondern sich einerseits aus dem jeweiligen Bibliothekssystem ergibt und dieses andererseits auch prägt.
  • Ein Lehrbuch stellt auch Wissen darüber zusammen, welche Aufgabe eine Profession hat, welche Strukturen existieren, warum sie existieren (also oft, wie ihre Geschichte ist) und welche Hauptdiskurse die jeweilige Profession prägen. Auch das ist relevant für die Profession: Was im Lehrbuch nicht (mehr) angesprochen wird, kann als Thema schnell verschwinden. Hier wäre wieder der unterschiedliche Stellenwert der Literaturkunde zu nennen: Im frühen 20. Jahrhundert im DACH-Raum ein wichtiger Teil der bibliothekarischer Ausbildung und Arbeit, wird es heute praktisch nicht mehr thematisiert. (Das zeigt sich in den verschiedenen deutschen Lehrbüchern.) Ebenso: Was als Thema in Lehrbücher aufgenommen wird, gewinnt an Bedeutung. Lehrende und Lernende werden sich mit dem Thema auseinandersetzen, aber auch die Profession selber wird zum Beispiel erwarten, dass zu diesen Thema Wissen vorhanden ist bei Personen, die in Bibliotheken arbeiten werden. Kurzum: Lehrbücher prägen die Aufgaben, Themen und Diskurse einer Profession mit.
  • Gleichzeitig sollen Lehrbücher Grundlagen für Personen legen, die dann im Idealfall bis zur Rente in der Profession verbleiben. In hier diskutierten Fall also im Bibliothekswesen selber. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts heisst das auch: Alle Personen auf allen Stufen und in allen Karrierewegen innerhalb des Bibliothekswesens, nicht – wie zuvor – nur in Direktionen und hohen Positionen. Das unterscheidet Lehrbücher von anderen Werken: Es soll die Grundlage sein, auf der dann in Zukunft aufgebaut wird. Das heisst, es gilt in Lehrbüchern auch zu entscheiden, was grundlegendes Wissen und was kurzlebige Trends sind. Es bringt nichts, wenn in ihnen Themen angesprochen werden, die aktuell als vielleicht relevant gelten, aber zehn Jahre später praktisch nicht mehr besprochen werden.9 Das unterscheidet sie auch von Lehrmitteln, die jedes Semester neu erstellt oder angepasst werden können. Sie haben also die Aufgabe, ein Grundwissen abzugrenzen von relativ schnellen Entwicklungen – und gleichzeitig dabei keine relevante Entwicklung zu übersehen.
  • Das gilt auch andersherum: Lehrbücher sollen keine Geschichtswerke sein, welche jede Wendung der jeweiligen Profession oder seiner Strukturen darstellen. Aber sie müssen ein Grundwissen darüber vermitteln, wieso die Profession so ist, wie sie ist – also, was sie «durchlebt» hat und wie sie so geworden ist, wie es heute ist. Das ist aus mehreren Gründen wichtig: Lehrbücher sollen ein Wissen vermitteln, dass gegen zu schnelle Behauptungen darüber, was der «immerwährende Kern» einer Profession ist (in unserem Fall zum Beispiel die Behauptung «Bibliotheken waren schon immer demokratische Einrichtungen») und wie sie sich entwickeln werden, helfen soll. Es soll ein Wissen sein, dass es Personen im Bibliothekswesen ermöglicht, zu handeln. Und gleichzeitig sollen Lehrbücher zeigen, dass eine Profession in ständiger Bewegung ist (vielleicht auch warum), dass also Veränderung auch möglich ist und des Engagements von Personen bedarf.
  • Lehrbücher sollen Personen auch nicht zu gehorchenden Angestellten erziehen, sondern zu Mitgliedern der Profession, die Verantwortung für die eigene Arbeit, für die Entwicklung ihrer eigenen Einrichtung (oder, im Laufe ihrer Karriere, Einrichtungen) sowie die Profession im Gesamten übernehmen. Dazu müssen sie auch vermitteln, dass das Wissen in den Lehrbüchern sich immer in Veränderung befindet.
  • Und – das kann man als wichtigste, aber oft übersehene Funktion von Lehrbüchern oder Handbüchern beschreiben: Sie vermitteln ein gemeinsam geteiltes Vokabular. Nicht nur bestimmen sie in gewisser Weise, welche Themen wichtig sind, sondern auch, wie bestimmte Dinge benannt, wie sie voneinander differenziert werden oder auch, was bestimmte Begriffe bedeuten.10 Im Unterricht kann das selbstverständlich dazu führen, dass Definitionen auswendig gelernt werden (müssen). Aber solche Definitionen haben auch Vorteile – Leute wissen innerhalb einer Profession, worüber sie gemeinsam reden und konstituieren damit überhaupt erst Diskursgemeinschaften, die auch über konkrete Themen reden können.

Ich hoffe, es ist klar geworden, warum ich zumindest denke, dass ein Lehrbuch (oder darüber hinaus – aber darüber wollte ich hier nicht auch noch reden – ein Handbuch) für das Bibliothekswesen weiterhin notwendig ist: Es ist meiner Meinung nach notwendig, um eine kohärente Profession Bibliothekswesen zu haben und auch Personen ausbilden (oder, bei Quereinstieg, sich selber bilden) zu können, die ihre Karriere aktiv in dieser Profession ausüben können. Es ist auch notwendig, um professionelle Debatten als eigene Profession zu führen (und sich nicht zum Beispiel von Verlagen oder anderen Akteur*innen vor sich hertreiben zu lassen).

4. Welche Infrastrukturen braucht ein Lehrbuch (heute)?

Im diesem Abschnitt möchte ich einige erste Ideen dazu präsentieren, wie das Erstellen und Fortschreiben eines solchen Lehrbuchs aussehen könnte. Es mag gut sein, dass es andere, einfachere Möglichkeiten gibt, die ich nicht sehe. Aber was hoffentlich klar ist: Die «alten» Strukturen sind dafür nicht mehr ausreichend. Gleichzeitig hat sich der Staat, der sich der Organisation dieser Aufgabe über die Finanzierung von Hochschulen im Laufe des 20. Jahrhunderts angenommen hatte, wieder zurückgezogen. Die Fachhochschulen und Ausbildungseinrichtungen werden es deshalb nicht machen (können), Bibliotheksdirektor*innen (egal ob im Verbund oder gar alleine) werden es nicht machen, auch werden weder Verlage noch ein Ministerium diese Aufgabe übernehmen.

Die Profession muss es (wieder) selber übernehmen.

Aber eventuell ist es möglich, andere Infrastrukturen zu nutzen oder aufzubauen. Was müssten diese ermöglichen?

  • Zuerst müsste ein Bedarf an einem solchen übergreifenden Lehrbuch erkannt werden. Wenn nur ich den sehe, mag das eine Privatmeinung sein. Nur wenn «das Bibliothekswesen» selber es als Bedarf sieht, hat es die Chance, überhaupt angegangen zu werden. Ich denke ja, dass es ganz überzeugend ist, warum es notwendig ist. Jede Profession, die wirklich als Profession funktioniert, hat solche gemeinsamen Werke, in denen Grundwissen vereinigt und die wichtigsten gemeinsamen Begriffe und Konzepte definiert sind. Aber, well, nur wenn das Fehlen eines solchen Lehrbuchs breithin als Problem angesehen wird, kann es tatsächlich geändert werden. Das ist kein Thema für nur eine Person oder eine kleine Anzahl interessierter Personen.
  • Eine Infrastruktur, welche das Erstellen eines solchen Lehrbuchs übernimmt, muss perspektivisch auch die regelmässige Überarbeitung organisieren. Wie oft das sinnvoll ist, weiss ich nicht. Aber irgendwo zwischen fünf und zehn Jahren wird bestimmt eine gute Zeitspanne sein – wenn sich genug geändert hat. Es geht aber nicht um ein einmaliges Projekt, sondern um eine regelmässig auftretende Aufgabe.
  • Die Infrastruktur sollte auch für den gesamten DACH-Raum agieren. Ein Problem, dass ich mit «Bibliothekarisches Grundwissen» habe, ist, dass es sich nur auf das deutsche Bibliothekswesen fokussiert. Selbstverständlich aus einem guten Grund: Es ist vor allem für die Ausbildung in München konzipiert worden. Aber das macht es für die Bibliothekswesen in der Schweiz, Österreich oder Liechtenstein nur bedingt nützlich, obwohl die Unterschiede so gross nicht sind und es auch nicht so eine grosse Aufgabe wäre, das zu ändern. Falls jemand daran geht, ein Lehrbuch neu «aufzugleisen», sollte das gleich für den ganzen Sprachraum geschehen, da es eh immer einen Austausch (und Wechsel von Personal) zwischen diesen Ländern gibt.

Wer könnte so eine Infrastruktur, realistisch betrachtet, jetzt stellen? Wie gesagt: Ich sehe da weder die Hochschulen, weil es nicht mehr zu den finanzierten Aufgaben gehört, am Zug, noch Verlage, weil sich die notwendige Arbeit mit dem Verkauf des Lehrbuchs nicht finanzieren lässt. Realistisch scheint es mir drei, auch kombinierbare, Möglichkeiten zu geben:

  • Die Bibliotheksverbände als Organisationen der Professionen könnten dies übernehmen, gemeinsam. Ich weiss, gerade in Deutschland wäre da noch zu klären, welche Verbände genau. Aber es wäre zumindest denkbar, dass zum Beispiel eine verbands- und landesübergreifende Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, die dann langfristig an einem solchen Lehrbuch arbeitet. (Hier wäre Frankreich ein mögliches Vorbild.) Ob die Arbeitsgemeinschaft selber das Lehrbuch erstellt (wie das in kleinerem Rahmen ja zum Beispiel bei den Richtlinien des Bibliotheksverbandes in der Schweiz und anderen Dokumenten geschieht) oder dafür zuständig ist, die notwendigen Ressourcen einzuwerben und die Arbeit zu organisieren, aber sie von anderen ausführen zu lassen, müsste dann noch geklärt werden.
  • Nicht die Direktionen der grossen Bibliotheken – wie zum Anfang des 20. Jahrhunderts –, aber die grossen Bibliotheken selber könnten die Aufgabe übernehmen. Einige Bibliotheken haben auch heute in ihren jeweiligen Ländern Aufgaben bei der Ausbildung, aber auch zum Beispiel den Betrieb von Infrastruktur (zum Beispiel die ETH Zürich, die Staatsbibliotheken in Berlin und München oder die Nationalbibliothek Wien). Darauf könnte man aufbauen, wenn das von den Bibliotheken gewollt wäre. Auch die Zusammenarbeit der Nationalbibliotheken im DACH-Raum, beispielsweise bei der Fortschreibung von Katalogisierungsstandards, kann als Beispiel dafür herangezogen werden, dass eine solche länderübergreifende Zusammenarbeit funktionieren kann, wenn sie gewollt ist. Aufgabe wäre dann, andere Bibliothekstypen mit einzubeziehen.
  • Letztlich könnte ein eigenständiger Verein, eine eigenständige Stiftung oder ähnliche Institution diese Aufgabe übernehmen. Aber das wäre vor allem eine andere Lösung für die Frage, wie Zusammenarbeit organisiert werden könnte – am Ende müsste so eine Entität von der Profession, also wohl vor allem den Verbänden und Bibliotheken selber, beauftragt und wohl auch finanziert werden.

Was man durch eine solche Organisation – im Gegensatz zur Hoffnung darauf, dass schon irgendwie in München die nächste Version erarbeitet wird – gewinnen würde, wäre ein zumindest potentiell transparenter Prozess der Erarbeitung des notwendigen Wissens. Man könnte gemeinsam besser diskutieren, was überhaupt zum notwendigen geteilten Wissen für das Bibliothekswesen gehört, was definiert werden sollte und wie. Zudem könnte es auch zu mehr Forschung führen, die explizit den Status Quo untersucht, also weniger «innovative» Themen oder Zukunftsfragen und sondern viel mehr die Frage, wie bestimmte Dinge tatsächlich in Bibliotheken gemacht und verstanden werden, weil so ein Wissen für ein Lehrbuch wichtiger ist.

Fussnoten

1 Gantert, Klaus (2016). Bibliothekarisches Grundwissen. (9., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage) Berlin ; Boston: De Gruyter, 2016.

2 Schrettinger, Martin (1829). Versuch eines vollständigen Lehrbuchs der Bibliothek-Wissenschaft oder Anleitung zur vollkommenen Geschäftsführung eines Bibliothekars. 2 Bände. München: Jos. Lindauer´sche Buchhandlung, 1829.

3 Milkau, Fritz ; Leyh, Georg (Hrsg.) (1931). Handbuch der Bibliothekswissenschaft. Band1: Schrift und Buch. Leipzig: Otto Harrassowitz, 1931. Milkau, Fritz ; Leyh, Georg (Hrsg.) (1933). Handbuch der Bibliothekswissenschaft. Band 2: Bibliotheksverwaltung. Leipzig: Otto Harrassowitz, 1933. Milkau, Fritz ; Leyh, Georg (Hrsg.) (1940). Handbuch der Bibliothekswissenschaft. Band 3: Geschichte der Bibliotheken. Leipzig: Otto Harrassowitz, 1940. Milkau, Fritz ; Leyh, Georg (Hrsg.) (1942). Handbuch der Bibliothekswissenschaft. Band 4:Register. Leipzig: Otto Harrassowitz, 1942.

4 Hacker, Rupert ; Popst, Hans (Mitarb.) ; Schöller, Rainer (Mitarb.) (1972). Bibliothekarisches Grundwissen. München-Pullach : Berlin: Verlag Dokumentation, 1972.

5 Kunze, Horst (Hrsg.) ; Rückl, Gotthard (Hrsg.) ; Riedel, Hans (Mitarb.) ; Wille, Margit (Mitarb.) (1969). Lexikon des Bibliothekswesens. Leipzig : Bibliographisches Institut, 1969

6 Henard, Charlotte (dir.) ; Gaillard, Romain (con.) ; Renaudin, Coline (con.) ; Villenet-Hamel, Mélanie (con.) (2019). Le Métier de Bibliothécaires. (13e Édition) Paris: Éditions du Cercle de la Libraire, 2019

7 Das ist nicht automatisch so gegeben. In Frankreich war es anders, deshalb steht jetzt auch der Bibliotheksverband hinter dem Lehrbuch.

8 Hinzu kommt, dass ist praktisch allen bibliothekarischen Studiengängen im DACH-Raum (aber nicht nur dort) die Zahl der Studierenden kontinuierlich zurückgeht. Man kann also auch nicht erwarten, dass ein Lehrbuch praktisch als «Nebenprodukt» der Lehre entsteht, weil es durch die Finanzierung des Lehrpersonals über die Anzahl der Studierenden in Zukunft auch immer weniger Lehrpersonal geben wird – und das heutige schon so aufgestellt ist, dass es wohl kein neues Lehrbuch schreiben wird.

9 Ich habe diesen Sommer in einer Studie die Artikel der bibliothekarischen Zeitschriften im DACH-Raum von 2001, 2011 und 2021 verglichen und dort kann man tatsächlich sehr gut sehen, wie einmal relativ intensiv besprochene Themen zehn Jahre später praktisch nicht mehr Thema sind. Zwei Beispiele wären Fördervereine (2001 wichtig, nachher nicht mehr) und die «Bibliothek 2.0» (2011 ein relevantes, aufstrebendes Thema, jetzt kaum noch als Name bekannt). Es ist also keine einfache Behauptung, dass Themen wieder verschwinden, sondern das kann man empirisch nachvollziehen.

10 Im Bibliothekswesen beobachte ich mit einiger Sorge, dass wir dieses gemeinsam geteilte Vokabular kaum haben. Wenn, dann nur in einigen Teilbereichen. Aber ich finde es immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich bestimmte Dinge genannt werden oder auch was unterschiedliches zusammengefasst wird. Wieder mal scheint mir das französische Bibliothekswesen es anders zu machen (aber vielleicht ist das nur meine Wahrnehmung von aussen, zumal es ja auch problematisch sein kann). Es ist aber tatsächlich der Punkt, auf den ich zuerst deuten würde, wenn jemand fragen würde, ob es gewisse Tendenzen zur Deprofessionalisierung im Bibliothekswesen im DACH-Raum gibt.

5 Kommentare zu „Vorüberlegungen zu einem notwendigen Neuen Lehrbuch für das Bibliothekswesen: Teil 1

  1. Ich bin mit dir einverstanden: ein Lehrbuch ist nötig, du hast die entsprechenden Gründe gut aufgezählt. Mir liegt vor allem an der gemeinsamen Diskussionsgrundlage und an einem gemeinsamen Grundverständnis viel. Viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger machen das Berufsfeld spannend, aber es fehlt dadurch ein gemeinsames Verständnis.
    Ich bin mir nicht sicher, ob die Ansprüche an ein solches Grundlagenwerk so hoch sein müssen, wie du sie für ein Lehrbuch definierst. Schon ein reines Nachschlagewerk wäre ein Gewinn für ein gemeinsames Verständnis.

    Aber die grosse Knacknuss ist schon die Frage, wer sich einem solchen Werk annimmt. Aus- und Weiterbildung ist durchaus ein wichtiges Thema der Verbände und nicht nur die Lobby. Aber die Erstellung von Grundlageninformationen ist dabei nur selten im Fokus.
    Dass grosse Bibliotheken gerne zu ihren Kernthemen schreiben, kann ich mir gut vorstellen. Wenn eine koordinierende Struktur vorhanden ist, kann man bei verschiedenen Institutionen vermutlich auf Unterstützung zählen.

    Ich bin gerne bereit am Thema mitzudenken, falls du noch einige weitere positive Resonanz erhältst.

  2. Lieber Herr Schuldt,

    zu Ihrer Information: De Gruyter Saur plant mit Klaus Gantert die 10. Auflage des Bibliothekarisches Grundwissens für das Frühjahr 2025.

    Claudia Heyer, De Gruyter Saur, Acquisitions Editor, Library and Information Science

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