Best Practice nicht Best (wahrscheinlich)

„It is generally agreed“, so schreiben drei Kolleginnen von der Queen’s University Library in Kingston, Ontario in einem Artikel in der aktuellen Evidence Based Library and Information Practice, „that the term ‚best practice‘ grew out of the manufacturing industry’s interest in and implementation of benchmarking.“  [Druery, Jackie ; McCormack, Nancy ; Murphy, Sharon / Are Best Practices Really Best? A Review of the Best Practice Literature in Library and Information Studies. In: Evidence Based Library and Information Science 8 (2013) 4, http://ejournals.library.ualberta.ca/index.php/EBLIP/article/view/20021/15939, p. 111] Das ist selbstverständlich eine Übertreibung. „Best Practice“ wird als Begriff im Bibliothekswesen oft verwendet, aber das dieser eine Geschichte hat, ist wenig bekannt. Die Autorinnen des besagten Artikels gehen von dieser Ungleichzeitigkeit aus. Es gab eine Zeit, in welcher der Begriff definitorisch einigermassen besetzt war und eine Aufgabe umschrieb: Studien, die mit einem quasi-empirischen Ansatz versuchten, zu identifizieren, welche Praktiken für bestimmte Fragen die bestmöglichen waren. Dies war eingebettet in ein Denken, welches davon ausging, dass mittels eines möglichst objektiven Vergleichs von Kennzahlen und Produktivität innerhalb eines bestimmten Marktsegments bestimmt werden könnte, welche Praktiken dazu führen, dass einige Unternehmen erfolgreich sind und andere nicht – und gleichzeitig aus diesen Vergleichen etwas für die Steuerung von Unternehmen gelernt werden könnte. Best Practice Analysen waren eine Methode, um aus diesen Vergleichen zu lernen. (Wie sinnvoll diese Methode war und wie sinnvoll das dahinterstehende Denken ist eine andere Frage.) Heute leben wir in einer Zeit, in der Best Practice als Begriff im Bibliothekswesen ständig genutzt wird, es aber kaum klar zu sein scheint, welche Methode damit gemeint ist oder welches Denken hinter der heutigen Verwendung von Best Practice steht. Die drei Kolleginnen des erwähnten Artikels wollten mit einer Literaturarbeit die Definitionen und Überlegungen im bibliothekarischen Feld klären.

„Clearly, without an understanding in the profession of what is meant when we use the term [best practice], there is some question about how meaningful the body of ‚best practices‘ literature is and what insights may be gleaned from it.“ [Druery, McCormack & Murphy, 2013, 111]

Sie arbeiteten dabei mit einem Konvolut von 113 englischsprachigen Texten, die sie aus einer Recherche in LISTA gewonnen und nach den Prinzipien der qualitativen Inhaltsanalyse auswerteten. Aber wirklich anders scheint mir die Situation in den deutschsprachigen Bibliothekswesen nicht zu sein. Der Begriff wird auch in ihnen beständig verwendet. Der Call for Paper für den kommenden Deutschen Bibliothekstag verwendet ihn, die bibliothekarische Weiterbildung verwendet ihn, VDB und dbv haben erst kürzlich einen Best Practice Wettbewerb durchgeführt. Und das sind nur ein paar herausgegriffene Beispiele.

Was also sind die Ergebnisse der Studie?

  • Die meisten Artikel thematisieren die Praxis in genau einer Bibliothek. Es wird kein Vergleich angeboten, der zeigen würde, warum gerade diese Praxis eine Best Practice wäre. Das heisst nicht unbedingt, dass ein solcher Vergleich nicht vorgenommen wurde, aber er wird nicht dargestellt, was schon ein erstaunliches Vorgehen darstellen würde.

  • Diejenigen, wenigen Artikel, welche ein methodisches Vorgehen nutzen, um eine Praxis als Best Practice zu identifizieren, nutzen vor allem Literaturreviews und Umfragen unter anderen Information Professionals. Allerdings zeigen diese Artikel trotzdem selten, warum die ausgewählten Beispiele die besten für bestimmte Situationen darstellen. Die Literaturreviews scheinen oft unsystematisch durchgeführt worden zu sein, wie die Umfragen ausgewertet wurden, ist oft nicht klar.

  • Die Autorinnen sind – quai dem Vorurteil der netten Kanadierinnen entsprechend – sehr nett bei ihrer Bewertung: “Literature reviews were rarely systematic; where other published papers declared that a particular method was a ‚best practice;‘ this was accepted as being accurate.” [Druery, McCormack & Murphy, 2013, 114] und “[…], the practices were determined to be best because they were common.” [Druery, McCormack & Murphy, 2013, 117] “Of the papers that did attempt to define ‚best practices,‘ what emerged was far from a common or shared definition. Definitions included practices resulting in better results, standards drafted by associations or organizations, criteria derived through benchmarking and comparison with ’successful‘ organizations, standards appropriate given the circumstances, and practices which have been shown to lead to best outcomes.” [Druery, McCormack & Murphy, 2013, 118] Etwas unhöflicher formuliert: Oft ist nicht klar, warum etwas gut sein soll oder mehr, als “nur” ein Beispiel; wenn einmal formuliert wird, was gut ist, ist diese Definition sehr unterschiedlich. Oder: Best Practice ist mal dies und mal das. Zudem: ”[…], many claims of best practice were based on opinion and anecdotal evidence.” [Druery, McCormack & Murphy, 2013, 120] Die Autorinnen und Autoren einzelner Texte bestimmen, was eine Best Practice ist, nicht ein nachvollziehbarer Vergleich zwischen unterschiedlichen Praktiken zur gleichen Aufgabenstellung.

Dieses Ergebnis wird vielleicht nicht überraschen. Zu oft scheint Best Practice heute einfach als Synonym für “Beispiel” oder “Beispielsammlung” verwendet zu werden. Dies scheint weiteres Exempel für einen äusserst lockeren Umgang mit eigentlich definierten Begrifflichkeiten im Bibliothekswesen. Aber solch ein lockerer Umgang – welcher im Alltag seine Berechtigung hat – hat hier Konsequenzen: Best Practice ist nicht mehr die Suche nach einer guten Praxis, sondern ein Begriff, der auf alles mögliche passt: Auf gute Praxis, auf Beispiele, die man aus unterschiedlichen Gründen berichten möchte, vielleicht auch auf Beispiele, die gewählt wurden, weil nichts anderes zu finden war und Einigem mehr. Druery, McCormack & Murphy (2013) berichten vor allem davon, dass unter dem Schlagwort Beispiele aus der Bibliothek der Autorinnen und Autoren der Texte selber vorgestellt werden – was ohne Frage jeweils einen wichtigen Beitrag für die bibliothekarische Diskussion darstellen kann. Aber es ist halt doch wirklich unwahrscheinlich, dass gerade diese Beispiele immer die Best Practice darstellen würden.

Dadurch, dass Best Practice locker auf unterschiedlichste Texte gepackt wird, gibt es keinen Begriff mehr, um das ursprüngliche Ziel zu verfolgen: Mithilfe von Benchmarks und strukturierten Vergleichen die jeweils bestmöglichen Praktiken herauszufinden und so zu beschreiben, dass sie anderswo übernommen und verbessert werden können. (Sicherlich kann man – wie oben angedeutet – fragen, ob das wirklich ein sinnvolles Ziel ist. Ich wäre wohl einer der Ersten, die Zweifel an Benchmarks als Steuerungsinstrument äussern würden. Aber in der jetzigen Situation ist es noch nicht mal möglich, diese Kritik an Benchmarks im Zusammenhang mit Best Practice zu äussern, weil man erstmal darstellen muss, dass es einen solchen Zusammenhang gibt beziehungsweise geben sollte.) Zumeist scheint bei den “Best Practices” gerade vergessen zu werden, dass es darum geht, sie so zu fassen, dass sie in anderen Bibliotheken (oder anderen Einrichtungen) übernommen werden können.

Die Autorinnen des angeführten Artikels fordern ein Moratorium für den Begriff, ausser für die Fälle, bei denen es sich wirklich um eine “beste Praxis” handelt. Dieses Moratorium soll nicht heissen, dass Bibliotheken aufhören sollten, nach guten Praktiken zu suchen. Das ist sicherlich richtig, da gerade dieses Suchen nach guten Praktiken ein wenig sehr in den Hintergrund getreten zu sein scheint. Wer Beispiele aus der eigenen (oder einer anderen) Bibliothekspraxis vorstellen will, weil sie wichtig oder interessant erscheinen, kann es auch einfach “Beispiel” nennen. Damit würde nichts verloren, aber vielleicht einige Klarheit gewonnen.

Eine kurze Geschichte zum Arbeiten in Bibliotheken (als Leser) im 21. Jahrhundert

Die Auseinandersetzungen zu der Frage, ob und wie die Bibliotheken heute einen besseren Zugang zu Medien bieten, sind bekanntlich noch lange nicht vorbei. Die Behauptung, Bibliotheken würden verschwinden und durch das Internet ersetzt, wird selten wirklich gemacht, aber beständig in bibliothekarischen Debattenbeiträgen widerlegt. Aus meiner Erfahrung würde ich dazu gerne eine kurze Geschichte beitragen, die aus der Sicht des Lesers berichtet. (Als einem priviligierten Leser, der in Chur und Berlin lebt, also die Bibliothekssysteme zweier Länder nutzen kann. Mit nur einem Bibliothekssystem könnte die Geschichte noch interessanter sein.)

Ausgangslage ist ein kurzer Text zur Geschichte der Freihandbibliothek, an dem ich schon eine Weile sitze und von dem auch nicht klar ist, ob er je fertig wird. Geschichte bedeutet immer, ältere Texte lesen. In einer Anzahl von ihnen (z.B. Volbehr, Lilli (1953) / Die Freihandbücherei : Wesen und Technik. Hamburg : Verlag Eberhard Stichnote, 1953 und de Bruyn, Günter (1957) / Über die Arbeit in Freihandbibliotheken. Berlin : Zentralinstitut für Bibliothekswesen, 1957) findet sich eine wiederkehrende Angabe: im Jahrbuch der Deutschen Volksbüchereien sei eine Zahl von 25 Freihandbüchereien für Deutschland angeführt. Das ist von Interesse, zumal zu vermuten ist, dass die angeführte Quelle noch mehr hergeben wird, als die Zahl die 25 selber.

Auf der Suche nach dem 25 Büchereien

Die Recherche in meinem normalen Bibliothekskatalog – dem nebis, der viele, aber nicht alle Hochschulbibliotheken und viele Bibliotheken schweizerischer Forschungseinrichtungen umfasst – führt leider zu der Erkenntnis, dass in diesem System kein Exemplar des Jahrbuchs zu finden ist. Das ist nicht normal. Zumeist hat die Zentralbibliothek Zürich ältere (deutsche) Texte aus der Bibliotheksgeschichte. In vielen Fällen kann ich diese einfach nach Chur schicken lassen, manchmal muss ich sie vorbestellen und anderthalb Stunden (plus Weg durch die Stadt) fahren, um sie vor Ort zu nutzen. (Was mit den Arbeitszeiten konkurrenzieren kann, aber ich muss zum Glück öfter nach Zürich, oder halt am Samstag fahren.) Aber nicht immer funktioniert das. Das sind wohl Auswirkungen von Bestandsentscheidung die weit vor meiner Geburt getroffen wurden.

Die Idee, dass ein solches Medium gescannt und irgendwo angeboten würde, läge den Erzählungen von der Bibliothek im Internet nach nahe. Aber nein, ist es (noch immer) nicht. Wie übrigens die meisten Dokumente zur Bibliotheksgeschichte oder die älteren bibliothekarischen Zeitschriften noch lange nicht digital vorliegen.

Der swissbib als schweizerischer Metakatalog zeigt mir, dass das nächste Exemplar des besagten Jahrbuch in St. Gallen in der Vadiana, der Kantonsbibliothek, steht. Der swissbib hat allerdings den Nachteil, dass ich oft sehe, dass die Medien anderswo in der Schweiz stehen, aber doch nicht einfach an sie herankomme. Ein Medium aus der Westschweiz zu bestellen ist genauso viel Aufwand, wie aus dem Ausland. (Ich habe es schon ausprobiert, die wirklich grossartige Bibliothek der HTW Chur hat mir dann nicht das Exemplar aus Genf, sondern aus Bamberg besorgt, weil das einfacher ging. Heute nutze ich oft – wie damals als Student, wenn ich etwas aus der Staatsbibliothek Berlin benötigte, mir aber die Ausleihgebühr nicht leisten konnte oder wollte – private Kontakte für Medien aus der Westschweiz. Ich weiss, dass das sonicht gedacht ist, aber „alle tun es“.) An sich ist St. Gallen von mir aus gleich der nächste Kanton, aber „aus Gründen“ werden keine Medien zwischen Graubünden (also meinem Kanton) und St. Gallen ausgetauscht. Lokalpatriotismus per se, weil: Zürich und Graubünden, da klappt der Austausch super, St. Gallen und Graubünden – nie. (Es gibt offenbar auch einen historischen Beef zwischen St. Gallen und Graubünden, aber das sollte kein wirklicher Grund. Sollte.)

Nun liegt St. Gallen von Chur gesehen aus einigermassen am Rand (der Strecke zwischen Zürich und Chur). Zum Glück musste ich eh dort hin und konnte den Besuch in der Kantonsbibliothek mit anderem verbinden. Aber ansonsten sind dies – bislang, der Fahrplan wird gerade umgestellt – etwas mehr als anderthalb Stunden Fahrt (plus Weg durch die Stadt). Immerhin hat mir die elektronische Datenverarbeitung ermöglicht, zu wissen, dass es das Medium in St. Gallen gibt. Aber in der Kantonsbibliothek selber gibt es weiterhin einige, wenige Medien, die aus dem Magazin per Leihschein bestellt werden müssen – zum Beispiel das Jahrbuch der Deutschen Volksbüchereien, Ausgabe 1927. Also durfte ich einen Leihschein ausfüllen, immerhin im Jahre 2013.

Die Arbeit am Jahrbuch der Deutschen Volksbüchereien selber dauerte rund eine Stunde im wirklich herrlich altmodischen Lesesaal (der immer noch so aussieht, wie vor hundert Jahren). Neben den Namen der deutschen Bibliotheken mit Freihandsystem im Jahr 1927 lieferte es auch Angaben zur Verteilung anderer Ausleihverfahren. Selbstverständlich keine Angaben, die man einfach als Wahrheit übernehmen kann, aber wichtige Hinweise.

Auf der Suche nach den anderen Jahrbüchern

Doch damit nicht genug. Auf der Heimfahrt wuchs die an sich naheliegende Idee, zu schauen, ob es mehr Ausgaben des Jahrbuch gab und ob dort ähnliche Daten enthalten sind. Sicherlich wären die Zahlen alle prekär, aber doch immerhin Zahlen. Das Bild einer Tabelle entsteht: Im Jahr XYZ so und so viele Bibliotheken mit Buchkartensystem, mit Indikator, mit Freihand. Im Jahr darauf so und so viele Bibliotheken mit den jeweiligen Systemen. (Was ist ein Indikator als Ausleihsystem? Das hat dann eine weitere Recherche ausgelöst. Sagen wir so: Es ist umständlich; ein System, bei dem den Nutzerinnen und Nutzern durch Holzklötze angezeigt wurde, ob ein Medium vorhanden war oder nicht.) Wenn es genügend Ausgaben des Jahrbuch gab und in diesen genügend Zahlen gefunden werden können, bietet sich vielleicht sogar eine graphische Darstellung an, die zeigen müsste (These), wie sich die Freihand schon in der Weimarer Republik – und nicht erst, wie sonst angenommen im Dritten Reich – durchzusetzen beginnt. Das wäre doch eine Erkenntnis. Sicherlich: Wenn es so einfach ist, warum hat es noch niemand gemacht? Aber am Anfang ist noch Hoffnung.

Immerhin, nicht die schweizerischen Kataloge, aber die deutsche Zeitschriftendatenbank gibt Auskunft zur Erscheinungsweise des Jahrbuchs. Vier Ausgaben, über die Jahre 1926, 1927, 1928 und 1928/29-1929/30 verteilt. (Strange.) Danach fortgesetzt in einem Handbuch, auch mit sehr unterscheidlicher Erscheinungsweise. Aber bleiben wir beim Jahrbuch. So einfach ist das auch wieder nicht. Es steht laut swissbib in Luzern in der Zentral- und Hochschulbibliothek (etwas mehr als zwei Stunden Fahrt, offen zumeist in meinen Arbeitszeiten, dafür praktisch direkt am Bahnhof und dieser Standort in einem herrlich überholten 50er-Jahre Bibliotheksbau). Ich wohne weiterhin in Berlin, auch wenn ich leider nicht oft genug da bin. Laut KOBV stehen alle vier Bände im Grimm-Zentrum (Humboldt-Universität). Ich entscheide mich gegen die Fahrt nach Luzern, also merke ich mir den Bibliotheksbesuch für den nächsten Aufenthalt in Berlin, insbesondere für den Montag, der fürs Arbeiten reseviert ist, vor.

In Berlin finde ich dann heraus, dass die Medien da sind, aber es wieder so einfach nicht ist. Sie müssen aus dem Magazin bestellt werden, per Leihschein. Der Leihschein ist sehr interessant: Er ist noch ein Vordruck des alten Leihscheins, aber man muss nur noch wenige Angaben ausfüllen. (Historisch gewachsener vs. Entwicklung des Datenschutzes, wenn ich es richtig verstanden habe.) Allerdings darf man auch nicht zuviele Medien auf einmal mit einem Leihschein bestellen. Nachdem ich den Leihschein mit Hilfe der Kollegin ausgefüllt habe, verkündet sie mir, dass die Medien am nächsten Tag ab 15.30 Uhr bereitstehen werden. Das hilft mir wenig, sitze ich um die Zeit doch schon am Flughafen und warte auf dem Flug zurück nach Zürich. Also darf ich für den nächsten Berlinaufenthalt wieder zwei Besuche des Grimm-Zentrums einplanen. (Einmal bestellen, einmal nutzen. Ausleihe kann ich vergessen, die ist im Grimm-Zentrum zwei Wochen, da bin ich noch in der Schweiz, wenn jemand zufällig die Medien anfordert. Nur: Funktioniert die Ausleihe aus dem Magazin auch am Wochenenden?) Oder ich fahre doch noch nach Luzern.

Immerhin: Am Montag bin ich noch durch Berlin gefahren und eher zufällig an der Warschauer Strasse gewesen. Dort ein Blick auf die Bibliothek für bildungsgeschichtliche Forschung geworfen und auf die Idee gekommen, nachzuschauen, ob das Jahrbuch vielleicht auch dort steht. (Darauf muss man auch mal kommen, wieso sollte in der alten „Schulbuchbibliothek“ ein Jahrbuch zu Öffentlichen Bibliotheken stehen? Aber irgendwie fühlt es sich richtig an.) Dank mobilem Internet gemerkt, dass die gesuchten Medien tatsächlich friedlich in dieser Bibliothek stehen, die Bibliothek (die ich wegen der Arbeitsatmosphäre mag und die mir schon in vielen anderen Fragen weiter geholfen hat) hat aber genau diesen Montag Nachmittags wegen einer Stiftungssitzung geschlossen. Hätte ich die Idee einfach mal ein paar Stunden früher gehabt.

Was bleibt also? Die Verabredung für den Dienstag Morgen verschieben, pünktlich zur Öffnung um zehn in die Bibliothek stürmen, und da steht es: Das Jahrbuch der Deutschen Volksbüchereien, alle vier Bände, friedlich im offenen Magazin. Was für ein Glück. Also konnte ich in gewisser Hektik (weil: Verabredung noch offen, Flieger für Nachmittag gebucht, Koffer noch zu Hause, da die Schliessfächer in der Bibliothek zu klein sind etc.) mit allen vier Bänden arbeiten.

Bibliotheken angucken

Ich will mich gar nicht beschweren, so ist die Arbeit nun mal in der Geisteswissenschaft. Es hat ja auch seinen Stil und es macht Spass, die unterschiedlichen Bibliotheken zu besuchen; es ist immer wieder ein Erfolgserlebnis, wenn man das eine Buch, für das man tagelang planen und stundenlang fahren musste, in den Händen hält. Immer wieder fühlt man sich ein wenig so, als hätte man das Schicksal ein wenig geschlagen. Und ja: Besser planen würde einige dieser Wege unnötig machen. (Aber die Idee, mit allen vier Bänden zu arbeiten muss zum Beispiel erstmal wachsen. Hätte ich sie sofort gehabt, hätte ich St. Gallen nicht aufsuchen müssen.) Zudem hat das Internet und die elektronischen Datenverarbeitung einiges verbessert. Die ganze Recherche nach Medien fand bei dieser Erzählung ja im Netz statt.

Aber dennoch hat es immer wieder sein erstaunlichen Seiten, wenn man – statt, wie schon lange angekündigt – alle notwendigen Medien als Scan zu finden, manchmal durch eine unbekannte Stadt irrt, eine noch unbekannte Bibliothek sucht, um dann dort per Hand und nach einigen Nachfragen einen Leihschein auszufüllen. Es ist einfach komisch.

Vielleicht auch interessant: Was verlangen die Bibliothekssysteme eigentlich alles von den Nutzerinnen und Nutzern zu kennen? Hier in dieser Erzählung waren es mehrere Bibliothekskataloge (nebis, swisslib, KOBV, nicht erwähnt, aber benutzt, auch der KVK), dazu Datenbanken (Zeitschriftendatenbank), das System der Leihscheine und das Vermögen, in mehrere Bibliotheken, mit ihren jeweils eigenen Systemen und Befindlichkeiten, zu nutzen oder zumindest in Ihnen das Personal zu fragen. Das scheint mir einiges zu sein.

PS.: Die anderen drei Ausgaben des Jahrbuch der Deutschen Volksbüchereien enthalten übrigens keine Angaben zur Verteilung der Ausleihverfahren. Es wird keine Tabelle geben. Das wird wohl auch der Grund sein, warum es bislang niemand gemacht hat.